# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1861_S19 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zur Union. 21 Zwischen diesen sieben Reformirten und der übrigen Stadt wurde im Jahr 1839 die Union gemacht in der Art, daß eine Wahl von Repräsenten ausgeschrieben wurde, die paar erschienenen Wähler fünf Repräsenten wählten und diese nebst den drei Pastoren ein Protocoll unterschrieben, dessen § 1 lautet: „Die beiden Kirchengemeinden, nemlich die bisherige evangelisch⸗lutherische und die evangelisch⸗reformirte Gemeinde (!) vereinigen sich zu einer Kirchengemeinde und bilden fortan, unter Aufhebung des zeitherigen Confessions⸗ und Namensunterschiedes: Eine evangelische christliche Gemeinde. Diese vereinigte Gemeinde bedient sich der neuen, für die Provinz Sachsen angenommenen Kirchenagende und demnach des evangelischen Unionsritus, dessen strenge Anwendung beim Genuß des heil. Abendmahls, wornach das Brod gebrochen wird, und die Einsetzungsworte des Herrn unter Darreichung des Kelches gesprochen werden, von Seiten der sich anschließenden reformirten Gemeinde (!) wenigstens sechs Mal im Jahr in ohngefähr gleichen Abschnitten zur Bedingung gemacht wird.“ (Der Ausdruck „Darreichung des Kelchs“ soll bedeuten, daß er ihnen in die Hand gegeben wird! Auf dieses Selbsttrinken, eben so wie auf das Brechen des Brodes, das sie ebenfalls in die Hand nehmen müssen, legen die Reformirten bekanntlich besonderes Gewicht.) Die sieben Reformirten also behielten, was sie an Unterschied hatten. Die 4000 Lutherischen gaben alles auf, bis sogar auf den Namen, und dafür — das ist der ganze Inhalt der folgenden Paragraphen — acceptirten sie von den Reformirten 1000 Thl. Kirchenvermögen für die städtische Casse, nebst einigen silbernen Altargeräthen, und 700 Thl. sollen später noch gezählt werden. — Das war die Union!! Die reformirten Unterzeichner des Unionsstatuts (so berichtet ein an jener Gemeinde stehender Geistlicher) klagten von Anfang an und thun es noch jetzt, daß ihr Kirchenvorsteher sie „verkauft habe.“ In seinen letzten Jahren machte die Union, nach der Weise, wie sie hier vollzogen worden, diesem Kirchenvorsteher die schwersten Gewissensscrupel, die er mir, seinem Beichtvater, unaufhörlich klagte, und worüber er die unruhvollsten Briefe mir zuschrieb. Er wollte von seiner und der übergebliebenen Reformirten Seite die Union wieder aufheben, um Ruhe für seine Seele zu erlangen; die Besorgniß aber, wie er später sagte, es möchte ihm eine auf Lebenszeit zugesagte Unterstützung aus hiesiger Kämmereicasse entzogen werden, ließ ihn nicht zur Ausführung kommen. Er starb im Jahre 1854 in Verzweiflung, sich „als den größten Mörder“ anklagend, „für den keine Vergebung bei Gott zu hoffen wäre.“ Kein geistlicher Zuspruch fruchtete. Das heil. Abendmahl, sagte er, „könne ihm nichts nützen, es sei für ihn keine Gnade vorhanden“ u. s. w. — Die lutherischen Glieder, welche das Unionsstatut unterzeichnet haben, behaupteten ihrerseits: sie hätten durch