# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1861_S158 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 158 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. tikel in der Erlanger Zeitschrift (Aprilheft d. J.), der, zwar von einem Chiliasten geschrieben, nichts desto weniger manches enthält, was Chiliasten sich zu besserem Besinnen merken soll⸗ ten. Wir heben daraus Folgendes aus: „Nichts wird lieber gelesen als Schriften von der Zukunft; Bücher und Büchlein, die den Chiliasmus treiben, werden auch in Kreisen, da man es nicht erwartet, fast verschlungen, bei berufenen und unberufenen Leuten wird darüber Raths erholt, und wenn gar ein Wort vom Chiliasmus oder Aehnliches von der Kan⸗ zel kommt, da fahren auch die schläfrigsten Häupter in die Höhe und beklagen sich, daß man sonst davon nichts hören könne.“ (Merkwürdig, daß man das Wort Gottes sonst in Deutschland vielfach so schläfrig und widerwillig hört, für Chiliasmus aber so allgemein ein so offenes Ohr hat! In welchem Verhältnisse müssen also beide zu einander stehen?) „Aber eine andere Frage ist es, ob es recht ist, diesem Begehren unseres Volkes entgegen zu kommen und Nahrung zu bieten, ob es recht ist, den Chiliasmus so oder so auf die Kanzel zu bringen .. Wenn die Frage, die uns vorliegt, die Prediger unserer Kirche betrifft, so werden wir nicht in Zweifel sein, an welcher Schrift des Neuen Testaments wir anzuklopfen haben: die General-Instruction aller Pastoren der evang. Kirche sind die Pastoralbriefe.. Dreimal ist in den drei Pastoralbriefen von der Zukunft des HErrn die Rede, in jedem Briefe einmal (1 Tim. 6, 14 f. 2 Tim. 4, 1. Tit. 2, 13.) .. Aber damit wir den Apostel recht verstehen, so verweist er (2 Tim. 4, 1.) auf JEsum Christum, der zukünftig ist zu richten die Lebendigen und die Todten, und setzt besonders dazu: mit seiner Erscheinung und mit seinem Reiche — eine Zusammenstellung des Reichs der Herrlichkeit mit dem Weltgericht, die wir besonders beachten mögen .. So weiß also Paulus ja freilich von der Zukunft Christi, er lehrt darauf hoffen und warten, und seine Gehülfen, wie alle von ihnen eingesetzten Prediger sollen Herz und Auge ihrer Gemeinden dahin richten; aber die Pastoralbriefe wissen kein Wort vom Chiliasmus, und wer in den Pastoralbriefen seine Instruction zur Behandlung der Gemeinde sucht, weiß von keinem Recht des Chiliasmus auf der Kanzel .. Das apostolische Symbolum weiß auch kein Wort von einer doppelten Zukunft Christi, die wir noch zu erwarten haben .. Unser Volk soll aber nur eins von den Kanzeln hören, nehmlich das Wort des lebendigen Gottes, das gewiß und untrüglich ist, wofür man einstehen, worauf man leben und sterben kann.“ — Hiermit bricht aber der chiliastische Schreiber den Stab nicht nur über solche seiner Glau⸗ bensbrüder, wie die Jowaer, die bekanntlich den Chiliasmus „in diesem freien Lande“ frank und frei von der Kanzel verkündigen (was den Leuten freilich interessanter ist, als die Lehre von der Buße), sondern auch über sich selbst. Denn ist der Chiliasmus nicht „gewiß und untrüglich, wofür man einstehen und worauf man leben und sterben kann,“ so gehört er nicht nur nicht auf die Kanzel, sondern überhaupt nirgends hin, als wohin altvettelische Fabeln gehören. Zwar hofft der Schreiber des angezogenen Artikels, daß der Chiliasmus durch Forschen, Schreiben und Conferenziren der Herren Theologen endlich in das Licht gestellt werden werde, so daß die Kirche ihn seiner Zeit noch zu einem Glaubensartikel durch ihren Urtheilsspruch erheben könne; wir bedanken uns aber für eine Kirche, die im Laufe der Zeit immer mehr Glaubensartikel macht, und noch mehr für solche neu gefundene und decre⸗ tirte Glaubensartikel selbst. Was solche Kirchen betrifft, so haben wir an der römischen, und was solche Glaubensartikel betrifft, so haben wir an der immaculata conceptio Mariae genug. Bremerhaven, 17. Febr. Der Senat hat die Bildung einer lutherischen Ge⸗ meinde verboten. Eine Anzahl dem lutherischen Bekenntniß angehöriger Einwohner Bre⸗ merhavens hatte vor kurzem dem Senat die Erklärung abgegeben: daß sie gesonnen seien, zu einer selbständigen, von der hier bestehenden vereinigten evangelischen Kirche unabhängi⸗ gen lutherischen Gemeinde zusammen zu treten, wobei sie indeß die erforderlichen pecuniären Mittel selbst herbeizuschaffen bereit seien, ohne hiefür eine öffentliche Unterstützung in An⸗ spruch zu nehmen. Dieser Erklärung ist von Seite des Senats eine Antwort zu Theil ge⸗ worden, welche das Zusammentreten zu einer selbständigen lutherischen Gemeinde als nicht statthaft untersagt. (Wes. Z.) Lutherisches Synodalblatt, herausgegeben von R. Lohmann, Pastor in