# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1861_S85 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat über die Predigt der rechten Lehre von der Rechtfertigung. 85 befinden. Ja manche gehen so weit, zu behaupten, daß die lutherische Kirche, weil sie das reine Wort und Sakrament habe und verwalte, die Eine heilige christliche Kirche sei. Nun ist es ja freilich wahr, daß die Kirche, die Gemeine der Heiligen, die allein durch den Glauben mit Christo geistlich vereinigt und mit Ihm schon diesseits, nach Ephes. 2. in das himmlische Wesen gesetzt ist, auch nach Außen offenbar und erkennbar wird. „Ich glaube, darum rede ich“ — also zeuget die ganze Kirche mit Ps. 116. Und so wird sie, als Pfeiler und Grundfeste der Wahrheit, offenbar und erkennbar durch die reine und lautere Predigt des göttlichen Worts und durch die der Einsetzung Christi gemäße Verwaltung der heiligen Sakramente. Auch dies ist ferner wahr, daß ein jeglicher Mensch, der da will selig werden, das seligmachende Evangelium von Christo, das die Kirche predigt, hören muß; aber ein lebendiges Glied der Kirche, dieses geistlichen Leibes Christi, wird er durchaus nicht durch seine äußerliche Zugehörigkeit zu dem sichtbaren Haufen, der sich um diese Predigt des Wortes schaart, sondern allein und ausschließlich durch den wahren lebendigen Glauben an Christum, den der heilige Geist durch das Hören des Evangeliums in ihm anzündet und dadurch ihn mit Christo und seiner Gemeinde geistlich vereinigt. Wer dieses aber leugnet, der lehret falsch und redet thörlich und lästerlich; denn er setzet an Christi Statt den sichtbaren Haufen der Hörer sammt dem kirchlichen Lehramt und an des Glaubens Statt die äußerliche Zugehörigkeit zu dieser Versammlung und dem darin befindlichen Pfarramt, wie die römisch⸗papistische Kirche, auf ihre Weise, dieselbe Lehre führt, indem sie nur statt des Pfarramtes den Pabst setzet. Wer aber gar behauptet, daß die lutherische Kirche, die doch, der Wahrheit nach, nur eine rechtgläubige Partikularkirche ist, die Eine heilige christliche Kirche sei, der thut zweierlei Sünde. Zum Ersten nämlich schließt er solche Menschen von dieser Kirche, also auch von der Gemeinschaft mit Christo und von der Seligkeit aus, die außerhalb der lutherischen Kirche irgendwie durch das Hören des Evangelii zum wahren Glauben an Christum gelangt sind. Und es gilt hiebei ganz gleich, ob sie das Zeugniß von Christi Person und Werk durch den Dienst eines Predigers gehört haben, der auf diesem Grunde 1 Cor. 3. noch so viel Holz, Heu und Stoppeln d. i. fremde, alte oder neue Menschenlehre bauet, und inmitten einer verderbten Kirche, die mit dieser Wahrheit auch diese Irrthümer angenommen hat, wie des Pabstes und aller Schwärmer Kirchen, die in ihrem Lehrbegriff diesen Grund noch stehen lassen, oder ob sie dieses Zeugniß von Christo ganz und gar außerhalb des Bereichs der Kirche und des Dienstes im Worte gehört haben, etwa wie bußfertige Mohamedaner aus dem Munde von Christensklaven oder Heiden durch den Dienst eines zu ihnen verschlagenen schiffbrüchigen christlichen Matrosen. Zum Andern sündigen solche unwissende oder vermessene und fanatische lutherische Lehrer darin, daß sie in ihrer irrigen Satzung nach nothwendiger Folge alle ungläubigen Namenlutheraner und Heuchler, die in der Gemeinde der Berufenen sich befinden, in die Kirche, d. i. die Gemeinde der Gläubigen