# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1861_S79 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat über die Predigt der rechten Lehre von der Rechtfertigung. 79 gebracht. Zugleich ist auch dies eine wunderliche Verkehrung (die wieder in ihrer irrigen Ansicht von einer noch vorhandenen geistlichen Kraft im natürlichen Menschen ihren Ursprung hat), daß sie jenes Beten dem rechtfertigenden Glauben an Christum vorangehen lassen, während es, nach Schrift und Erfahrung, gewiß ist, daß das rechte erhörliche Gebet nothwendig diesen Glauben voraussetzt. Denn allein durch diesen vom heil. Geist durch die Predigt des Evangelii, geordneter Weise, gewirkten Glauben wird die gnadenreiche Einwohnung des Geistes erlangt, der dann im Herzen des Gläubigen das Gebet entzündet, Röm. 8, 15. 26., es gestalte sich nun als Seufzer, Bitte, Fürbitte, Lobpreisung und Danksagung. Und so wenig in einem leiblich todten Menschen Pulsschlag, Odem, Bewegung der Glieder, und Rede des Mundes möglich ist, so wenig ist in einem geistlich todten, natürlichen d. i. ungläubigen, ungerechtfertigten und unwiedergebornen Menschen das wahre christliche und erhörliche Gebet möglich. Wie aber der Mensch durch den Glauben und Geist wiedergeboren und geistlich lebendig wird, so folget daraus auch der geistliche Odem, Pulsschlag und Wort des wahren Betens. Eine dritte und vornehmliche Verderbung und Schmälerung erleidet die Lehre von der Rechtfertigung durch die gesetzlich gehandelte Lehre von der Heiligung oder Erneuerung, die bei den Papisten und Schwärmern, diesen geistlichen Blutsverwandten, auf gröbliche Weise im Schwange geht und auch von den neumodischen Pietisten, deren das heutige Christenthum voll ist, auf feinere Weise fleißig getrieben wird. Was nun die erste betrifft, so ist es ja bekannt, wie die Papisten und Schwärmer beiderseits lehren, daß nicht der Glaube an Christum allein, sondern in Verbindung mit den Werken vor Gott gerecht und selig mache wider alle klare Stellen der Schrift, darin der Sitz der Lehre von der Rechtfertigung ist, als Röm. 3, 23—25. 28. 4, 5. Ephes. 2, 8. 2 Tim. 1, 9., in welchen Stellen ausdrücklich des Menschen Verdienst, und Werke des Gesetzes ausgeschlossen sind. In Hinsicht aber auf die pietistische Verdunklung und Verderbung der Lehre von der Rechtfertigung von Seiten ihrer gesetzlich beschaffenen Heiligung oder Erneuerung, so tritt diese in mannigfaltiger Gestalt auf. Die Einen nämlich, die den Papisten und Schwärmern am Nächsten stehen, behaupten, der rechtfertigende Glaube könne nur dann in einem Menschen sein, wenn er schon eine sichtbare Fertigkeit in allerlei christlichen Tugenden und gottseligem Wesen habe. Nun ist freilich das wahr: wo der Wandel, herrschender Weise, dem Bekenntniß widerspricht, da ist kein wahrer lebendiger Glaube, sondern nur ein todter Maul⸗ und Heuchelglaube, oder vielmehr nur ein Wahn und Selbstbetrug, als glaube man, da. Es kann aber jemand wahrhaft gläubig sein, der es gleichwohl in der Heiligung noch nicht weit gebracht hat und der noch vielfältig täglich und stündlich, auch vor Menschenaugen, von allerlei Unart des Fleisches und sonderlich des durch die Sünde verderbten Temperaments übereilt wird, so daß er nach dem Fleische redet und thut, was er nach dem Geiste nicht will, und nach dem Fleische