# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1847 11 24_S58 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) ſame der Synode oder in die der einzelnen be⸗ ſuchten Gemeinde übergreifen, indeß ihm doch hin⸗ reichend Spielraum gelaſſen iſt, innerhalb ſeiner Inſtruction zum Gedeihen der Kirche auf das Entſchiedenſte mitzuwirken. Demgemäß tritt er denn zum Dritten in keiner beſuchten Gemeinde als Geſetzgeber und Richter, ſondern als väter⸗ licher Berather auf, der ſogar bei obwaltenden Mißhelligkeiten z. B. zwiſchen dieſem und jenem Prediger und deſſen Gemeinde nur dann ſeine ſchiedsrichterliche Entſcheidung abgibt, wenn beide ſtreitigen Theile es begehren, ſonſt aber ſich be⸗ ſcheidet, auf evangeliſch-berathende Weiſe eine friedliche Ausgleichung herbeizuführen. In dieſer Geſtalt aber, nämlich eines Vaters in Chriſto, ſoll er denn ſein Augenmerk inſon⸗ derheit auf die Amtsführung des beſuchten Pre⸗ digers richten. Und Gott ſei gelobt, wir hoffen zu Ihm, daß dermalen unter uns kein einziger Diener der Kirche in unſerm Synodalverbande ſei, dem dieſe väterliche Ueberwachung und Be⸗ rathung nicht vielmehr eine Luſt als eine Laſt ſei; zumal von den im Amte jüngern Brüdern hegen wir die fröhliche Zuverſicht, daß grade dieſe Einrichtung ihnen höchſt erwünſcht ſei. Denn wie wir theils wiſſen, theils hoffen, ſo haben wohl alle eher mit Furcht und Zittern, als in metho⸗ diſtiſcher Freudigkeit, das heilige Predigtamt übernommen, das an ſich ſchon ſo groß, ſchwer und verantwortungsvoll, hier zu Lande aber, vor⸗ nehmlich in unſerer Kirche und bei dem meiſt un⸗ geordneten Zuſtande ihres Regiments, mit dop⸗ pelten Schwierigkeiten verbunden iſt, da gilt es nicht nur ein zwiefaches Achthaben auf ſich ſelbſt, ein ſtetes und ernſtes Flehen zu Gott dem Heiligen Geiſt zunächſt für die eigene Seele, einen andäch⸗ tigen und treuen Gebrauch der göttlichen Gna⸗ denmittel für ſich ſelbſt, um die Heerde Chriſti, die Er durch ſein Blut ſich erworben hat, recht zu weiden, ſondern bei dem Allem werden wohl je⸗ dem im Einzelnen ſo ſchwierige Fälle in Sachen des Kirchenregiments und der ſpeciellen Seelſorge vorkommen, daß ihm die Berathung eines älteren und erfahrenern Amtsbruders an Ort und Stelle nur höchſt lieb und werth ſein wird. Deßgleichen hegen wir keine Beſorgniß, daß irgend einer der Unſern alſo mit geiſtlichem Hochmuth zu ſchaffen habe, daß ihm die väterliche Ueberwachung ſeines Predigens und Katechiſirens durch den reiſenden Präſes gar ſo läſtig und beſchwerlich ſei. Denn wenn wir gleich ſchon vor Uebernahme des heiligen Predigtamtes durch Gottes Gnade rechtgläubig und tüchtig zu lehren ſind, widrigenfalls uns dies Amt gar nicht vertraut werden dürfte, und wenn wir gleich in der Führung desſelben und zumal in dem eindringlichen Predigen und Lehren des göttlichen Worts vorzüglich durch die andächtige Betrachtung desſelben (meditatio), das Gebet (oratio) und das mancherlei Seelen⸗, Amts⸗ und Hauskreuz und allerlei Verſuchung (tentatio) wachſen und zunehmen: ſo wollen wir doch kei⸗ neswegs in Abrede ſtellen, daß uns die gründ⸗ liche und ſachverſtändige