# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1861_S64 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 64 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. sonst trefflichen Festpredigt die starr Orthodoxen, welche die alten Parteinamen Paulisch, Kephisch, Apollisch wieder hervorgerufen hätten, mit den Jesuiten, „deren Hände roth seien vom Blute der Heiligen", und mit dem Unglauben, „der wie ein Dieb in den Schafstall hineingebrochen sei", in beneidenswerther Triple⸗Allianz als gemeinsame „Mörder" bezeichnet, unter welche unsere Kirche gefallen sei. Denn daß heutiges Tages und in einer preußischen Gustav⸗Adolf⸗Versammlung unter den „starr Orthodoxen" nicht bloß an Männer gedacht werde, die vor zweihundert Jahren gelebt haben, daß man darunter vielmehr auch die heutigen streng Confessionellen, in specie confessionell Lutherischen, verstanden wissen wolle, wird wohl Keinem sehr zweifelhaft sein. Hannover, 4. October. Heute hat hier eine Zusammenkunft lutherischer Theologen aus verschiedenen Landeskirchen stattgefunden zum Behuf einer wünschenswerthen Verständigung über die laufenden kirchlichen Fragen. Es ist beschlossen worden, daß dieser Zusammentritt unter der Form nicht eines Kirchentages, sondern einer freien Conferenz, auf ergangene Einladung von Seiten der mit der Geschäftsführung Betrauten, alljährlich zu bestimmter Zeit wiederholt werden solle. (N. Pr. Ztg.) Gotha. Von dem neuesten Werk des Dr. Tholuck in Halle, „Die Propheten und ihre Weissagungen", ist die erste Auflage bereits, nachdem kaum drei Wochen seit Publication verflossen sind, vergriffen, so daß ein zweiter Abdruck erforderlich ist, den die Verlagshandlung bereits der Presse übergeben hat. A. Z. Leipzig, 27. September. Das officiöse hiesige Kreis⸗ und Verordnungsblatt enthält, der „O. A. Z." zufolge, über die neuesten Vorkommnisse in der hiesigen deutsch⸗katholischen Gemeinde folgenden vom 25. d. datirten Artikel: „Schon seit einiger Zeit war im hiesigen Publicum die Art und Weise aufgefallen, in welcher der neue deutsch⸗katholische Geistliche, Hr. Dr. Beyer, seine Vorträge in der seiner Gemeinde überlassenen Peterskirche hierselbst zu halten sich befleißigte. Mit jedem Sonntage wuchs die Indignation, daß offenbare Schmähungen gegen die Glaubenssätze der christlichen Kirche öffentlich von der Kanzel einer evangelisch⸗protestantischen Kirche geschleudert werden durften. Diese Vorgänge mußten die Aufmerksamkeit der Consistorialbehörde, die über den würdigen Gebrauch der protestantischen Gotteshäuser zu wachen hat, auf sich ziehen, und es wurden die geeigneten Schritte gethan, um außer den früheren, bereits gedruckten Vorträgen Hrn. Dr. Beyer's auch ein treues Bild der später gehaltenen zu gewinnen. Die stenographischen Niederschriften dieser letzteren bestätigten nur zu sehr die umgehenden Gerüchte, und es war die höchste Zeit, diesem gemeinschädlichen Treiben ein Ziel zu setzen. Wir würden unseren Lesern Stellen aus den zuletzt gehaltenen Predigten mittheilen, wenn wir nicht befürchten müßten, dadurch Sätzen noch mehr Verbreitung zu geben, die man in christlichen Staaten auf solche Weise niemals sollte aussprechen hören. Am letzten Sonntag scheint die Sprache Hrn. Dr. Beyer's in seinem Vortrag über die Dreieinigkeitslehre den Culminationspunkt erreicht zu haben, und es hat sich deshalb der Staatsanwalt veranlaßt gesehen, unmittelbar nach beendigtem Vortrag das Concept der gehaltenen Rede sich aushändigen zu lassen, um die Frage in Erwägung zu ziehen, inwieweit der Redner den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs gegenüber zur Verantwortung zu ziehen sei. Die Kreisdirection, als Consistorialbehörde, hat zu gleicher Zeit die nachstehende Verordnung an den hiesigen Stadtrath erlassen: „Die über die Predigtweise des dermaligen deutsch⸗katholischen Predigers Dr. Beyer allhier verbreiteten Gerüchte haben die Königliche Kreisdirection schon vor mehreren Wochen veranlaßt, nicht nur von den durch den Druck veranlaßten Kanzelvorträgen des gedachten Predigers genauere Kenntniß zu nehmen, sondern auch von einigen später gehaltenen sich zuverlässige stenographische Niederschriften zu verschaffen. Hat man schon hiernach zu der Ueberzeugung gelangen müssen, daß die Haltung derartiger, alles christlichen und religiösen Inhalts barer und auch den dem Gesetz vom 2. November 1848 beigefügten Glaubensartikeln der deutsch⸗katholischen Gemeinde direct zuwiderlaufender Vorträge auf einer christlichen Kanzel mit der Bestimmung der letzteren in unvereinbarem Widerspruch stehe und ohne das größte öffentliche Aergerniß nicht länger gestattet werden könne, so ergibt sich aus einer von der Königl. Staatsanwaltschaft allhier über den gestrigen Gottesdienst der hiesigen deutsch⸗katholischen Gemeinde und die dabei von Dr. Beyer gehaltene Rede unter dem heutigen Tage anher erstatteten Anzeige die unabweisliche Nothwendigkeit, dem wohl schon zu lange geduldeten Unfug ein sofortiges Ende zu machen. An den Stadtrath allhier ergeht daher hierdurch Verordnung, der hiesigen deutsch⸗katholischen Gemeinde die Benutzung der Peterskirche oder irgend einer anderen evangelisch⸗lutherischen Kirche hiesiger Stadt zur Abhaltung ihrer Gottesdienste bis auf Weiteres nicht mehr zu gestatten und das deßhalb Erforderliche an den Vorstand der gedachten Gemeinde zu verfügen, übrigens aber in der Ausführung dieser Anordnung auch durch einen etwa dagegen einzuwendenden Recurs sich nicht beirren zu lassen." Druckfehler im vorigen Heft. Seite 7 unter Nr. 14 lies anstatt maledictus — maledicta.