# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1861_S62 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 62 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. auch, was Gott in Gnaden verhüten wolle, das Werk unserer Kirche gestört werden könnte. In dieser Hinsicht sagt der Observer zunächst mit Bezug auf die Generalsynode: „Welche Wirkung diese Aufregung auf die lutherische Kirche des Südens haben wird, können wir noch nicht bestimmen. Der Staat Süd⸗Carolina ist aus der Union ausgetreten, und wir fürchten, daß dies, wenn nicht so gleich, so doch in nicht langer Zeit eine Trennung der Kirche herbeiführen wird. Bisher ist unsere Kirche von Verwirrung frei geblieben, da die Sklavenfrage mit richtigem Tacte von unsern kirchlichen Verhandlungen ausgeschlossen gewesen ist; aber ob dies in Zukunft möglich sein wird, ist höchst zweifelhaft." Wolle Gott allen Christen dieses Landes durch seinen heiligen Geist rechte Furcht vor seinem reichlich verdienten Zorn und aufrichtige Buße und Demüthigung vor ihm schenken, damit er um Christi willen uns in Gnaden ansehn und unser und unseres Landes verschonen könne! S. Der Christliche Botschafter von Cleveland, O., Organ der Albrechtsleute oder Evangelischen, schreibt unter dem 5. Januar: „Es kommt hier und da vor, daß Prediger von der Kanzel herab gegen die Kindertaufe predigen. Ich meine doch, ein Prediger der Ev. Gemeinschaft sollte besser wissen, als sich solches zu Schulden kommen lassen, weil ja unsere Gemeinschaft als solche die Kindertaufe anerkennt und in ihren Ritualien dieselbe förmlich eingeführt hat. Sollte auch hier und da ein Bruder anderer Ansicht sein, so sollte er doch dieselbe nicht andern aufzubürden suchen, sondern bedenken, daß er, als Prediger der Ev. Gemeinschaft, zu der Lehre und Kirchenordnung derselben sich verpflichtet hat, und sollte wenigstens nicht gegen dieselben protestiren, sei es im Oeffentlichen oder im Privat. Ein Haus, das mit sich selbst uneins wird, kann nicht bestehen. Die Ev. Gemeinschaft zeichnet sich sonst günstig aus durch ihre Eintracht in der Lehre, und wir hoffen, daß sie in diesem Stück sich wenigstens consequent bleibt. Wollen wir gegen die Kindertaufe predigen und dieselbe als einen römischen Irrthum verwerfen, so laßt uns mit einem Mal zu den Baptisten übergehen, dann sind wir consequent. Hat aber die Kindertaufe Grund nach der Lehre Jesu, wie die Ev. Gemeinschaft solches anerkennt, so laßt uns dem Bekenntniß gemäß handeln." — In dieser Expectoration spricht sich zwar eine ziemliche Unklarheit aus über die wahren Ursachen, warum auf Lehreinheit oder Lehrreinheit (denn das fällt zusammen) ernstlich zu halten ist; immerhin aber beschämt der sich hier äußernde Eifer dafür nur zu vielen s. g. luth. Prediger, die nicht nur gegen Reinheit und Einheit der Lehre gleichgültig sind, sondern sogar, wenn andere dafür eifern, diese alsbald für lutherische Päbste erklären. Der christliche Apologete, das Organ der deutschen Methodisten, erwartet nach dem Bericht des christlichen Botschafters im neuen Jahre 13.000 Subscribenten. Der Einfluß des Methodismus auf die hiesige deutsche Bevölkerung muß daher allerdings, trotzdem daß die Sonne des Methodismus unter den hiesigen Deutschen im Sinken ist, noch immer ein sehr bedeutender sein. Jedenfalls sind die neuen Staaten ihr ergiebigstes Feld. Die Zeitungsliteratur. Nach dem Christlichen Botschafter werden in den Vereinigten Staaten gedruckt 254 tägliche, 115 dreiwöchentliche, 31 halbwöchentliche, 1902 wöchentliche, 95 halbmonatliche, 100 monatliche, 19 vierteljährliche Zeitschriften, im Ganzen 496,409,978 Zeitungsblätter. Hiernach kann man sich einen Begriff von der Macht machen, welche die Zeitungsliteratur hier ist. II. Ausland. Ueber Pfarrer Löhe's Suspension und Restitution gibt die Erlanger Zeitschrift des Monats November v. J. „auf Grund genauer Sachkenntniß" Aufschlüsse, die es außer allen Zweifel setzen, daß die Gerüchte, als ob das Oberconsistorium erst Unbilliges verlangt und hernach nachgegeben habe, Pf. Löhe aber gerechtfertigt aus der Sache hervorgegangen sei, theils auf Mißverständnissen, theils auf Mißdarstellungen beruhen und jeglichen Grundes entbehren. Löhe hatte die bösliche Verlassung, der allgemeinen Lehre und Praxis der ganzen luth. Kirche zuwider, nicht als Grund anerkennen wollen, daß eine Ehe aufgelöst sei. Um sein Gewissen nicht zu drängen, hatte man ihn eine Zeitlang, um die vom Gesetz gestattete anderweitige Trauung eines böslich verlassenen Ehemanns innerhalb der Parochie Löhe's vollziehen zu können, suspendirt, nachdem dies geschehen, die Suspension aufgehoben. Löhe hatte nun zwar vor seinem Wiedereintritt in das Amt eine ihn rechtfertigende Erklärung begehrt, eine Anerkennung seiner Thätigkeit aber nur im Allgemeinen erhalten, während ihm eine Billigung seines Verhaltens in Bezug auf den vorliegenden Fall versagt worden war. Prof. Dr. Hengstenberg wurde bei dem Königlichen Stadtgericht zu Berlin angeklagt, in seinem Vorwort zum vorigen Jahrgang seiner Ev. Kirchenzeitung „ohne Ausschluß politischer und socialer Fragen gegen ihre Bestimmung für rein wissenschaftliche Gegenstände cautionsfrei redigirt zu haben," da politische Blätter dies nicht dürfen. Vergeblich berief er sich darauf, daß er politische und sociale Zustände rein theologisch beurtheilt und dabei einen Luther, Gerhard zu Vorgängern habe. Es wurde für Recht erkannt;