# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1861_S84 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 84 Referat über die Predigt der rechten Lehre von der Rechtfertigung. Kirche. Denn da steht überall geschrieben in allen klaren Stellen der heil. Schrift, die eigens von der Rechtfertigung oder der Vergebung der Sünden handeln, und demgemäß glaubt, bekennt und lehrt die rechtgläubige, d. i. die lutherische Kirche also, daß diese Rechtfertigung allein durch den Glauben — also weder durch ein menschlich Werk des Gesetzes, noch durch ein göttlich Werk des vollzogenen Sakraments ohne den Glauben des Empfängers — erlangt werde. Auch bezeugt dies unser HErr Christus auf verneinende Weise nach den Worten, darin er der Taufe die Verheißung angeheftet hat: „Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig werden.“ Denn darauf sagt er: „Wer aber nicht glaubet, der wird verdammt werden.“ Darin bezeugt er aber, nach der ersten und nächsten Beweiskraft dieses Wortes, daß nicht die Beraubung, sondern die Verachtung der Taufe sammt dem sie erzeugenden Unglauben den Menschen in Gottes Gericht verdamme. Sodann aber liegt in diesen Worten auch der Verstand, daß nicht das Empfangen der Taufe an sich, sondern der Glaube, den sie in den Kindlein wirket und in den Erwachsenen stärket, die bereits durch die Predigt des Evangelii glauben, schlechthin nothwendig sei zur Vergebung der Sünden und zum ewigen Leben. Zudem ist ja nicht der Glaube um der Taufe willen da, sondern die Taufe ist um des Glaubens willen da, damit nicht durch die Taufe, sondern durch den Glauben der Mensch Gottes Gnade und Christi Verdienst ergreife zur Vergebung der Sünden und zur ewigen Seligkeit. Eine fünfte Beschädigung, Abbrechung und Verunreinigung erleidet die reine lutherische, d. i. evangelische Lehre, auch in dieser unserer Zeit, durch die romanisirende und papenzende Lehre von der Kirche, vom Predigtamte und abgeleiteter Weise, auch vom Kirchenregiment, Kirchenordnungen und kirchlichen Ceremonien, die jetzt grade von solchen lutherischen Lehrern erhoben und getrieben wird, die sich als kirchlich gesinnte und bekenntnißtreue Theologen geberden. Was nun zunächst die Lehre von der Kirche anlangt, so leugnen diese falschen Lutheraner stracks wider Gottes Wort und das Bekenntniß der Kirche, daß die Kirche wesentlich und eigentlich nichts anders sei „denn die Versammlung aller Gläubigen und Heiligen vom Aufgang der Sonne bis zu ihrem Niedergange“ und von Adams Hause bis auf die Gläubigen des jüngsten Tages — also eine solche Versammlung, die wegen der geistlichen Beschaffenheit des Glaubens, dadurch allein die Einzelnen mit Christo ihrem Haupte gliedlich verbunden sind und seinen geistlichen Leib bilden, auch von geistlicher Art und Natur, mithin den Augen der Menschen unsichtbar und nur dem allsehenden Auge des Herrn bloß und entdeckt sei, als der allein die Seinen kennt: dagegen behaupten sie, daß die Kirche wesentlich und eigentlich eine sichtbare Versammlung von Menschen sei, die sich um das rechtgläubige Predigtamt d. i. Pfarramt schaaren und der Sakramente gebrauchen und daß die äußerliche Zugehörigkeit zu diesem sichtbaren Haufen durchaus nothwendig und erforderlich sei, um in der Gemeinschaft der Kirche sich zu