Beurtheilung unſerer Leiſtungen auf dieſem Gebiete, die von dem Prä⸗ ſes und Aufſeher, als dem anerkannt Tüchtigſten —58 — aus unſerer Mitte, geſchieht, von dem größten Nutzen ſei. Zwar ſind wir des göttlich gewiß, daß der Inhalt unſerer Predigt nach wie vor die in heiliger Schrift geoffenbarte Wahrheit zur Seligkeit ſei; gleichwohl ſind wir ebenſo ſehr menſchlich gewiß, daß wir in Anordnung des Stoffs, in Form und Weiſe des Ausdrucks u. ſ. w. gar mancherlei Schule und Zurechtwei⸗ ſung bedürfen. Da iſt einer, der predigt, auch ohne das beſondere Bedürfniß der meiſten ſeiner Zuhörer, zu viel Geſetz und zu wenig Evange⸗ lium, ein anderer vielleicht umgekehrt; ein dritter fährt etwa zu hoch und redneriſch daher, ein vier⸗ ter dagegen ſteht eher in Gefahr, aus dem volks⸗ mäßigen Ausdruck ins Gemeine zu gerathen; ein fünfter predigt zu lang, ein ſechster zu kurz; ein ſiebenter predigt nur Lehre ohne Ermahnung, ein achter ſchwächt das Eindringliche der Ermahnung durch zu große Länge derſelben ab und verkürzt ungebührlich den Raum der Lehre. Andere neigen ſich vielleicht etwas der methodiſtiſchen und pieti⸗ ſtiſchen Predigtweiſe zu, das Gefühl ihrer Zu⸗ hörer zu einſeitig zu bearbeiten und es beſonders auf einzelne Rührungen und Erſchütterungen ab⸗ zuſehen, ſtatt nur die göttliche Thatſache des Ge⸗ ſetzes und Evangeliums gründlich und kräftig in den Vordergrund zu ſtellen und es dieſem zu überlaſſen, auch ohne ſonderliche menſchliche Nach— hülfe, die rechte Buße zu Gott und den rechten Glauben an unſern HErrn IEſum Chriſtum zu wirken. Noch andere haben dieſe und jene Kanzel⸗ Unart, ohne es vielleicht zu wiſſen; da iſt der eine zu eintönig, der andere betont zu viel Worte und mitunter auch falſch; ein dritter ſingt, ein vierter ſchreit, ein fünfter hat zu wenig, ein ſechs⸗ ter zu viel Geberdung. Summa, es gibt ſo mancherlei Schwächen und Gebrechen in dieſen Stücken, wie überall, ſo auch ſicherlich unter uns, daß jeder aufrichtige und demüthige Knecht des HErrn dem beſuchenden Amtsbruder hoffentlich herzlich dankbar dafür iſt, wenn er ihn auf ſeinen beſondern Mangel aufmerkſam macht. Wenn nun der Einſender obigen Artikels meint, daß durch dieſe Einrichtung der Ueberwachung durch den reiſenden und beſuchenden Präſes „nicht wenig treffliche alt-lutheriſche Brüder abgehalten ſeien, mit dieſer Synode ſich zu vereinigen, wie er aus zuverläſſiger Quelle wiſſe“, ſo thut uns dies freilich leid, nicht aber um unſertwillen, ſon⸗ dern um derentwillen, die ſich dadurch abhalten laſſen; denn grade ſolcher Grund der Abhaltung dürfte uns leichtlich mit einigem Mißtrauen gegen die herrſchende Geſinnung dieſer ſogenannten Alt⸗ Lutheraner erfüllen, da es ſo etwas den böſen Schein annimmt, als fehle es denſelben an ge⸗ nugſamer Demuth, um mit Luſt und Liebe auch ihre Perſönlein jener Beaufſichtigung zu unter— werfen; denn ſachlich können ſie ſchwerlich etwas Begründetes dawider einwenden, da dieſe Ein⸗ richtung, wie oben nachgewieſen, ihren guten Grund in der apoſtoliſchen Praxis und Anord⸗ nung hat und ſodann in ihrer Handhabung unter uns ihrem möglichen Mißbrauche