# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1861_S83 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat über die Predigt der rechten Lehre von der Rechtfertigung. 83 Es sind nämlich hin und her lutherische Lehrer in Deutschland in Bekämpfung des innerlich⸗werktreiberischen Pietismus und dessen krankhafter Mißgestalt leider nicht zu dem Bekenntniß ihrer Kirche zurückgekehrt, um von hier aus den Streit zu führen, und grade von der schriftmäßigen Lehre von der Rechtfertigung aus das Seuchtige dieses Pietismus nachzuweisen. Vielmehr sind sie in Bekämpfung des gefühligen Eigen⸗ und Mitwirkens des Pietismus, der allerdings die von Gott geordneten Gnadenmittel und sonderlich die Sakramente in den Hintergrund drängt, dahin gerathen, diese also in den Vordergrund zu stellen, daß sie so ziemlich papistisch von ihnen lehren, und dadurch gleichfalls die Lehre von dem rechtfertigenden Glauben entschieden beschädigen und verderben. Sie behaupten nämlich, irrthümlicher Weise, daß die Sakramente, auch ohne den Glauben des Empfängers, als gethanes göttliches Werk heilsam wirken. Das ist aber, zunächst in Hinsicht auf die Taufe, stracks wider das klare Wort Gottes, das in seiner Verheißung, die der Herr der Taufe anheftet, also lautet: „Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig werden.“ Daraus erhellet also, daß der Glaube zum heilsamen Gebrauch der Taufe nothwendig sei, und daß ohne Glauben sich taufen zu lassen, als eine Verachtung und Verspottung Gottes aus Ursach des Unglaubens nur schädlich und verderblich wirken und das Gericht über den ungläubigen Getauften, falls er nicht Buße thäte und also dahin stürbe, nur verschärfen müsse. Es ist also eine lästerliche und schwärmerische Behauptung, daß auch in einem abgefallenen und ungläubigen Getauften noch etwas von Gnade (gleichwie auf magische Weise) hafte, während Christus sagt: „Wer nicht glaubt (er sei getauft oder nicht), wird verdammt werden.“ Und vielmehr hält sich die Sache also, daß ein getaufter Ungläubiger zwiefach ein Gliedmaß des Teufels ist, während es der ungetaufte Ungläubige nur einfach ist, weshalb die ewige Pein von jenem auch schärfer sein wird, als die von diesem, falls er im Unglauben dahin fährt. Doch hat allerdings jener vor diesem den Vortheil, daß von Seiten Gottes der Gnadenbund ihm noch fest, und rechtschaffener Bekehrung in Buße und Glauben noch offen bleibt. Ebenso in Hinsicht auf das heil. Abendmahl bezeuget die h. Schrift mit ausdrücklichen Worten, daß, wer es unwürdig d. i. ungläubig empfahe, schuldig werde am Leibe und Blute des HErrn und beides zum Gericht genieße. Freilich empfängt er denselben Leib und Blut Christi, wie der Gläubige, aber, eben wegen des Unglaubens, nicht als seines Heilandes, sondern als seines Richters, den er gleichfalls durch solchen ungläubigen oder unwürdigen Genuß verachtet und verspottet hat und deshalb auch, falls er im Unglauben bis ans Ende beharret, um so härtere Pein in der ewigen höllischen Verdammniß erfahren wird. Endlich sind jene irrigen und schädlichen Behauptungen von einer gleichsam magischen oder mechanischen heilsamen Wirkung der Sakramente, auch ohne den Glauben des Empfängers, wider die allgemeine Glaubensregel der heil. Schrift und demnach auch wider das Bekenntniß der lutherischen