# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1861_S143 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Aus den Verhandlungen der rheinischen Conferenz lutherischer ꝛc. 143 Lehre als eins von den Principien römischen Irrthums, gegen welches der ganze Kampf Luthers und der Reformation gerichtet war, bis aufs äußerste muß verworfen werden. Die große Antithese, die Luther, die die ganze Reformationszeit im Sinn hat, wenn sie als eine ihrer Haupterrungenschaften den Satz ausspricht, ecclesia habet claves, die Antithese hingegen ist: nicht der geistliche Stand, als ein besonderer Priesterstand, der allein die Vollmacht hat, die claves zu führen. Mögen daher immerhin an einzelnen Stellen die Symbole insonderheit vom Supremat des Papsts sprechen, und dem entgegen die principielle Gleichberechtigung aller Amtsträger oder das absolute Recht der Kirche auf Vocation und Ordination ihrer Diener behaupten; jedenfalls heißts die Symbole mißverstanden und denselben Gewalt angelegt, wenn man in all ihren Stellen von den Schlüsseln einseitig nur den Papst, nicht den römischen Priesterstand insgemein als Antithese verstehen will. Sätze der Symbole wie die: „Christus habe überhaupt nicht einzelnen Menschen, sondern der Kirche“ die Schlüssel gegeben, lassen sich ungezwungen schlechterdings nur als Antithese gegen den römischen Priesterstand verstehen, in dem oben geschilderten Sinne Luthers. Ebenso kann nur dieser Sinn den Symbolen zu Grund liegen, wenn sie überall, wo sie von dem principiellen Recht der Kirche an die Schlüssel sprechen, als biblische Beweisstelle stehend 1 Petri 2. gebrauchen, also das geistliche Priesterthum aller Christen, und ohne Zweifel bekennen sich hiermit die Symbole zu dem, was Luther von den Rechten des allgemeinen geistlichen Priesterthums gegenüber den Römern behauptet. Es wäre ja wahrlich unmöglich, die Symbole verstehen zu wollen, ohne den ganzen Zusammenhang ihrer Zeit. 2. Die zweite Hauptdifferenz meiner Gegner besteht darin, daß sie, indem sie von der Unterscheidung zwischen Gesetz und Evangelium, Glaube und Werk ausgehen, zu dem Schluß kommen: die Amtsträger sind unzweifelhaft die Personen, die von Gott zur Führung der Schlüssel, zum Predigen, zur Verwaltung der Sacramente bestellt sind, die claves sind nun nichts anders, als ein solches Werk oder Geschäft, folglich gehören sie lediglich nur den Amtsträgern zu, die Kirche als Gemeine der Gläubigen hat als solche nichts mit den claves zu thun. Geben wir zu, daß die claves nichts anderes sind als ein Werk, eine Thätigkeit, durch welche Vergebung der Sünden uns mitgetheilt (resp. vorenthalten) wird, so käme es eben nur auf die Frage an, ob die Ausübung der claves ganz absolut nur ein besonders gewissen Personen befohlenes Werk ist, oder ein Werk, das allen Christen befohlen ist. So finden wir die Frage bei Luther gestellt und beantwortet. Es ist keine Frage: beten, geistliches Opfer bringen, Christum bekennen, gute Werke thun, das sind alles Dinge, die in's Gebiet des Handelns, des Gesetzes (nach Eberts Unterscheidung) gehören; gewiß aber ist, der Kirche, als Gemeine der Heiligen, d. h. allen Christen als solchen ist das Beten ꝛc. befohlen. Luther zeigt nun oft und ausführlich, wie das Führen der Schlüssel kein andres Werk und Geschäft sei, als andere Werke und Geschäfte des geistlichen Priesterthums, als