# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1860_S368 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 368 Die lutherische Kirche in Ungarn. stantismus und Kirche von Erlangen, dem Maiheft dieses Jahres, entnommen ist, dürfte ein erwünschtes Licht über dortige kirchliche Verhältnisse werfen. In genannter Zeitschrift lesen wir: Unter König Leopold II. von 1790 bis 1792 kam die lutherische Kirche Ungarns nach anderthalbhundertjährigen Verfolgungen und Trübsalen zu ihrem staatsrechtlichen Dasein, indem Leopold II. auf dem Landtage 1790—1 die Freiheit der lutherischen Kirche in Ungarn auf Grund des Wiener⸗ und Linzer⸗Friedensschlusses zum Reichsgesetz erhob. Der 26. Gesetzartikel dieses Landtags ist somit das Palladium auch der bisherigen Existenz unserer ungarisch⸗lutherischen Kirche, darauf fußt ihre bisherige autonome Verwaltung und Entwicklung. Gleich im Jahre 1791 hielten die Repräsentanten der lutherischen Gemeinden nach von der Regierung eingeholter Erlaubniß (434 lutherische Gemeinden gab es zu jener Zeit) in Pesth eine Synode. Die Canones dieser Synode waren im Grunde genommen nur ein Erzeugniß der Willkühr des hohen Adels auf Kosten der Geistlichkeit, da diese Letztere von den weltlichen Inspektoren und nominellen Kirchenpatronen ganz abhängig gemacht wurde. Mit Recht sagte daher der ehemalige lutherische Superintendent Dr. Joh. Szeberényi, daß diese Synode „die Aristokratie“ war. Und zum Schluß seiner gründlichen Kritik jener Canones sagte dieser tüchtige lutherische Superintendent: „In reliquo orandum est, ne Canones hi Synodales, uti sunt, nunquam sanctionem regiam, atque ita vim legis nanciscantur. Deus! libera nos a malo!“ — Es waren im Ganzen vier Superintendenzen der lutherischen Kirche Ungarns gebildet, und zwar: 1) die Bergsuperintendenz mit 9 Senioraten; 2) die Theißsuperintendenz mit 8 Senioraten; 3) die Donausuperintendenz mit 8 Senioraten; und 4) die Superintendenz jenseits der Donau mit 16 Senioraten. An der Spitze eines solchen Seniorats steht ein Senior: eine Amtsstellung, die etwa der eines Superintendenten in Deutschland in mancher Beziehung entspricht. Neben dem Senior wird von den Adeligen ein Senioralinspektor angestellt. Der Superintendenzdistrikt steht unter der Verwaltung eines Superintendenten und eines Districtualinspektors, welcher Letztere allemal aus den einflußreichsten Adeligen gewählt wird. Alle vier Superintendenzen aber haben zum Oberhaupt einen Generalinspektor, der aus dem Kreise der Magnaten gewählt das Präsidium bei der Abhaltung der sogenannten Generalkonvente (an welchen alle vier Superintendenzdistrikte Theil nehmen) zu führen pflegt. Wir sehen also, daß das weltliche Präsidium in der lutherischen Kirche Ungarns die Oberhand gewonnen hat, welcher Umstand, wie leicht erklärlich, je länger je mehr nicht sehr vortheilhaft für die Kirche war. — Noch das sei bemerkt, daß jede Kirchengemeinde