# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1860_S357 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Generalsynode. 357 zur Augsburgischen Confession in der Generalsynode eben nur deswegen ge⸗ schieht, damit sie sagen könne: „wir stehen auf der Augsburgischen Con⸗ fession!“ Aber es ist klar, daß die Generalsynode in Wahrheit auf nichts anderem steht, als auf ihrer sogenannten Lehrbasis. Darauf berufen sich ihre Glieder bei jeder Gelegenheit wie wir andern Lutheraner auf unsere Bekenntnißschriften. Und was bekennt sie in derselben? daß sie diejenigen für lutherisch halte, „welche die Grundlehren der Bibel, wie sie von unserer Kirche gelehrt werden (wie die späteren Bestimmungen sagen, in der Augs⸗ burgischen Confession), bekennen.“ Weil nun hier die genauere Bestimmung dessen, was unter Grundlehren zu verstehen ist, fehlt: so bekennt sich eigent⸗ lich die Generalsynode in ihrer Lehrbasis nicht zu den Grundlehren der heil. Schrift, wie sie im luth. Bekenntniß dargelegt sind, sondern vielmehr nur zu der Freiheit der Einzelnen, nach ihrem subjectiven Belieben einige Lehren der heil. Schrift und des luth. Bekenntnisses für Grundlehren, andere aber nicht dafür zu halten und darum zu glauben oder zu verwerfen. Ihre Lehr⸗ basis, das Symbol der Generalsynode, ist darum nimmermehr ein Glaubens⸗ bekenntniß, sondern ein Bekenntniß der völligen Indifferenz in Sa⸗ chen der Lehre und göttlichen Wahrheit; ja, es ist ein Bekenntniß zum Irr⸗ thum und zur Lüge, und eine Verleugnung der Wahrheit. Hält man dies Bekenntniß zusammen mit dem Bekenntniß der luth. Kirche, wovon doch die Generalsynode ein Theil sein will, mit der Augsburgischen Confession, deren Lehre in den andern Symbolen gleichfalls dargelegt ist, so ist leicht einzuse⸗ hen, mit welchem Rechte sich die Generalsynode lutherisch nennt und sich für eine Trägerin des lutherischen Geistes ausgiebt. Sie gehört eher zu denen, welchen Luther sagte: „Ihr habt einen andern Geist!“ Muß man sich aber nun nicht über die Inconsequenz wundern, mit der die Generalsynode sich weigert, die andern Symbole unserer Kirche in der⸗ selben bedingten Weise wie die Augsburgische Confession als ihre Lehr⸗ basis anzuerkennen? Denn sie würde sich dann doch auch nur zu den Lehren darin verpflichten, welche nach der jeweiligen Ueberzeugung ihrer einzelnen Glieder mit der Schrift übereinstimmen d. h. ihrer eigenen subjectiven Mei⸗ nung entsprechen, und im Grunde würde sie sich also auch zu gar nichts ver⸗ pflichten. Aber es scheint doch, daß selbst die bekenntnißfeindliche Parthei in der Generalsynode nicht gewissenlos genug ist, ihre Spiegelfechterei mit ihrer bedingten Anerkennung des lutherischen Bekenntnisses in so großartiger und grober Weise zu treiben, daß sie dieselbe auch noch auf die andern Sym⸗ bole bezöge. Darum läßt sie es bei der Augsburgischen Confession bewenden. Denn daß die andern Symbole voluminös (vast length of creeds) sind, wie Dr. Schmucker sagt, kann doch wahrlich kein Grund sein, sie zu verwerfen. Enthalten sie die Lehre der heil. Schrift rein und unverfälscht, so müssen sie um so vortrefflicher sein, je ausführlicher sie dieselbe nach allen Seiten hin dem Irrthum gegenüber darlegen. Enthalten sie aber Lehren, welche wider die Schrift sind, so sind sie eben wegen ihrer Lehre zu verwerfen, nicht wegen ihres Umfangs. Dr. Schmucker wird es nicht verargen, wenn man ihm nicht