# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1860_S378 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 378 Vorläufiger Bericht über die Generalsynode der Preuß. lutherischen Kirche. Einer der wichtigsten Theile unserer Synode ist der Bericht über die gesammte Thätigkeit in der Verwaltung unserer Kirche in den letzten vier Jahren, von unserm hochwürdigen Oberkirchencollegio erstattet. Eine Thätigkeit unter den allerschwierigsten Umständen, dem Staate, der unirten Landeskirche, den lutherischen Vereinen, den benachbarten lutherischen Landeskirchen, den eigenen Gemeinden und den einzelnen Pastoren gegenüber in Lehre, Kirchenzucht, Disciplin, Verfassung, Organisation, Auferbauung, Stärkung und Erhaltung des glimmenden Döchtleins entfaltet sich da vor unsern Blicken, wie wohl kein zweites Kirchenregiment sich entwickelt. Aus der Statistik unserer Kirche führen wir nur dieses an: In den Jahren 1856 — 1860 sind in der verhältnißmäßig kleinen lutherischen Kirche Preußens acht neue Parochieen entstanden, nämlich Döbrück bei Cottbus, Stolpe und Greifenberg in Pommern, in Lobsens im Posen'schen, in Sangerhausen in Thüringen, in Elberfeld und Saarbrücken im Rheinlande und in Jepringen in Baden, so daß nun die Gesammtzahl der Parochieen 59 beträgt. 5 Pastoren traten aus der Union zur lutherischen Kirche über, in diesen 4 Jahren meldeten sich 15 Candidaten, welche aber zum Theile wieder in andere Bande zurückgetreten sind, 3 Pastoren sind gestorben (Schöne, Düll und Dr. Kniewel). 3 Hilfspastorenstellen sind gegründet worden, 5 neue Schulen wurden errichtet, aber 3 sind aus Mangel an Mitteln wieder eingegangen; in diesen 4 Jahren wurden in unserer armen lutherischen Kirche 13 neue Gotteshäuser gebaut, und 2 sind im Bau begriffen. 2 Pastoren mußten wegen grober sittlicher Vergehen entlassen werden. In 111 Sitzungen war das Oberkirchencollegium zu den wichtigsten Verhandlungen zusammengetreten. Die brennendste Frage, welche die Synode sogleich nach ihrem Zusammentritt beschäftigte, war die Verfassung unserer Kirche. Durch Pastor Dietrichs Schriften und durch Gegenartikel im Ehlerschen Kirchenblatte war folgender tiefgehender Gegensatz zu Tage getreten. Von der einen Seite wird die Kirche als das Gnadenreich betrachtet, welches allein durch Wort und Sacrament zusammengehalten und regiert wird, so daß das Kirchenregiment im Pastorate liegt, und das bisher sogenannte Kirchenregiment nur der Verwaltung äußerer Kirchenangelegenheiten dient. Von der anderen Seite wird die Kirche als ein Organismus oder Leib angesehen, welchem von Anfang an das Lehr- und Regieramt eingestiftet sei, so daß das Kirchenregiment die Stelle einer Obrigkeit einnehme, das Verhältniß von Befehlenden und Gehorchenden sich bilde und die Kirchenordnung als eine göttlich gegebene erscheine, welche ohne Sünde nicht verletzt werden dürfe. Es ergeben sich aus diesem Gegensatze die allerwichtigsten Folgerungen. Die Kirchenordnung der preußischen lutherischen Kirche sind die sogenannten Synodalbeschlüsse, d. h. die Ergebnisse der Berathungen sämmtlicher Generalsynoden der preuß. luth. Kirche vom Jahre 1741 — 56, wie dieselben in fünf starken Heften im Druck erschienen sind. Diese Synodalbeschlüsse haben seit Jahren die allerheftigsten Angriffe erfahren, als seien sie von unevangelischem Geiste ausgegangen und damit angefüllt, als seien