# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1861_S90 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 90 Referat über die Predigt der rechten Lehre von der Rechtfertigung. verboten sind, der Seelen Seligkeit, den Glauben und das Gewissen nicht angehen, sondern darin der Herr seinem Volke Freiheit gegeben hat, sie also zu ordnen und zu beschicken, wie es jede Gemeinde zum christlichen Wohlstand und gutem Frieden für heilsam erkennt: da regiert Christus seine Kirche theils durch das Wort von Außen: „Lasset alles ehrlich und ordentlich zugehen,“ 1 Cor. 14, 40., desgleichen: „Alle eure Dinge lasset in der Liebe geschehen,“ ferner: „Du sollst deinen Nächsten lieben, als dich selbst,“ theils durch die Lockung der Herzen von Innen, in Kraft des Glaubens diesen und ähnlichen Worten gehorsam zu sein und in Anordnung der Mitteldinge die Liebe walten zu lassen, doch also, daß nichts, näher oder ferner, wider den Glauben und das Bekenntniß sei; denn Christen, als solche, sollen und wollen nicht durch die Freiheit dem Fleische Raum geben, sondern durch die Liebe einander dienen, indem jeder dem Andern mit Ehrerbietung zuvor kommt, und keiner, fleischlicher Weise, auf das, was sein ist, sieht, sondern, christlicher Weise, auf das, was des Nächsten ist, und alle hierin, jeder mit der Gabe, die er empfangen hat, es sei Erkenntniß, oder Weisheit, oder Erfahrung, oder praktisches Geschick, oder Geld und Gut, „den gemeinen Nutz“ suchen. In diesem Gebiete der christlichen Freiheit nun, darin Christus seine Gemeinde durch sein Wort nach der Liebe regiert, da haben seine und der Gemeinde Diener auch nichts zu befehlen und zu gebieten und die Gewissen ihrer christlich⸗freien Brüder dadurch zum Gehorsam zu verbinden. Vielmehr haben sie in den (repräsentativen) Gemeinde⸗Versammlungen wesentlich und eigentlich nur das Wort Christi zu führen, theils um der von der Weisheit geleiteten Liebe in ihrem heilsamen Einrichten, Abschaffen, Aendern und Bessern Raum und Geltung bei seinen Brüdern zu schaffen, theils um gelegentlich dem etwa in Eigensinn, Zorn, Rechthaberei, Hochmuth, Geiz, Partheigeist u. s. w. ausbrechenden Fleische Einzelner zu wehren und das faule träge Fleisch in Andern mit dem Gesetz, dem Stab Wehe, zu schlagen, den neuen Menschen aber durch das Evangelium zu reizen und zu stärken. Von diesem evangelischen Kirchenregimente Christi durch sein Wort auch im Munde seiner Diener wollen die hierarchisch gesinnten Lehrer auch im Bereich der lutherischen Kirche entweder nichts wissen oder doch nichts üben. Und doch bleibt nur bei solchem Regiment die evangelische Lehre von der Rechtfertigung unversehrt, ja sie liegt demselben ganz und gar zu Grunde, wie bereits durchweg nachgewiesen ist. Umgekehrt dagegen, wo die gesetzlich⸗jüdisch⸗papistische Lehre von der Kirche und dem Predigtamte sich geltend macht, da ist auch dieselbe vom Kirchenregiment vorhanden, die denn, ihrer Natur nach, auch nicht anders kann, als gleichfalls die vom rechtfertigenden Glauben zu untertreten und zu zerstören. Denn nach dieser Lehre vom Kirchenregimente eignen sich die Kirchen⸗ diener d. i. Kirchenherrn entweder gröblich die Gewalt zu, das durch den Glauben an Christum von dem Zwange des Gesetzes befreite Volk Gottes