# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1861_S76 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 76 Referat über die Predigt der rechten Lehre von der Rechtfertigung. Zum Ersten nämlich geschieht dies darin, wenn gelehrt wird, daß ein bestimmter, bald so, bald anders bezeichneter Grad der Reue und Zerknirschung des Herzens müsse vorhanden sein, ehe ein Mensch an Christum wahrhaft glauben könne. Es ist dies die alte und neue Gefühlstreiberei der alten und neuen Pietisten, dadurch gerade die bereits durch das Amt des Gesetzes erschrockenen und zarten Gewissen aufgehalten werden, alsbald zu ihrem Heilande sich herzuzumachen und im Glauben des Evangelii seines Verdienstes sich zu getrösten. Das ist ja freilich wahr: wer muthwillens, nach wie vor, im alten beliebten und gewohnten Sündendienst, sei dieser vor Menschen mehr offenbar oder verborgen, fortfährt, ohne vor Gottes Zorn und Gericht zu erschrecken und im Gewissen den Fluch des Gesetzes zu fühlen, der steht in keiner wahren Reue, auch wenn er sie vorgäbe. Desgleichen ist dies keine rechtschaffene Reue und Leid, wenn der Sünder unter der strafenden Hand Gottes nur der Strafe, aber nicht der Schuld der Sünde los sein will, dagegen der wahrhaft bußfertige Sünder nur nach Erlösung dieser Schuld trachtet, die gerechte Strafe Gottes aber gerne so lange leidet, als es Gott gefällt, sie ihm etwa als väterliche Züchtigung aufzulegen. Das ist aber falsch von der Buße gelehrt und ist zugleich eine mittelbare Beschädigung der Lehre von der Rechtfertigung, wenn den armen Sündern gesagt wird, sie könnten nicht an Christum wahrhaft glauben, bevor sie nicht so und so tief und so und so lange den Sündenschmerz gefühlt und mit steigendem Erfolg wider die Sünde angekämpft und sie immer mehr überwunden hätten. Was nämlich die erste irrige Behauptung anlangt, so stammt sie aus einem dummklugen vermessenen Meistern der Wege und Führungen Gottes mit den einzelnen Seelen, darin er seine heimliche Weisheit und Regiment hat und will nicht überklügelt sein von den hoffärtigen Frommen und Weisen. Denn wiewohl es wahr ist, daß er einen Menschen viel mächtiger und länger die Schrecknisse und den fressenden Feuereifer seines Gesetzes erfahren läßt, als den andern, so kann die Reue und das Leid dieses letztern über seine Sünde doch eben so wahr und aufrichtig sein, als die des erstern; und das Verlangen nach Gnade aus der Kunde des Evangelii kann in beiden gleich stark sein. Da wäre es nun eben so ungerecht, als unweise gehandelt, wenn man auf gut pietistisch fortführe, den letzteren mit dem Gesetz zu bearbeiten, um die gleichen Zeichen der Buße und Zerknirschung wie bei dem erstern zu sehen und ihm bis dahin den Schatz des tröstlichen Evangelii verschlösse. In Hinsicht aber auf die andere irrige Behauptung, so ist in ihr vor dem Menschen etwas vor dem rechtfertigenden Glauben gefordert, was erst nach demselben, als seine Frucht, erfolgen kann; denn das Gesetz giebt keine Kraft zum siegreichen Kampfe wider die Sünde. Es kann wohl durch seine Drohungen und Flüche und durch seine dadurch erregte knechtische Furcht vor zeitlicher Strafe vor dem Tode und vor Gottes Zorn und Gericht, als Riegel die groben Ausbrüche der Sünde zurück halten, aber die Herrschaft der bösen Lust bleibt nach wie vor, ja durch die Schranke des Verbots wird sie innerlich um so heftiger und mächtiger und die innerliche Einwilligung in die Reizun⸗