# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1861_S3 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vorwort zu Jahrgang 1861. 3 müssen erklärt; v. Hofmann, Thomasius, Delitzsch in der Lehre von der Person Christi, ersterer zugleich von der Versöhnung; Rudelbach in der Lehre von der Ordination und von dem Hades; Löhe, Münchmeyer u. A. in der Lehre vom Amt; Löhe, Luthardt, Delitzsch, v. Hofmann, H. Kurtz und eine ganze Schaar mit ihnen in der Lehre von den letzten Dingen, namentlich vom tausendjährigen Reiche; Delitzsch, Kliefoth u. A. in der Lehre von der Wirkung der Sacramente — wie dies alles bereits in vorigen Jahrgängen dieser Zeitschrift mit betreffenden Auszügen aus den Schriften der genannten Theologen belegt worden ist. Was die Lehre von der Wirkung der Sacramente betrifft, so erklärt leider! auch Professor Dr. Kahnis in seiner Schrift: „Die Lehre vom Abendmahle“ (Leipzig bei Dörffling und Franke, 1851.), daß er hierin dem Bekenntniß der Kirche nicht folgen könne. Er schreibt: „Man muß sich offen sagen, daß die lutherische Zweckbestimmung des Abendmahles unbegründet ist. Wenn die Wahrheit ganz auf seiner (Luthers) Seite ist in der Vertheidigung des Empfangs des wahren Leibes und Blutes Christi, so entzieht er dieser Grundthatsache ihre Kraft, wenn er in ihr nicht den Zweck des Abendmahles sieht, sondern nur eine Bürgschaft der Aneignung des Wortes von der Vergebung der Sünden. Dieses Wort ist, wie wir oben gesehen haben, nur ein Attribut des Leibes Christi, worauf nicht das Hauptgewicht ruht. Das ist mein Leib: darauf kommt alles an.“ (Auch was den Zweck betrifft?!) „Dies Wort aber declarirt nur ein Factum. Dieses Factum, nicht das Wort ist die Hauptsache. Luther kehrt das Verhältniß um: die Aneignung des Leibes Christi ist ihm der Aneignung des Wortes dienstbar. Von dieser Auffassung aus mußte ihm die specifische Bedeutung des Abendmahls entgehen. Und diesen Dualismus zwischen dem, was das Abendmahl ist, und dem, was es soll, hat Luther“ (sollte hinzugesetzt werden: und die lutherische Kirche — denn sie hat auch hierin Luthers Lehre als eine in Gottes Wort fest gegründete adoptirt und als die ihrige symbolisch ausgesprochen) „nie überwunden: Das Abendmahl ist der leibliche Genuß des wahren Leibes Christi und zwar des verklärten.“ (Wozu dieser Zusatz?) „Es soll das Wort der Vergebung der Sünden dem Glaubenden zueignen.“ (Kahnis belegt dies mit den Antworten der 1. 3. und 4. Frage des letzten Hauptstücks im kleinen Katechismus Luthers.).. „Es beruht dieser ganze Begriff, daß im Abendmahle die Vergebung der Sünden empfangen werde, auf der Umkehr des Verhältnisses des Wortes zum specifischen Inhalt des Sacraments im Allgemeinen, auf falscher Interpretation des Wortes: Für euch gegeben, für euch vergossen, ins Besondere. Ueberhaupt ist der Sacramentsbegriff der lutherischen Kirche nicht zur vollen Entwickelung gekommen. Die Grundbegriffe Wort und Glauben sind zu unmittelbar ihm angelegt worden. Das Sacrament ist der Apologie nur ein qualificirtes Wort, verbum visibile (sichtbares Wort), quasi pictura verbi seu sigillum (gleichsam ein Gemälde oder Siegel des Wortes), welches wie das Wort nur durch den Glauben die Kraft der Vergebung der Sünden hat. Vor