# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1861_S50 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 50 Referat über die rechte Predigt der Lehre von der Rechtfertigung. zeitig die Erkenntniß der Sünde durch das Gesetz immer mehr zunimmt ohne doch Lust und Kraft zu seiner Erfüllung mitzutheilen, ja auch nur den Willen des Menschen dazu zu neigen, so geräth der sündige Mensch immer mehr in jenen verzweifelten Zustand, daß er Gott und sein Gesetz von Grund des Herzens hasset und Gott zürnet, als der ihm das unerträgliche Joch des Gesetzes aufgeladen und doch keine Kraft und Lust gegeben habe, es zu halten. In solchem elenden Zustande tobt und stürmt er mindestens innerlich wider Gott, wünscht daß gar kein Gott und Gesetz wäre und er ohne alles Gesetz und seine Drohung und Fluch, seines Gefallens, nach dem Fleische leben könnte. Summa, die rechte geistliche Auslegung des Gesetzes, bringt den sündigen Menschen zur Erkenntniß seines satanisch verderbten Zustandes und erzeigt sich an ihm als der Buchstabe, der da tödtet und ihn schon bei Leibesleben im Gewissen in den Abgrund der Hölle hinabstößt. Und gäbe es keine andere Predigt und Lehre, als die des Gesetzes, so wären die Menschen die elendesten unter allen Creaturen auf Erden und wären nicht besser daran, als der Teufel und seine Engel. Denn aus dem steten Erkennen und Fühlen des göttlichen Zornes in ihrem Gewissen in Kraft des Gesetzes, diesem Schmecken des geistlichen Todes stürzten sie durch den leiblichen und zeitlichen Tod in den ewigen Tod, da der Wurm des bösen Gewissens nimmer stirbt und das Feuer des göttlichen Zornes nimmer verlöscht. Nach dieser Einleitung schreiten wir denn zu unsrer eigentlichen Aufgabe, wie die Lehre von der Rechtfertigung, dem Evangelio gemäß, zu predigen sei. Solche Predigt aber besteht in folgenden Stücken: Zum Ersten nämlich ist zu bezeugen, daß der dreieinige Gott, der, nach seinem Schwur bei sich selbst, keinen Gefallen hat am Tode des Gottlosen, sondern daß er sich bekehre und lebe Hes. 33. in Voraussicht des kläglichen Sündenfalls, vor Grundlegung der Welt, den gnädigen Rathschluß der Erlösung des gefallenen Menschengeschlechts durch die Menschwerdung und stellvertretende Genugthuung des Sohnes gefaßt habe. Zum Andern ist zu lehren, daß Christus, Gottes und Mariens Sohn, obwohl, seiner Person nach, über dem Gesetz dennoch nach Gal. 4. unter das Gesetz gethan war und seine Forderungen für uns d. i. an unsrer Statt und uns zu gut durch seinen thätigen Gehorsam vollkommen erfüllt hat. Dadurch hat er alle Menschen von der Verbindlichkeit, durch die Erfüllung des Gesetzes vor Gott gerecht zu werden, vollkommen befreit. Solches bezeugt er aber selbst Matth. 5, 17., 3, 15. Wer nun anders predigt und irgendwie das Gesetz und seine Werke einmengt, als könne der Mensch dadurch, sei es auch nur theilweise, etwas mitwirken zur Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, der verleugnet damit Gottes guten gnädigen Rath und Willen und behauptet, wider das Evangelium, daß Christus nicht für alle Menschen die Forderung des Gesetzes vollkommen erfüllt hat. Vergl. Gal. 2, 21. Zum Dritten ist zu predigen, daß Christus durch sein unschuldiges,