# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1860_S375 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die lutherische Kirche in Ungarn. 375 zu einem festen Organismus gebildet wird, wodurch ihnen natürlich die Möglichkeit, die Kirche als Werkzeug ihrer selbstsüchtigen, politischen Tendenzen zu mißbrauchen, — wie es leider! früher der Fall war, — benommen wird. Die reformirte Kirche Ungarns und die lutherischen Gemeinden unter den Magyaren haben sich daher ganz und gar gegen das Patent erklärt; die lutherischen Kirchengemeinden aber unter den Slovaken und unter den vom magyarischen Fanatismus nicht angesteckten Deutschen haben sich schon bis jetzt größtentheils nach der Verordnung des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht v. 2. Sept. 1859 (welche eben auf der Grundlage jenes kaiserlichen Patentes ruht) — organisirt. Die Reformirten und die an diese sich anschließenden Lutheraner verwarfen das Patent, wie sie sagen deshalb, weil es nicht aus der Kirche hervorgegangen, sondern von der Regierung aufgedrungen (octroyirt) ist; und deshalb verlangen sie zuerst eine Synode, durch welche sich dann die Kirche von selbst organisiren werde. Allein abgesehen davon, daß auf einer solchen Synode noch immer der wilde Anarchismus das Uebergewicht erhalten würde und also von den auf einer solchen Synode gefaßten Beschlüssen gar nichts Gutes für unsere lutherische Kirche als solche zu erwarten wäre, — dürfen wir nicht vergessen, daß das kaiserliche Patent eben die Erledigung der letzten Synodaloperate vom Jahre 1791 ist. Daß aber zu diesem Schritte der Kaiser berechtigt sei, erklärt uns deutlich der 4. §. des glorreich berühmten Gesetzartikels vom Jahre 1791. Und so verletzt das besagte Patent keineswegs die Autonomie unserer ungarisch-lutherischen Kirche. Es gibt uns vielmehr eine provisorische Kirchenverfassung. Die definitive Gestaltung der kirchlichen Ordnung aber soll nach § 55 des Patentes auf dem Wege kirchlicher Gesetzgebung zu Stande kommen, und eine solche stellt eben die nächste Synode in Aussicht. Alle kirchlich gesinnten lutherischen Männer Ungarns sind der festen Ueberzeugung, daß eben auf Grundlage dieses Patentes unsere ungarisch-lutherische Kirche eine so sichere Gestalt gewinnen werde, daß sie fortan vor allen Gefahren der Revolution und sonstigen Umwälzungen geschützt, aus der Botmäßigkeit der Aufklärerei und der Anarchie der unkirchlichen Adeligen befreit sein werde, ja der Glaubensmengerei ein Ende gemacht und auch das Konkordat vom 18. August 1855 illudirt werde. Werfen wir nun weiter einen Blick auf die Bewegungen, welche das besagte Patent hervorgerufen hat, so erfahren wir, daß die Magyarisationssüchtigen kein Mittel gescheut haben, um den Eingang dieses Patentes in das gläubige lutherische Volk zu verhindern. Selbst die römisch-katholischen Adeligen und Magnaten haben sich an Demonstrationen gegen das Patent betheiligt. Sollen wir überhaupt die Wahrheit sagen, so dürfen wir nicht verhehlen, daß unter den Geistlichen und Lehrern auch unserer lutherischen Kirche viele Miethlinge sich befinden, welche, weit entfernt ein richtiges Bewußtsein