# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1861_S49 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat über die rechte Predigt der Lehre von der Rechtfertigung. 49 verderbte Natur. Er erkennt, daß das Gesetz geistlich sei, er aber fleischlich und unter die Sünde verkauft, daß sein ganzes Herz voll Unglauben und Ungehorsam und böser Lust, sein Verstand in geistlichen Dingen durchaus verfinstert, sein Wille durchaus verkehrt und dem Willen Gottes gänzlich zuwider sei, also daß er nur das wolle, was Gott nicht wolle, und nicht wolle, was Gott wolle, kurz daß er ganz und gar ein Sünder von Natur, und ein fauler Baum sei, der nur arge Früchte bringen könne. Demgemäß erkennt denn auch der Mensch, daß er zunächst und zumeist um der Schuld der Erbsünde willen, die in ihm hafte, und aus welcher, als einer bittern Wurzel, alle argen Früchte der wirklichen Sünde in Gedanken, Worten und Werken hervorkommen, vor Gott ein verlorner, verfluchter und verdammter Mensch, kurz ein Kind des Zornes von Natur sei. Denn durch solches Amt und Arbeit des Gesetzes tritt sein Gewissen als ein wahrhafter Ankläger, unpartheiischer Zeuge und gerechter Richter wider ihn auf, daß er anfängt, sich zu erkennen, wie er vor Gott aussieht und sich selber als des ewigen Todes schuldig verurtheilt. Zugleich erkennt auch der Mensch in solchem Spiegel des Gesetzes, daß er durch solches Fühlen des Zornes Gottes im Gewissen und durch die Empfindung des geistlichen Todes keine Kraft empfange, aus diesem Elend herauszukommen und die Gebote des Herrn zu halten. Vielmehr, je schärfer die Predigt des Gesetzes auf ihn eindringt und je mehr sie ihn in seinem Verstande und Gewissen von der Sträflichkeit und Verdammlichkeit seines erbsündlichen Verderbens und jedes einzelnen Gedankens, Wortes und Werkes der daraus fließt, überzeugt, und je mehr er deß inne wird, daß um des erbsündlich angebornen Unglaubens und Ungehorsams willen, der ihn ganz und gar durchdringt, all sein Dichten und Trachten, sein Denken und Reden, sein Thun und Leiden, sein Arbeiten und Ruhen, ja sein Wachen und Schlafen von und vor Gott verflucht sei: desto tiefer und gründlicher erkennt daraus der Mensch seine völlige geistliche Untüchtigkeit und Ohnmacht, etwas Gutes auch nur zu denken, geschweige zu thun, und daß er an aller eigenen Vernunft und Kraft, vor Gott gerecht zu werden, durchaus verzagen und verzweifeln müsse. Und indem der Mensch in seinem Verstand und Gewissen diesem Urtheil Gottes in seinem Gesetz Recht giebt, so entsteht dadurch jene Scham und Angst, Reue und Leid und jenes heilsame Erschrecken vor Gottes Zorn und Gericht im Herzen, das Gott durch die Predigt und das Amt des Gesetzes in dem Herzen des Sünders zunächst beabsichtigt. Außer dieser Wirkung des Gesetzes giebt es aber noch eine andere, die Gott nicht beabsichtigt, sondern der Teufel, und dadurch der Mensch jedenfalls ewig verloren ginge, wenn Gott nicht mit dem Evangelio zur Hand wäre. Diese Wirkung nämlich, die zufallens eintritt und die äußerste Verderbniß der Natur aufs Klarste anzeigt, ist diese, daß, nach Röm. 7. die Erbsünde Ursach nimmt am Gebot und sich um so heftiger dawider erregt. Es geschieht also, daß grade durch das Gesetz die Sünde an Macht zunimmt und durch das Verbot die Uebertretung gemehrt wird. Und indem gleich⸗