# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1861_S142 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 142 Aus den Verhandlungen der rheinischen Conferenz lutherischer ꝛc. Streitschriften gegen das Papstthum von den Jahren 1520—23, als auch in rein exegetischen und erbaulichen, z. B. besonders stark in den Auslegungen von 1 Petri 2, Psalm 110 (im Jahr 1539 verfaßt), in der Kirchenpostille (man vergleiche z. B. Predigt von Sonntag Quasimodogeniti, wo Luther ganz stehend immer nur spricht: „wenn Dein Pfarrer oder sonst ein Christ Dir die Absolution spricht“ ꝛc.). Statt weiterer Anführungen verweise ich nur auf Köstlin, Luthers Lehre von Kirche und Amt, wo alle betreffenden Schriften Luthers nach ihrem Inhalt ausführlich angegeben und dargestellt sind. Nach der gegnerischen Ansicht ist ganz offenbar, daß Luther so nicht hätte reden dürfen; er durfte dann überhaupt nicht sagen, daß die römischen Pfaffen sich hätten eine falsche Macht angemaßt, indem sie behaupteten, sie allein als Amtsträger hätten Macht und Beruf, die Schlüssel zu führen, und sonst Keiner, sondern Luther hätte ihnen entgegenhalten müssen: ihr leitet eure Amtsgewalt falsch ab, ihr dürft dieselbe nicht vom Papst ableiten, sondern von der Vocation der Kirche. Aber das ist ganz schlagend: Luther hält dem Papst und den römischen Pfaffen nirgends die Crome'sche Lehre von der Vocation der Kirche vor, sondern stets nur das geistliche Priesterthum aller Christen; er behauptet, eben die Macht, die Papst und Pfaffen allein sich beilegen, nehmlich Sünden zu vergeben auf Erden, die kommt allen Christen zu. Daraus folgt zur Genüge, was es heißt in Luthers Sinn, die Kirche habe die claves, nehmlich, sofern ihm Kirche stets nichts anderes ist als die Gemeine der Heiligen, so heißt ihm dieser Satz nichts anderes, als die gläubigen Christen und jeder einzelne unter ihnen hat (principiell) die claves, d. h. die Vollmacht, seinem Nächsten Sünde zu vergeben. Es sind Hunderte von Stellen in allen Schriften Luthers, wo er stehend dieses ausspricht. Es ist eine seiner Lieblingsideen, möchte man sagen, die Kirche, die Gemeine der Heiligen, darzustellen als die Braut Christi, die Königin und Kaiserin, die Alles mit Christo hat und kann, regieren, Schlüssel führen ꝛc. Jeder Christ ist Luther ein Papst, Cardinal ꝛc., der Alles kann, was auch der Papst kann. — Es ist offenbar eben dieselbe Lehre, die Luther in so starken Ausdrücken verwirft, als römisches Larvengespei, nehmlich „daß Recht und Brauch der Schlüssel nur bei den Amtsträgern sei“, die sprechen auch Anhänger der Löhe'schen Richtung mit ganz expressis verbis aus. Und gehört eben das zur specifisch römischen Lehre, daß eben nur die Glieder des geistlichen Standes, die Inhaber des Amts, die Leute auf Erden sind, die allein Beruf und Befehl von Gott, also auch Gewalt und Vollmacht haben, Sünde zu vergeben auf Erden, so sehe ich nicht ab, wie man von dem Vorwurf eben dieser Irrlehre sich will reinigen; denn mögen die Amtsträger ihre Amtsbefugniß haben durch Weihe des Papstes, oder durch die Vocation der Kirche, es bleibt immer dabei, nur bei ihnen ist Beruf und Befehl, die Schlüssel zu führen, es ist dieses durchaus und lediglich ein Vorrecht, eine Vollmacht und ein Werk ihres Standes und Berufs. Ich bin in meinem Gewissen überzeugt und gebunden, daß diese letztere