# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1861_S141 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Aus den Verhandlungen der rheinischen Conferenz lutherischer ꝛc. 141 Artikel sagen von jenen zwei im Schifflein, „einer sei des Andern Pfarrherr geworden,“ da er ihn taufte. Ich darf bekennen, daß ich mich mit redlichem Ernst und herzlichem Liebeseifer ganz in die hier mitgetheilte Denkweise meiner Gegner zu versetzen und mir dieselbe anzueignen versucht habe, aber so oft ich dieselbe mit Symbol und Vätern vergleiche, komme ich immer entschiedener zu dem Gesammteindruck: es ist dieses nicht die symbolische, nicht die lutherische Anschauung von Amt und Schlüssel, es ist eine durch und durch andere Weise, wie namentlich Luther in all' seinen Streitschriften wider das Papstthum sich ausspricht. Die Hauptdifferenzen zwischen vorstehender Ansicht und der, die besonders Luther am stärksten ausspricht, die aber ohne Zweifel auch das Fundament ist, von dem die Symbole ausgehen, sind: 1. Man faßt die Antithese, gegen welche die Symbole streiten, durchaus einseitig und unvollständig, wenn man sagt, die Kirche, d. h. nicht der Papst, hat die claves, lediglich in dem Sinn, Amt und Amtsträger sind nicht an des Papsts Weihe gebunden, sondern nur an die Kirche und die von der Kirche ausgehende Vocation. Hiernach bleibt ganz und gar fest stehen, was ebenfalls die Römer lehren, nehmlich, daß nur der geistliche Stand, die Amtsträger es sind, die ganz absolut von Gott Beruf und Befehl haben, die claves zu führen, der ganze Unterschied ist nur der: nicht der Papst, sondern die Kirche macht die Amtsträger. Es ist aber eine ganz offenbar und wesentlich andere Antithese, die besonders Luther im Auge hat, wenn er gegen die Römische Lehre von Papstthum und Amt streitet: er hat da durchaus und immer nur zum Gegensatz das falsche römische Princip vom geistlichen Stand und Priesterthum. Und welches dieses sei, beschreibt Luther auf's unverholenste, nehmlich, daß die Römer lehren, kraft ihrer Pfaffenweihe entstehe ein besonderer Priesterstand, und das Wesen, der Character dieses Priesterstandes bestehe darin, daß er allein das Recht und die Macht habe, zu absolviren, Sacramente zu verwalten, mit Einem Wort, die Schlüssel zu führen. Dem entgegen behauptet Luther, nein, es gibt nicht zweierlei Priesterthum, sondern nur schlechthin einerlei, welches alle Christen haben. Folglich: (das ist Luthers stets wiederholter Schluß) die Priestermacht, die ihr römischen Pfaffen euch anmaßt, die kommt allen gläubigen Christen zu, die Priestergeschäfte, die ihr Pfaffen meint allein das Recht zu haben, zu verrichten, das sind alles nur Geschäfte, die alle Christen thun können vermöge ihres Priesterthums. Ausführlich zählt Luther an vielen Orten die Priestergeschäfte auf, die das priesterliche Amt ausmachen, die also alle Christen zu thun principiell berufen seien, und weist nach, daß predigen, absolviren, Sacramente verwalten nichts anders seien, als Stücke und Werke des priesterlichen Characters, den alle Christen hätten. Triumphirend ruft Luther aus, die römischen Pfaffen sollten ihm nur ein Stück ihres Priesterthums aufweisen, das nicht allen Christen ebenso vollkommen zustehe. Und das Alles ist nicht bloß vereinzelt bei Luther gesagt, es ist die Grundanschauung, die sich stets gleichbleibend findet in allen seinen Schriften, sowohl in den ersten