# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1861_S77 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat über die Predigt der rechten Lehre von der Rechtfertigung. 77 gen der angeerbten bösen Lust wird durch die Drohungen des Gesetzes nicht im Geringsten gehemmt. Ein Mensch z. B. kann wohl durch solche Wirkung des Gesetzes und anderweitige feine äußerliche Zucht vor dem Ausbruch der bösen Lust in Hurerei und Ehebruch bewahrt bleiben; aber innerlich entbrennet sie um so heftiger, je weniger er von Gott die sonderliche Gabe der Keuschheit und Enthaltung hat, und je stärker von Natur sein Geschlechtstrieb ist. Je mehr er also mit dem Gesetz wider diese böse Lust ankämpft, desto unkeuscher und unzüchtiger, voll Brunst und Geilheit und ein desto größerer Sünder wird er deshalb vor Gott. Zum Andern, wo die Lehre von der Buße gesetzlich überspannt und dem reumüthigen Menschen, dem man keine Heuchelbuße nachweisen kann, der Trost des Evangelii vorenthalten wird, da wird eben auf schädliche und seelenverderbliche Weise die Lehre von der Rechtfertigung und vom Glauben verkürzt. Darum soll ein lutherischer Prediger niemals und nirgends das Gesetz allein predigen, sondern darnach auch das Evangelium, damit die reumüthigen Sünder nicht aufgehalten werden, zu glauben. So heißt es denn auch im 12. Artikel der Augsburgischen Confession: „Und ist wahre rechte Buße eigentlich Reu und Leid oder Schrecken haben über die Sünde und doch daneben glauben an das Evangelium und Absolution, daß die Sünde vergeben und durch Christum Gnade erworben sei, welcher Glaube wiederum das Herz tröstet und zufrieden macht.“ Und wäre auch nur ein einziger bußfertiger Sünder — aber wer kann wissen, ob deren nicht mehrere sind — unter einem großen Haufen Unbußfertiger, so soll doch diesem „seine. Gebühr“ nämlich das Evangelium nicht verhalten werden. Zudem soll allen Menschen, sie seien innerlich reumüthig oder nicht, das Evangelium gepredigt werden, zur Erzeugung des Glaubens in dem Bußfertigen und zu einem Zeugniß wider die Unbußfertigen schon jetzt in ihrem Gewissen, darnach in ihrer Todesstunde und endlich am Gericht des jüngsten Tages, falls sie in Unbußfertigkeit verharren und gerade auf die Predigt des Evangelii, aus Schuld der äußersten Verderbniß unserer Natur, der natürliche, erbsündliche angeborene Unglaube des Herzens sich in den böswilligen Unglauben wider Christum und sein Evangelium umsetzt und verschlimmert. Endlich kann es auch geschehen, daß das Evangelium, wo es voll und rein mit Beweisung des Geistes und der Kraft und mit freudigem Aufthun des Mundes, einem gemischten Haufen bezeugt wird, durch den Ueberschwang der Güte Gottes und der Liebe Christi, diesen und jenen Brand aus dem Feuer reißt, den die bloße Predigt des Gesetzes nur immer tiefer hineingestoßen hätte, also daß er darin ewiglich verdorben wäre. Denn mitten in dem unschlachtigen und verkehrten Geschlecht der offenbar Unbußfertigen, denen allerdings die Predigt des Evangelii ein Geruch des Todes zum Tode ist, giebt es immer, auch in dieser unsrer Zeit des massenhaften Abfalls vom Glauben und des groben oder feinen Sündendienstes, etliche Menschen, die das Schwert des Gesetzes im Gewissen schon verwundet hat und die da⸗