# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1860_S356 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 356 Die Generalsynode. für äußerliche Eintracht und Freundschaft und eine recht viele Köpfe um⸗ fassende Gemeinschaft. Ist das apostolisch gehandelt, so hat freilich Dr. Schmucker Recht, wenn er die Generalsynode eine apostolische Organisation nennt. Wir wissen aber, wer unter den Aposteln den Herrn um dreißig Silberlinge verkauft hat. So steht die Generalsynode in ihrer herrschenden Richtung zur Schrift. Wie steht sie nun zum Bekenntniß der lutherischen Kirche, da sie sich nicht bloß lutherisch nennt, sondern auch behauptet, daß sie den rechten lutherischen Geist in sich habe? Nach ihrer Constitution hält sie die für lutherisch, welche sich zu den Grundlehren der Bibel, wie sie von unserer Kirche gelehrt werden, bekennen, und in den Statuten für das theologische Seminar zu Gettysburg wurde die Augsburgische Confession in bedingter Weise als Lehrnorm aufge⸗ stellt, wie auch in derselben Weise in Districtssynoden darauf ordinirt und licensirt wurde.*) Besieht man die Sache näher, so heißt das in Wirklichkeit so viel, daß in der Generalsynode überhaupt keine lutherische Bekenntnißschrift, auch nicht die Augsburgische Confession, symbolische Auctorität hat. Denn eine Anerkennung eines Bekenntnisses, welche durch Vorbehalt, auch noch von unbestimmter Ausdehnung, bedingt und beschränkt ist, ist eben keine Anerken⸗ nung. Wenn ich z. B. sage: „Die Augsburgische Confession ist das Bekenntniß meines Glaubens,“ so weiß jeder, wie er mit mir daran ist. Denn das heißt nichts anders, als daß ich jede in der Augsburgischen Confession enthaltene Lehre als Ausdruck und Darstellung meiner aus Gottes Wort geschöpften Glaubensüberzeugung ansehe; alles, was in der Augsburger Confession steht, das glaube ich auch. Wenn ich aber sage: „Die Augsburgische Con⸗ fession ist das Bekenntniß meines Glaubens, sofern dieselbe mit der heil. Schrift übereinstimmt,“ so hebe ich durch die Einschränkung meine Aussage völlig wieder auf. Mein Bekenntniß zur Augsburgischen Confession habe ich sofort wieder zurückgenommen. Denn so lange ich nicht genau erkläre, wie weit die Augsburgische Confession meiner Meinung nach mit der Schrift übereinstimmt und wie weit nicht, was ich also von der Augsburgischen Con⸗ fession annehme, und was ich davon verwerfe, so weiß doch niemand, wie er mit mir daran ist. Ein bedingtes Bekenntniß zur Augsburgischen Confes⸗ sion ist darum ein bloßer Schein. Stellt sich es aber heraus, daß die Ge⸗ neralsynode Hauptartikel der Augsburgischen Confession, wodurch sich die luth. Lehre von der anderer christlichen Kirchen unterscheidet, die also zu ihren wesentlichen Theilen gehören, wie die Lehre von der Taufe, vom Abend⸗ mahl, von der Absolution, vom Sabbath, entweder ausdrücklich verwirft oder doch durch Duldung der entgegengesetzten falschen Lehren und Unterlassung des Zeugnisses gegen dieselben an den Tag giebt, daß sie diese Hauptlehren der Augsburgischen Confession nicht für allein schriftgemäß hält: so kann man in der That nicht umhin, anzunehmen, daß das bedingte Bekenntniß *) Ich folge hier dem Dr. Schmucker, der als einer der Gründer der Generalsynode, als ihr Professor der Theologie und als ihr eigentlicher Leiter am besten zu einer authenti⸗ schen Darstellung befähigt ist.