# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1861_S87 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat über die Predigt der rechten Lehre von der Rechtfertigung. 87 Art geistlicher Zeugung, von einem priesterlichen Geschlecht auf das andre sich fortpflanzende Priesterkaste seien, die hoch über den Christen schwebe. Durch diese schändliche Verkehrung der evangelischen Ordnung des neuen Testaments, kraft des Hochmuthsteufels in den hoffärtigen und herrschsüchtigen Pfaffen wird aber gleichfalls die evangelische Lehre von der Rechtfertigung auf das Gefährlichste verwundet. Denn nach ihrer Satzung hat der einzelne arme Sünder und alle zusammen nicht durch den Glauben an Christum allein kraft des Evangelii die Vergebung der Sünden, die geistliche Vereinigung mit Christo und dadurch den Zugang, Besitz und Genuß aller himmlischen und geistlichen Güter, die der Herr am Kreuze erworben hat und durch das Evangelium und in den Sakramenten austheilt und den Gläubigen mittheilt. Vielmehr steht, nach ihrer schriftwidrigen Behauptung, die Sache also, daß die armen Sünder wesentlich und eigentlich erst durch sie, als einen göttlich geordneten Priester⸗ und Mittlerstand zwischen Christo und den Sündern, dieser Schätze und Güter theilhaftig würden und ohne sie kein Zugang zu diesen Gaben Gottes vorhanden sei. Demgemäß gehöre also nicht der Glaube an Christum allein dazu, um endlich selig zu werden, sondern die Verbindung mit dem rechtgläubigen Pfarramt, durch dessen Dienst es auch geschehe — denn da hinaus läuft endlich folgerichtig ihr falscher Vordersatz — daß das Evangelium und die Sakramente kräftig und wirksam seien. Und das ist ja derselbe Satz, den auch der römische Antichrist mit seinem Haufen beschorner und geschmierter Meßpfaffen behauptet und dadurch eine so gräuliche Tyrannei über die Gewissen der Christen an⸗ und ausrichtet. So sind also solche verlogene lutherische Lehrer wie z. B. Pastor Grabau und sein Anhang inner⸗ und außerhalb der Buffalo⸗Synode, nichts anders, als theils ein Abklatsch der judaisirenden Irrlehrer zur Zeit der Apostel, welche hin und her, sonderlich in den Gemeinden Galatiens, die Seelen der Jünger zerrütteten, indem sie lehrten, es sei nicht genug, daß sie kraft des Evangelii an Christum glaubten, sondern sie müßten sich auch beschneiden lassen und Mose's Gesetz halten, theils Mithelfer und Mitarbeiter des seelenmörderischen Pabst's innerhalb der lutherischen Kirche. Endlich wird auch im Zusammenhange mit dieser falschen unevangelischen und unlutherischen Lehre von der Kirche und dem Predigtamte die reine lutherische Lehre vom rechtfertigendem Glauben auf fernere Weise beschädigt und verderbt durch die judaisirende und romanisirende Lehre vom Kirchenregiment, kirchlichen Ordnungen und Ceremonien. Die Lehre des Evangelii nämlich und demgemäß die der lutherischen Kirche ist diese, daß die Kirche, als die Gemeinde der Gläubigen und Heiligen, theils als Gesammtheit aller einzelnen Gemeinden betrachtet, theils als jede einzelne Ortsgemeinde das Recht und die Macht habe, nach Gottes Wort sich selbst zu regieren und alle ihre Dinge zu beschicken; denn Gott allein resp. Christus ist der Herr seiner Kirche, und der will nicht anders darin regieren, als von Außen durch sein Wort, und von Innen in den Herzen seines Volkes,