# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1861_S167 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zur Amtsfrage und ihren Consequenzen. 167 einer Zeit zu dem großen Organismus der Kirche. Man bildete sich nicht ein, die Kirche zu sein, oder sie gar zu machen. Die Kirche stand ohnehin fest und bleibt ewig stehen; es kommt nur darauf an, daß du und ich, daß meine Gemeinde, daß (Gott gebe es) meine Stadt und mein Land auch zu ihr gehörig seien und bleiben. Durch unser Bekenntniß sind wir ihr eingefügt, wenn es anders kein gebotenes, oder erschlichenes, oder erheucheltes ist. Das Bekenntniß der Wahrheit, und daß man in diesem einig sei, ist unserer alten Partikularkirchen erste Angelegenheit. Davon handeln zuerst und zumeist ihre Kirchenordnungen. Nachher kommt sehr Weniges von dem, was man heute Kirchenordnung nennt. Unsere Synodalbeschlüsse fangen aber (nach dem Cassenabschlusse von 625 Thlr. 7 Gr. und 8 Pf.) mit dem Oberkirchencollegium an und fahren davon durch 65 Paragraphe fort. Dies kennzeichnet sie genug, daß sie als Stoppeln nach 1 Cor. 3. offenbart und behandelt werden. Ueber die Lehre hat man den Geheimartikel vom Chiliasmus gemacht ... Die Kirche in ihrem Wesen ist einig; Du und ich müssen aber täglich wieder in ihr einig werden und zwar im Grunde. Das geschieht allein durch's Wort Gottes und nicht durch Vorschreiben und Befehlen einer Behörde. Ferner muß man sich in dieser Welt wohl Zeit und Ort bestimmen, wo man Gottes Wort lehrt und lernt und Gott anbetet und die Sacramente feiert. Das ist etwas zeitlich Nothwendiges und damit eine Nothwendigkeit in niederer Sphäre, als die Nothwendigkeit des reinen Worts und Sacraments ... Daß man diese Sachen in Provinzen und Ländern für gewisse Zeiten einheitlich festsetzt und festsetzen läßt, daß man auch Leute anstellt, welche in diesen Sachen die beschlossene Gleichmäßigkeit möglichst bewahren, das macht nicht die Kirche zum Organismus; denn was deren Organismus ausmacht, besteht in viel höheren Dingen, nämlich in den Gaben des Geistes durch alle Lande und alle Zeiten. Kirchenordnung und sogenanntes Kirchenregiment machen nicht die Einheit und den Organismus der Kirche, welche Paulus meint, wenn er sagt: Ein Leib und Ein Geist, oder: Ein Leib mit vielen Gliedern; sondern diese menschlichen, zeitlichen Ordnungen sind ein contract social und weiter nichts; und sie für etwas Höheres auszugeben, ist abgöttisch und widerspricht den Symbolen und der Schrift. Wollen wir nun die Kirche zum contract social machen? Das kann uns nur die Schwachsinnigkeit oder Verleumdung nachsagen. Der contract social ist da, aber den nennen wir eben nicht die Kirche und ihren Organismus, sondern unsere Kirche und unser Organismus ist viel höher, hat sein Haupt und seinen König im Himmel und ist immer himmlisch, obwohl er größtentheils auf Erden ist. Gerade umgekehrt, diejenigen, welche irdische Kirchenordnungen u. dgl. zum Wesen der Kirche rechnen, die wollen die Kirche zum contract social machen, wenn sie auch wenig Bewußtsein davon haben mögen. Alle Kirchenordnungen nach der Reformation sind als ganz ausdrückliches Uebereinkommen des Predigtamtes, der Obrigkeit und des Hausstandes gemacht, mag auch in vielen Fällen das Allermeiste nur von der Obrigkeit und der Geistlichkeit ausgegangen sein. Wer kann oder will das