# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1861_S86 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 86 Referat über die Predigt der rechten Lehre von der Rechtfertigung. und Heiligen mit einschließen und ihnen die Gemeinschaft mit Christo und die Seligkeit zusprechen und sie für Kinder Gottes erklären, indeß sie durch ihren herrschenden Unglauben vor Gott Kinder und Gliedmaßen des Teufels sind. Wie aber durch jenes Ausschließen der Gläubigen und dieses Einschließen der Ungläubigen die reine lutherische d. i. evangelische Lehre von der Rechtfertigung zwiefach in ihrem innersten Grunde und Wesen verderbet werde, und daß solche Lehrer verlogene und abgefallene Lutheraner und keine wahrhaft evangelische Christen mehr seien, ist durch das Gesagte klar genug am Tage. In Hinsicht nun auf die Lehre von dem Predigt⸗ d. i. Pfarramte oder öffentlichem Dienst am Wort oder kirchlichem Lehramte, so leugnen abermals diese falschen Lutheraner auch geradezu wider Gottes Wort und das Bekenntniß der Kirche, daß dieses Amt der Schlüssel „nicht einem Menschen allein, sondern der ganzen Kirche gehöre und gegeben sei. Denn gleich wie die Verheißung des Evangelii gewiß und ohne Mittel“ (d. i. ohne Vermittelung bestimmter von Gott selber unmittelbar gesetzter Amtspersonen) „der ganzen Kirche zugehöret, also gehören die Schlüssel ohne Mittel der ganzen Kirche“ d. i. nicht blos der Gesammtheit aller einzelnen Gemeinden, sondern jeder einzelnen, und bestände sie auch nur aus zwei oder drei gläubigen Christen, die als solche in Jesu Namen irgendwo örtlich versammelt sind. Matth. 18, 17—20. „denn die Schlüssel sind nichts anderes, denn das Amt, dadurch solche Verheißung des Evangelii“ das ist die verheißene Vergebung der Sünden um Christi willen „jedermann, wer es begehret, wird mitgetheilt.“ Luc. 24, 46. 47. Es leugnen also diese abgefallenen Lutheraner wider 1 Cor. 3, 21. 22., daß Christus der himmlische Bräutigam und Eheherr seiner Braut und Eheliebsten, nämlich seiner gläubigen und heiligen Gemeinde, mit dem Evangelio und den Sakramenten und mit den in beiden befaßten himmlischen Schätzen und Gütern, Vergebung der Sünde, Leben und Seligkeit, auch die Haushalter und Verwalter dieser göttlichen Geheimnisse (1 Cor. 4.) also gegeben habe, daß deren Gewalt, Amt, Macht und Beruf durch unmittelbare Uebertragung und Schenkung Christi in der Kirche, als der Hausmutter der Christenheit, wesentlich hafte und wurzle, also daß sie von Christo nur durch die Gemeinde berufen seien und in deren Namen durch übertragene Gewalt die Gnadenmittel im öffentlichen Dienst und Amt von Gemeinschaftswegen verwalten. Dawider behaupten diese romanisirenden Lutheraner stracks im Widerspruch gegen diese evangelische Wahrheit und das geistliche Wesen und die Herrlichkeit der neutestamentlichen Kirche, daß diese, wesentlich und eigentlich, erst durch das Dienstmittel des kirchlichen Lehramts das Evangelium und die Sakramente, sammt allen geistlichen Gütern und Schätzen, die diese Gnadenmittel bringen, habe; und somit setzen sie, auf jüdische und papistische Weise, die Schaffner über die Hausfrau und eine Art Priesterstand über den Christenstand. Und demgemäß können sie dem folgerichtigen Schluß nicht entgehen, daß die kirchlichen Amtsträger eine durch die Ordination, als eine