# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1861_S20 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 20 Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. die in §1 enthaltenen Worte das Bekenntniß ihres väterlichen Glaubens nicht abthun wollen, sondern hätten gemeint, damit nur eine allgemeine Form zu erfüllen.“ — Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. Was ist zu thun, wenn bei Administrirung des heil. Abendmahls die consecrirten Elemente nicht zureichen? Diese Frage beantwortet Dr. Ludwig Hartmann, weil. Superint. zu Rothenburg a. d. Tauber, gest. 1684, in seinem Pastorale Evangelicum folgendermaßen: „Es ist zu merken, wenn irgendwo Mangel entweder des consecrirten Brodes oder Weines einträte, daß dann die Consecration wiederholt werden müsse; denn es ist schicklicher, eine neue Hostie zu consecriren, als die letzte der consecrirten Hostien zu zerbrechen (wenn nur eine fehlt) und den beiden letzten (Communicanten) je die Hälfte zu geben.“ (A. a. O. S. 825.) Was diesen letzten Fall betrifft, so findet sich in den s. g. „Unschuldigen Nachrichten“ V. E. Löscher's eine merkwürdige historische Illustration der Bedenklichkeit auch dieses Brodbrechens. Darin ist nehmlich ein Schreiben Georg Wilhelms, des Reformirten Churfürsten von Brandenburg, an die Clevische Regierung vom Jahre 1637 mitgetheilt, worin der Churfürst vorerst sein Befremden darüber ausspricht, daß laut eingegangener Beschwerde ein Reformirter Adeliger, Caspar v. Romberg zu Bruninghausen, unter dem Vorwande seines Collatur⸗ d. h. Pfarrbesetzungsrechts der lutherischen Gemeinde zu Wellinghofen nach Absterben des bisherigen Pfarrers derselben ihr einen Reformirten Prediger gewaltsam aufgedrungen und sie des von Alters her hergebrachten lutherischen Religions⸗Exercitiums beraubt habe und dabei von der Clevischen Regierung auf die ungerechteste Weise unterstützt werde. Sodann heißt es in dem Churfürstlichen Schreiben weiter: „Und was das Aergste ist, kommt uns dergleichen Bericht ein, als sollet ihr auch an anderen Orten die lutherischen Gemeinen bedrängen, ihnen das Reformirte Exercitium wider ihren Willen aufdringen und des ihrigen entsetzen wollen, und zu dem Ende auch einiger ganz undienlichen Prätexte gebrauchen, und da nun ein lutherischer Pfarrherr bei ermangelnden Oblaten nach Anzahl der Communicanten einige hätte in mehrere Stücke zertheilen und brechen müssen, oder ein Schulmeister hätte in Mangelung anderer Bücher einige Knaben aus dem Heidelbergischen Katechismo nur zu lesen unterwiesen: solches zu einem Beweis des hergebrachten Reformirten Exercitii anziehen.“ (Jahrgang 1738 unter dem Titel: Fortgesetzte Sammlung von alten und neuen theologischen Sachen. S. 142 ff. Das ganze fürstliche Schreiben wäre, wenn es unser Zweck litte, wohl werth, hier wieder abgedruckt zu werden, als ein Beweis, wie oft über alle Maaßen, ja himmelschreiend ungerecht und grausam die Reformirten da, wo sie die Macht hatten,