# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1861_S149 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Aus den Verhandlungen der rheinischen Conferenz lutherischer ꝛc. 149 stets nur an Einzelnen.“ — Und setze man endlich den Grund, auf den die Symbole Alles zurückführen, auf 1 Petr. 2, ihr seid das königliche Priesterthum; man sehe, wie bestimmt es heißt: „dieser Spruch gehe auf die rechte Kirche, d. i. die Gemeine der Gläubigen, welche, weil sie allein das Priesterthum hat, muß sie auch die Gewalt haben, Kirchendiener zu berufen,“ welchen Sinn können diese Worte anders haben, als den, weil die Schlüssel der Gemeine gehören, die das Priesterthum hat, weil sie also ein Stück und Theil dieses Priesterthums sind, darum muß diese Gemeine auch sich Diener zu bestellen das Recht haben, um die Geschäfte zu vollziehen, die ihr, der Gemeine, gehören, denn, verstehe: ihr, der Gemeinde der Gläubigen, ihr gehöret das Priesterthum, ihr sind also alle die priesterlichen Geschäfte, predigen, absolviren ꝛc., sie läßt diese ihre Geschäfte vollziehen durch ihre Diener; wer mag darum der Herrin, die die Geschäfte des Hauses zu besorgen hat, wehren, daß sie sich Diener dazu berufe und ordne. In Summa: wenn die Symbole die Schlüssel zurückführen auf das allgemeine Priesterthum aller Christen, — wenn sie darauf den Schluß gründen und sagen, im Falle der Noth könne ein schlechter Laie den andern absolviren, so kann ganz ohne Zweifel das Alles in keinem andern Sinne gesagt und gemeint sein, als in dem, in welchem stehend und unablässig Luther und alle Väter die Schlüssel auf das allgemeine Priesterthum gründen und sagen, ein jeder gewöhnliche Christ könne seinen Nächsten absolviren ꝛc. Das Vollständigste und Gegründetste, was für die im Vorstehenden bekämpfte Lehre vom Predigtamt gesagt werden kann, findet sich wohl in Kraußold's Schrift „Amt und Gemeinde.“ Die entgegenstehenden Principien treten darin klar und völlig vor Augen; um sie in Kürze zu bezeichnen, möchte ich das Folgende hier noch anführen: 1. Als Cardinalpunkt seiner ganzen Beweisführung, als eigentliche Thesis der luth. Amtslehre stellt Kraußold den Satz auf: das Amt ist unmittelbar göttliche Stiftung, folglich liegt nur in ihm Beruf und Befehl, die claves zu führen (die Kirche aber hat die claves nur insofern, als ihr das Amt göttlich eingestiftet ist). Als Beweis dieser Thesis beruft sich Kraußold auf alle die unzählbaren Stellen aus Symbolen und Luther, die von der göttlichen Einsetzung des Amtes handeln. — Allein es wäre hier ganz einfach zu entgegnen: freilich und ohne Zweifel ist das Amt unmittelbar göttliche Stiftung, das soll mit keinem Finger angetastet werden; aber es ist eben die Frage, wozu ist das Amt gestiftet; Antwort: nur zur öffentlichen und ordentlichen, nicht aber zur alleinigen und absoluten Führung der claves. Es müßte aber Kraußold zur Erhärtung seiner Ansicht erst den Beweis aus Luther und den Symbolen bringen, daß das Amt nicht blos zur öffentlichen und ordentlichen, sondern zur alleinigen und absoluten Führung der claves von Gott geordnet sei. Wie einseitig ist es aber, Stellen aus Luther von göttlicher Einsetzung des Amts zu bringen und mit keinem Wort zu erwähnen, wie dieselben in Einklang zu brin⸗