# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1861_S127 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 127 zusammengetreten sind und über zwei wichtige Gegenstände des kirchlichen Gemeindelebens förmliche Beschlüsse gefaßt haben.“ Man beschloß nehmlich, gegen die Verbesserung des (wahrscheinlich rationalistischen) Gesangbuchs bei einer neuen Auflage durch einen Anhang zu protestiren, und ferner, daß unehrlichen Bräuten dieselben kirchlichen Ehren erwiesen werden sollen, wie den ehrlichen. Es war ja freilich zu erwarten, wenn man in den Gemeinden, in welchen nicht von allen Gliedern Gottes Wort und das Bekenntniß anerkannt wird, auch den Zuhörern eine Betheiligung an der Regierung der Kirche zugestünde, daß dies zu solchen revo⸗ lutionären Schritten führen würde. Löhe. So schreibt ein Lutheraner im südlichen Deutschland unter dem 11. Januar: „In Bayern steht Löhe mit seinen Anbetern und Nachtretern in crassem Chiliasmus, den berüchtigten Erweckungen in Irland und Nordamerica zollt er Beifall, steht in Verkehr mit dem Irvingianer Lutz in Basel und mit den Jerusalemsbrüdern sympathisirt dieser Heros der Lutheraner. Dies alles geschieht, damit, wer noch Salz bei sich hat, erkennen kann, daß unsere Kirche in keines berühmten Mannes Autorität sich hingeben darf, sondern allein in das Wort und demselben gemäße Bekenntniß.“ Provinz Preußen. Der Darmstädter K.⸗Z. wird von dort geschrieben: „Die große Mehrzahl der Geistlichen ist gut lutherisch (?), ohne aber irgend sich an den confessio⸗ nellen Schroffheiten und Extravaganzen der lutherischen Vereine zu betheiligen. Eine milde Unionsgesinnung, die auf den lebendigen Glauben den Hauptaccent legt, und sich auf diesem Boden auch mit denen Eins weiß, welche Anhänger einer andern Confession sind, ist das durchaus herrschende; die beiden Hauptvertreter der Hengstenberg'schen Richtung in unserer Provinz sind im vorigen Jahre heimgegangen und jetzt ist auch nicht ein Einziger, der ihre Richtung hier vertrete. Vertreter der unionistischen Parthei lassen sich auf den Pastoral⸗ conferenzen (zu Gumbinnen, Danzig und Königsberg) nicht sehen, was für ihren Zeugen⸗ muth kein sonderliches Zeugniß ablegt; doch ist zu erwägen, daß dieselben gar leicht zu zählen sind, so wenig sind ihrer.“ Es scheint, dort versteht man unter den „Unirten“ die Rationa⸗ listen. Das ist wohl nicht so übel, nur sollten dann die Pietisten, die „gut lutherisch“ bei „Unionsgesinnung“ sein wollen, bedenken, daß sie trotz alles Deprecirens doch von rationa- listischem Geiste angesteckt sind. Baden. Hier sieht's kläglich aus. Selbst Männer, wie Prälat Ullmann und Oberkirchenrath Heintz, sind der Badenschen Kirche noch zu unerträglich orthodox gewesen. Sie sind daher aus dem Kirchenregiment hinausgedrängt. Mit folgenden Worten drückte der Präsident des Oberkirchenraths Nüßlin in einer Ansprache an die Geistlichkeit den Geist aus, der nun in Leitung der kirchlichen Angelegenheiten maßgebend werden soll: „Wohl ist es nicht möglich, daß dem Irrthum unterworfene Menschen Eines Sinnes seien, und das gemeinsame Ziel auf demselben Wege zu erreichen suchen. Wie aber unsere Kirche, der menschlichen Natur Rechnung tragend, verschiedenen Auffassungen Raum gibt, so wollen wir auch jede redliche Ueberzeugung, welche auf dem Grunde unserer Kirche ruht, als eine berechtigte anerkennen und ehren.“ Wo dieses sogar ausgesprochen werden kann, da muß es in der That schauerlich stehen. Doch dürfen wir uns hier in America nicht sonderlich hier⸗ über, als über etwas Unerhörtes, entsetzen. Sprechen doch jetzt selbst lutherisch sich nennende hiesige Blätter ganz dieselben Grundsätze aus. „Das landesherrliche Summepiscopat nach reformatorischen Grundsätzen.“ Dies ist der Titel eines Schriftchens, welches Consistorialrath Dr. Kraußold als drittes Heft der „theologischen Zeitfragen“ veröffentlicht hat. Das eigentliche Thema der ganzen Schrift ist nach der Erlanger Zeitschrift: „Es ist nicht der Nothstand der Verhältnisse, wie man gewöhnlich annimmt, der den fürstlichen Summepiscopat hervorgerufen hat, sondern es war die Nothwendigkeit der Sache, die sich durch den Nothstand der Verhältnisse zur Geltung und zu ihrem Rechte brachte.“ So heißt es nehmlich S. 50 des Schriftchens. Jene „Nothwendigkeit der Sache“ soll aber die sein, daß die christliche Obrigkeit als solche, als Oberhaupt eines christlichen Staates, mit der Staatsgewalt auch die Kirchengewalt in sich vereinige; nur dadurch komme die Idee des christlichen