# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1861_S88 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 88 Referat über die Predigt der rechten Lehre von der Rechtfertigung. durch den Glauben und die Liebe. Da hat also z. B. der weltliche Landesherr, in dessen Gebiet sich eine christliche Gemeinde befindet, und der selbst als Christ gliedlich zu ihr gehört, wesentlich und eigentlich nicht mehr Recht und Macht in ihr, als der geringste seiner weltlichen Unterthanen, der, auch als Christ, zu derselben Gemeinde gehört; und er hat keine Gewalt von Gott, ihr, als weltlicher Landesherr, allerlei Gesetze und Ordnungen aufzulegen. Ebensowenig haben dazu Recht und Macht die Diener der Kirche, etwa als ein von Gott bevorzugter und bevorrechteter Stand, die der HErr als seine Stellvertreter und Vice⸗Regenten über die Kirche und die Gemeinde der Hörer gesetzt habe, also daß sie dadurch die Gewalt hätten, in Mitteldingen, die also der christlichen Freiheit jeder einzelnen christlichen Gemeinde anheimfallen, Gesetze zu geben und von Gotteswegen und um des Gewissens willen von ihren Pfarrkindern Gehorsam zu verlangen. Denn in der Kirche Christi ist und bleibt es, nach dem Evangelio, nun einmal also: Einer allein ist der HErr und Meister, Christus, die andern alle aber — sie seien, weltlicher Weise, Fürsten oder Unterthanen, oder kirchlicher Weise, Lehrer oder Hörer — die andern alle sind durch die gemeinsame Zeugung und Geburt von Gott durch den göttlichen Samen des Evangelii und durch den gemeinsamen Glauben an Christum Kinder Gottes und untereinander Brüder. Sie alle haben kein andres Gesetz, das sie zum Gehorsam verpflichtet, als das Wort Gottes, durch welches Christus seine Kirche im Ganzen, sowie jede einzelne Ortsgemeinde regiert. Darin befiehlt er seinen und seiner Gemeinde Dienern, daß sie also, wie er gleichfalls in seinem Worte zeiget, Gesetz und Evangelium, Buße und Vergebung der Sünden in seinem Namen predigen, die Sakramente nach seiner Einsetzung verwalten, den falschen und irrigen Lehrern durch sein Wort der Wahrheit wehren, jedes einzelne seiner Schafe, das er ihnen zu treuer Hut und Wacht befohlen hat, nach dessen sonderlicher Nothdurft mit seinem Worte weiden, pflegen und behüten sollen. Und dafür fordert der HErr auch in seinem Worte von seinen Schafen unbedingten Gehorsam gegen seine und ihre Hirten unter Androhung seines Zornes und bei Verlust ihrer Seligkeit. Und das sind die Stücke, die auf den Glauben gehen, und aufs Nächste seine Ehre anlangen. Darnach aber hat der HErr gleichfalls in seinem Wort angezeigt, daß es in der neutestamentlichen Kirche in andern Dingen die nicht der Seelen Seligkeit unmittelbar angehen, nicht also hergehen solle, wie in der jüdischen Kirche, bei den Kindern des alten Bundes und den Knechten des Gesetzes. Denn diesen hatte allerdings Gott selber, um der Bosheit ihres störrigen Fleisches willen ein hartes Joch auf ihre Schultern gelegt, für alle Tritte und Schritte sie in die scharfe Zucht seines Gesetzes genommen und sie gefangen gehalten und geknechtet unter einer Masse von einzelnen Befehlen, Satzungen und Rechten, auch unverbrüchlichen Gehorsam gegen alle hart geboten, und den Uebertretern und Unterlassern seinen Zorn und Fluch gedrohet. Und diese Weise des vorherrschend gesetzlichen Regiments hielt Gott deshalb unter seinem alten Bundesvolke inne, um theils die gröberen Ausbrüche des