# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1861_S91 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat über die Predigt der rechten Lehre von der Rechtfertigung. 91 von Neuem mit Menschengesetzen zu belasten und unter das knechtische Joch zu fangen, wie der Pabst und sein Gesinde thut, oder sie thun es auf etwas feinere Weise und zwar unter Vorgeben göttlichen Worts, wie auch Pastor Grabau und seine Anhänger inner⸗ und außerhalb der Buffalosynode thun. Diese nämlich lehren ihre Pfarrkinder d. i. Pfarrknechte also: Weil wir euch als Diener Christi Gottes Wort zur Seelen Seligkeit lehren und ihr demselben, wenn ihr nicht wollet verloren gehen, unbedingten Gehorsam schuldig seid, so seid ihr, nach dem dritten und vierten Gebot, auch zum Gehorsam verpflichtet, wenn wir, eure geistlichen Väter (d. i. auf dem Papier) euch in Mitteldingen, also z. B. bei Kirchen⸗ und Schulbauten, unsere wohlerwogene Meinung und weisen Rath kundgeben; denn es steht geschrieben: „Gehorchet euren Lehrern und folget ihnen.“ Wie dünket euch, liebe Leser, ist hier der Teufel nicht weiß genug, daß er sich schier verstellet in einen Engel des Lichts und ist ein so treuer Seelsorger, daß die lieben Kirchkinder, in solch wichtigem Handel, da es sich um das Ansehen des h. Predigtamts handelt, sich nicht versündigen am dritten und vierten Gebot und dadurch am Ende die Gnade Gottes verlieren und am Glauben Schiffbruch leiden. Wie könnte aber die zarte Liebe des geistlichen Vaters solchen Jammer mit ansehen. Da muß sie bei Zeiten vorbauen und dreingreifen — hätte es auch bei der leichtfertigen, unirten, pietistischen Missourisynode den bösen Schein falscher Gesetzes⸗ und Gewissensmacherei und übergreifender Priesterherrschaft und Tyrannei — daß die lieben Kirchkinder durch Mißbrauch der christlichen Freiheit sich nicht selber verderben. Schließlich — da der alte Wahn und Traum vom tausendjährigen Reich jetzt wieder (es ist kläglich zu sagen) sogar unter Lutheranern spukt und rumort — schließlich wäre in Hinsicht auf diese schwärmerische Thorheit noch dessen Erwägung zu thun, daß auch diese wider den rechtfertigenden Glauben verstößt. Denn der wahrhaft an Christum Gläubige, wiewohl hienieden im Kreuzesreich verborgen, ist doch zugleich in Kraft der Auferstehung Christi durch den Glauben mit Christo bereits in das himmlische Wesen gesetzt. Er ist bereits durch den Glauben an Christum und die geistliche Vereinigung mit Ihm ein Bürger mit den Heiligen und Gottes Hausgenosse; er ist schon ein Priester und König vor Gott; seine Bürgerschaft ist bereits im Himmel außer und über aller Zeit; er wohnet schon in dem Jerusalem, das droben ist; er ist selig, doch in Hoffnung. Diese Hoffnung ist aber nicht der aberwitzige Fiebertraum von einem tausendjährigen Reiche, nämlich, „daß Christus vor seiner Wiederkunft zum Gericht kommen werde, um ein Reich der Herrlichkeit zu gründen, in welchem eitel Heilige mit ihm auf dieser Erde regieren werden.“ Denn dieses Reich ist nur aus dem verbrannten Gehirn gefühliger Enthusiasten und Phantasten einzelnen dunkeln Stellen prophetischer Bücher untergeschoben und darnach ohne Furcht Gottes und seines Wortes wider die klaren Stellen der Schrift und die Regel des Glaubens, herausgelesen, die nur von einer allgemeinen Auferstehung am jüngsten Tage und nur von zwei Reichen Zeugniß thun.