# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1861_S150 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 150 Aus den Verhandlungen der rheinischen Conferenz lutherischer ꝛc. gen sind mit solchen Aussprüchen Luthers, wo er so oft und mächtig bezeugt, die Schlüsselgewalt ruhe im allgemeinen Priesterthum aller Christen. 2. Als die römische Antithese gegen die luth. Lehre vom Amt faßt Kraußold nicht die absoluten und ausschließlichen Vorrechte des geistlichen Standes an sich, nach welchem nur ihm principiell und allein Recht und Pflicht, die claves zu führen, zukomme, sondern die römische Lehre vom intercedirenden Opferpriesterstand. Sehr trefflich und lehrreich weist Kraußold nach, wie der röm. Lehre vom Amt die Lehre vom Meßopfer zu Grunde liege: nur der Meßpriester hat Macht und Beruf, das Meßopfer für die Sünden der Gemeinde darzubringen, nur er hat folglich auch Macht und Beruf, auf Grund dieses Meßopfers von Sünden loszusprechen. Mit Entfernung dieser Meßopfer, da meint Kraußold hinreichend alles römische von seiner Amtslehre zu verbannen. Allein wie nahe liegt doch hier der einfache Schluß: daß eben die ganze Ansicht, wonach blos auf dem geistlichen Amt und Stand absolut und principiell Beruf und Befehl, die claves zu führen, liegt, weiter nichts ist, als blos eine Consequenz der röm. Meßopferlehre, daß also folglich mit dem röm. Meßopfer auch alle seine Consequenzen fallen müssen. So ist es durchgehends bei Luther; ich habe in keiner seiner Schriften derartige Erörterungen gefunden, daß wohl die röm. Opferidee vom geistlichen Stand abzuthun sei, sonst aber die absoluten Ansprüche desselben auf die Schlüssel bleiben könnten, sondern eben die letzteren sind es stehend, welche Luther zugleich mit dem röm. Sauerteig vom Meßopfer bekämpft, ein Beweis, daß ihm beides unzertrennlich ist, beides zusammen steht und fällt. — Wie klar tritt bei Kraußold selbst an den Tag, daß bei luth. Anschauung von justificatio, allgemeinem Priesterthum aller Christen ꝛc. es nichts als bloße Inconsequenz ist, die Schlüssel ganz absolut und principiell nur dem geistlichen Amt zu vindiciren. Klar thut Kraußold dar: röm. Schluß sei es, der Priester allein habe Macht und Beruf, das Meßopfer zu vollbringen, folglich habe er allein auch Macht und Beruf, die Schlüssel zu üben; dagegen sei es Lehre der Apologie: es gebe doppelte Opfer, Sünd⸗ und Dankopfer; erstere seien ein für allemal vollendet mit dem einigen Opfer Christi am Kreuz, Dankopfer seien allein noch übrig, das seien die Opfer und Werke des Priesterthums aller Christen, dazu gehörten praedicatio evangelii etc. Demgemäß erkennt Kraußold an, „alles Opfern eignet im N. Test. dem allgemeinen Priesterthum aller Christen,“ und doch behauptet er, hiermit wäre das Predigen, das Führen der Schlüssel, was dem geistlichen Amt zukomme, nicht gemeint! Ist denn dieses Predigen kein Opfer, oder gibt es zweierlei Opfer? Ferner, während Kraußold in der ersten Hälfte seiner Schrift ausführlich nachzuweisen sucht, nur auf dem Amt ruhe Beruf und Befehl, die Schlüssel zu führen, während er von diesem Gedanken aus zu der (mir im Mund eines luth. Theologen wahrhaft schrecklichen) Aeußerung sich drängen läßt, „die Schlüsselgewalt kommt (scil. absolut und nur) dem Lehrstand zu,“ so kann er nicht anders, sein luth. Bewußtsein vom Priesterthum aller Chri⸗