# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1860_S380 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 380 Vorläufiger Bericht über die Generalsynode der Preuß. lutherischen Kirche. würden den Pilgerlesern weniger wichtig sein, und darum übergehen wir sie hier; der Bericht über das Cassenwesen legte viel Noth, aber auch wunderbare Hülfe vom HErrn dar; die Ehesache kam nimmer zur Bera⸗ thung; die Diedrich'sche Sache wird auf dem Wege der brüderlichen Ver⸗ mahnung und Untersuchung weiter geführt werden, und es bleibt uns daher vorzugsweise noch der Bericht über eine Verhandlung übrig, welcher unsere sächsischen Brüder ganz besonders interessiren wird; er betrifft unser Ver⸗ hältniß zu der lutherischen Missionsanstalt in Leipzig. Männiglich ist bekannt, daß dieses Verhältniß in den letztern zwei Jahren ein gestörtes war und gänzlich zu brechen drohte, und zwar in Folge verschiedener Ansich⸗ ten über die Abendmahls⸗Gemeinschaftsfrage. Den Zöglingen aus der preußischen lutherischen Kirche war nicht unbedingt gestattet worden, das heilige Sacrament außerhalb Leipzigs bei einem Pastor ihrer Kirche zu suchen, nachdem sie erklärt hatten, daß ihnen der Genuß bei dem ersten Pastor der Neuen Kirche in Leipzig Gewissen beschwerend sei, weil er nicht auf ungemischte Abendmahlsgemeinschaft sehe. — Noch einmal sollte der Versuch innigster Wiedervereinigung gemacht werden, denn durch die ganze Synode hin drang der Herzenswunsch: Wo möglich bleiben bei Leipzig. Auf ergangene Einladung waren zwei Abgeordnete des Missionscollegiums in Leipzig auf der Synode erschienen, nämlich Professor Luthardt und Missions⸗ director Hardeland. Vier Tage lang unterhandelten wir mit denselben und bald konnte uns die Wiederanknüpfung nicht zweifelhaft mehr bleiben, denn der Leipziger Losungswort lautete dem unsrigen ähnlich: Wo möglich bleiben bei Breslau. So kam denn am 4. October folgende Uebereinkunft glücklich und mit Stimmeneinhelligkeit zu Stande. Indem die Synode dem Oberkirchencollegium für die Wahrung der Interessen unserer Kirche in die⸗ ser Streitsache dankt und die von demselben dabei ausgesprochenen Grundsätze durchweg billigt, tritt sie demselben auch darin bei, daß die in dem Schreiben des Missionscollegiums in Leipzig vom 7. Juli v. J. mitgetheilte Erklärung der Generalversammlung, so wie sie lautet, kein genügendes Zugeständniß auf das diesseits gestellte Verlangen sei. Da jedoch von den Vertretern des Missionscollegii, welche, in dem bei⸗ derseitigen Verlangen zur friedlichen und gottwohlgefälligen Beilegung des entstandenen Streites der Synode beiwohnten, über die eigentliche Meinung der in dem Schreiben des Oberkirchencollegii vom 3. November 1859 bean⸗ standeten Stelle des sogenannten Zugeständnisses im Wesentlichen genü⸗ gende Erklärungen gegeben sind, da sie auch als Ansicht des Missionscollegii erklärt haben, daß niemals ein Zögling zur Communion bei einem ihm bedenklichen Geistlichen genöthigt werden soll, da ferner, so weit es sich in unserem Verlangen um Bedenken gegen Geistliche handelt, welche grundsätz⸗ lich, wissentlich und öffentlich, promiscue d. h. schlechthin und allgemein Unirte oder Reformirte zum Abendmahl zulassen, von jenen Vertretern uns für ihre Person und unter in Aussicht gestellter Zustimmung des Missions⸗ collegii versichert worden ist, daß das Missionscollegium selbst die Theilnahme