d. i. inſonderheit ihrem Uebergehen in die biſchöfliche Gewalt der Römiſchen und Episcopalen auf das Beſtimm⸗ teſte gewehrt iſt. Wie nämlich oben bereits er⸗ wähnt, ſo iſt ja der Präſes nur als im Auftrage der Synode und von ihr mit einer beſondern In⸗ ſtruction verſehen ein beſuchender Aufſeher; und ſodann iſt er ja für die ſeiner Vorſchrift gemäße Ausrichtung dieſes ſeines Amtes der Synode ver⸗ antwortlich, bei der ihn ja auch jeder Paſtor und jede Gemeinde verklagen können, die zu beweiſen vermögen, daß er ſeine Inſtruction überſchritten und in ihre Gerechtſame übergegriffen habe. Wenn ferner der Schreiber beſagten Artikels des Lutheran Observer meint, dieſe Einrichtung der Ueberwachung durch den reiſenden Präſes werde aufhören müſſen, bevor ſeine dreijährige Amtszeit vorüber ſei, ſo laſſen wir dieſes dahin geſtellt. Hier genüge zu bemerken, daß dieſe un⸗ leugbar ſo heilſame Einrichtung ja keineswegs durch Liſt oder Gewalt den Predigern und Ge⸗ meinden des Synodalverbands aufgedrungen, ſondern in Annahme unſerer Synodalconſtitution auch zugleich freiwillig und aus innerer Ueber⸗ zeugung von ihrer Heilſamkeit angenommen iſt. Sollte es ſich aber im ſchlimmſten Falle alſo herausſtellen — was wir jedoch von dem geſun⸗ den kirchlichen Sinne keiner der bereits an⸗ geſchloſſenen Gemeinden befürchten, — daß dieſe und jene Gemeinde den Beſuch des Präſes, als Beaufſichtiger, ablehnte, ſo könnte ſie doch un⸗ möglich ihren Paſtor hindern, daß er für ſeine Perſon ſolchen Beſuch mit Dank annähme und wenigſtens für ſich dieſen und jenen Nutzen für ſeine Amtsführung davon trüge. 3. Zum Beſchluß bekommen wir doch noch ein leidliches Lob von dem Einſender obigen Artikels; denn er ſagt alſo: „Wir glauben, daß die Glieder dieſer neuen Synode ehrenhafte Männer und ernſtlich befliſſen ſind, Gutes zu thun. Sie halten ſehr hartnäckig über den alten Landmarken (ancient landmarks, wahrſcheinlich die kirchlichen Bekenntnißſchriften darunter gemeint) und ihrem eigenen HErrn ſtehen oder fallen ſie. Wir wollen ſie nicht rich⸗ ten, obgleich wir wünſchen könnten, daß ſie das möchten bei Seite legen, was wir als irrige An⸗ ſichten über das praktiſch-kluge Verfahren der Kirche (ehurch policy) anſehen, und herzlicher mit ihren Brüdern von demſelben Namen in ihrem neuen Vaterlande in Verkehr treten.“ Hierauf wäre nun Folgendes zu bemerken: ö Wenn der Schreiber beſagten Aufſatzes meint, daß wir ernſtlich darauf aus ſind, „Gutes zu thun“, ſo danken wir ſehr für die gute Meinung, und der getreue Gott lege aus Gnaden ſeinen Segen auf unſere jetzige und künftige geringe Ar⸗ beit. Doch wollen wir uns keineswegs ſchämen zu bekennen, daß unſer „Gutes thun“ als Kör⸗ perſchaft — und ich hoffe, meine lieben Glaubens⸗ und Amtsbrüder ſtimmen hierin mit mir völlig überein — ſich grade in nerhalb jener „alten Land⸗ marken“ erzeigen ſoll; d. h. all unſer Zeugen, Lehren, Wehren, Strafen, Tröſten und unſere ge⸗ ſammte Arbeit der Liebe ſoll ſich, ob Gott will, durchaus auf das kirchliche Bekenntniß gründen, von dieſem getragen und durchdrungen ſein; als Diener der Kirche wollen wir handeln und wan⸗