# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1861_S133 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Was Dr. Heinrich Kurtz in Dorpat vom Glauben lehrt. 133 fälschen. Darum ist es auch jetzt eine der höchsten Aufgaben eines Christen, wider falsche Lehre zu zeugen, als wider die schrecklichste und gefährlichste der in dieser Zeit herrschenden Sünden. Insonderheit müssen wir Lutherischen, die wir den Glauben unserer Väter durch Gottes unverdiente Gnade im Herzen tragen, wider die falsche Lehre innerhalb unserer eigenen Kirche zeu⸗ gen. Denn wenn das eigene Haus in Flammen steht, wird man sich nicht lange umsehn, wo sich sonst noch Gelegenheit zum Löschen findet. Und dann ist auch die Hoffnung da, daß von unsern Glaubensgenossen, die mit uns auf gleichem Grunde der heil. Schrift stehn wollen, unser Zeugniß am ersten im rechten Sinne aufgenommen werde. Der Zweck dieses Aufsatzes ist nun der Nachweis eines höchst bedenklichen Irrthums in einer Lehre, welche so recht zum Herzpunct des christlichen Be⸗ kenntnisses gehört, nämlich in dem Begriff des Glaubens. Der Irrthum besteht darin, daß man den Glauben, welcher selig macht, nicht einzig und allein das zuversichtliche Ergreifen der Gnade Gottes in Christo, wie dieselbe im Evangelium dargereicht wird, sein läßt, sondern daß man zugleich die Heiligung und das fromme Leben, nicht, was beides ist, allein als Frucht des Glaubens, sondern als ein wesentliches Stück des Glaubens ansieht. Diese falsche Lehre findet sich in Schriften des Dr. Heinrich Kurtz in Dorpat besonders deutlich und unverholen ausgesprochen, und man kann daraus, daß diese Schriften eine außerordentliche Verbreitung gefunden ha⸗ ben, und daß Dr. Kurtz von vielen lutherischen Christen als ein Zeuge der reinen lutherischen Wahrheit verehrt wird, auch zugleich schließen, daß dieser Irrthum sowohl verbreitet als auch von wenigen erkannt ist, weshalb eine eingehendere Widerlegung desselben nicht ohne Nutzen sein dürfte. Dr. Kurtz gibt in seiner „Christlichen Religionslehre nach dem Lehrbe⸗ griff der evangelischen Kirche, Mitau 1851,“ folgende Definition des selig⸗ machenden Glaubens, welche fast wörtlich und dem Sinne nach ganz über⸗ einstimmend in dessen „Lehrbuch der heiligen Geschichte, Königsberg 1850,“ ebenfalls zu finden ist: „Den Glauben bewirkt der heil. Geist vermittelst des Evangeliums, indem dasselbe uns auf den Erlöser aus allem Elend der Sünde hinweist. Auch zum rechten, lebendigen Glauben gehört dreier⸗ lei: 1) Erkenntniß der Gnade Gottes in Christo, die, wenn sie rechter Art ist, nicht ohne Beifall und Zuversicht ist; 2) das vertrauungsvolle Hingehen zu Christo, um Gnade zu holen (also fleißiger Gebrauch der von ihm verordneten Gnaden⸗ mittel: Wort und Sacrament), und endlich 3) willige und dankbare Annahme der dargebotenen, sowie gewissenhafter Gebrauch der empfangenen Gnade zu einem frommen, christlichen Leben.“ Dabei ist allerdings zu bemerken, daß Dr. Kurtz sogleich nach einer solchen Definition des Glaubens die Rechtfertigung sowohl richtig beschreibt, als auch richtig von der Heiligung unterscheidet, wenn er in § 274 der „Religions⸗ lehre“ sagt: „Die Rechtfertigung ist die Freisprechung von der Strafe, die