# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1861_S18 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 18 Zur Union. ist zu heilig, als daß man über sie zanken darf. Wer unverständig und lieblos genug ist, mit einem engen Herzen das Abendmahl zu begehren oder zu verschmähen, der ist überhaupt zum Reiche Gottes nicht geschickt, — ihm muß der Leib des Herrn in jeder Gestalt zu Gift werden!“ — so würde ich dem gedient haben, der mich um des Brodbrechens willen boshafter Weise hätte anfeinden wollen. Ich halte dafür, der Prediger selbst darf nicht im geringsten zweifeln an seiner Vollmacht von oben herab ꝛc., dergleichen Veränderungen in seiner Kirche vornehmen zu dürfen, wenn er sich selbst bewußt ist, daß er den Willen seines Herrn und Meisters trifft; — und bin endlich der Meinung, daß eine jede Gemeinde stillschweigend willig den neuen Ritus annehmen wird, wenn ihr Seelsorger selbst im Genuß des Abendmahls nach dieser Weise mit seinem eigenen Beispiele vorangegangen ist, ohne sich deshalb bei seiner Gemeinde zu rechtfertigen. — Je weniger Aufhebens wir davon machen, desto leichter gehts.“ Diese meine Erfahrungen und Ansichten von der Sache wollen Sie, mein theurer Herr Bruder, so freundlich aufnehmen, als ich sie hier mitgetheilt habe; und nicht ansehen den Mischmasch, der gewöhnlich zum Vorschein kommt, wenn man schnell und planlos darauf los schreibt. Schenken Sie mir Ihre brüderliche Liebe und theilen Sie mir auch einmal etwas von Ihren Erfahrungen aus Ihrem Wirkungskreise mit. Hochachtungsvollst beharre ich zu meiner Ehre Ihr treuergebenster Amtsbruder und Diener Stephani. 2. Aus der Broschüre „zur Verständigung über die Union“ theilt Wangemann (Bd. II., p. 364) Folgendes mit: Wie solche „wirklich unirte“ Gemeinden zu Stande gekommen sind, davon bietet eine kleine Stadt unserer Provinz, aus der es uns näher (und zwar actenmäßig) bekannt ist, ein lehrreiches Beispiel dar. In dieser Stadt B. war einerseits eine lutherische Gemeinde von circa 4000 Seelen mit drei Pastoren und reich ausgestattetem Kirchen⸗ und Pfarrgut. Von der anderen Seite befanden sich in der Stadt sieben — sage sieben „Reformirte,“ nämlich (es soll keine Herabsetzung der ref. Confession sein, wenn wir diese ihre äußersten versprengten Glieder näher vor's Auge ziehen): 1. ein alter Chirurgus, der im Concubinat lebte und dabei der Kirchenvorsteher dieser „reformirten“ Gemeinde war, 2. und 3. zwei entschiedene Anhänger Uhlich's, von denen die Frau mehrmals die besten Lieder zu den „Blättern für protestantische Freunde“ geliefert hat, 4. ein vom Schlage gelähmter Hospitalit, der übrigens nach luth. Katechismus unterrichtet und lutherisch confirmirt war, 5. ein armer Schneider, der sich von seinem Handwerk nicht nähren konnte, endlich 6. und 7. zwei arme alte Frauen. Einen Geistlichen hatten diese sieben Reformirten natürlich nicht; es war längst die Einrichtung getroffen, daß ihnen der zweite lutherische Pfarrer vierteljährlich eine Predigt hielt und sechs Mal im Jahre ihnen allein das heil. Abendmahl austheilte, wofür sie ihn honorirten.