# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1860_S351 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 351 unterricht gebraucht werden, der alte badische also gänzlich abgeschafft werden solle. Hiermit wird zum ersten Mal seit langer Zeit den luth. Gemeinden im Unterschied von den reformirten und unirten das Recht auf einen dem lutherischen Bekenntniß gemäßen Religionsunterricht von Seiten der Kirchenbehörde förmlich zugestanden. Wie wenig man aber eigentlich gewillt war, dies damit unumwunden anzuerkennen, erscheint daraus, daß schon nach Verlauf weniger Monate die Einschränkung gemacht worden ist, daß der alte badische Katechismus da, wo er noch nicht entfernt ist, doch noch vorläufig als Spruchbuch beibehalten werden soll. Nekrologisches. Am 26. April starb F. W. K. Umbreit, 40 Jahre lang Professor zu Heidelberg. Er hatte in seinem letzten Leiden erklärt, „daß er nun den Hiob, den er so oft erklärt habe, selber erleben müsse, und er verstehe es nun besser, wenn der Schmerz dort als Satanisches dargestellt sei.“ — Am 18. Mai starb in einem Alter von 81 Jahren Ch. H. Zeller, Inspector der Armenschullehreranstalt zu Bruggen am Rhein bei Basel, bekanntlich einer mit einem Lehrerseminar verbundenen Rettungsanstalt. Er ist der Verfasser des vielbekannten Buches: „Lehren der Erfahrung.“ In den letzten 40 Jahren hat Zeller 250 Schullehrer unterrichtet. — Am 2. Aug. starb zu Coswig bei Meißen im 66. Lebensjahre Past. Otto Fr. Wehrhan (sen.), ehedem Pfarrer zu Kunitz bei Liegnitz in Schlesien, aber am 20. Dec. 1834 suspendirt, weil er den Gebrauch der preußischen Unionsagende abgelehnt hatte. Eid. In Baden geht wie wir lesen, die Regierung so weit, daß sie den unbedingten Eid, welchen die Geistlichen ihren kirchlichen Obern geschworen haben, auch dann respectirt, wenn erstere den Befehlen der Regierung auf Befehl ihrer kirchlichen Oberen Folge leisten, und daß sie daher die Strafe nur gegen die verhängen will, welche die Befehle geben. Belgrad. Am 22. Juli wurde hier die erste protest. Kirche in Serbien eingeweiht. Prof. Dr. Delitzsch' Commentar über die Genesis ist in 3. Auflage erschienen. Eine Recension desselben findet sich in Kliefoths theol. Zeitschrift. Darin heißt es u. A.: „Als besonders bedeutsam heben wir hervor, daß Delitzsch in der Auffassung des Hexaemeron nunmehr der früher von ihm bestrittenen Restitutionshypothese beigetreten ist, nehmlich der historischen Erklärung, wonach das Tohu- wa Bohu („wüste und leer“ Gen. 1, 2.) im Folgezusammenhange mit dem Falle Satans und seiner Engel gefaßt wird. Das Tohu- wa⸗Bohu ist nach Delitzsch die glühende materialische Masse, zu welcher Gottes Zornmacht die durch den Geisterfall verderbte ursprüngliche Welt zusammenschmolz. In der Geschichte des Sündenfalles wird die frühere Ansicht, daß in dem Erkenntnißbaum das in die Pflanzenwelt eingedrungene Verderben von Gott in Verschluß gethan und durch des Menschen Schuld wieder entfesselt und zur Machtfreiheit gebracht worden sei, gegen erhobene Einwendungen vertheidigt und durch Hinweisung auf den uralten Volksglauben, wornach man die Pest und andere Uebel in Bäume verkeilen könne, bestätigt. Mit sichtbarer Vorliebe wird ferner hervorgehoben, daß der Mensch der Verführte eines Thieres geworden sei, eine Anbequemung an das neuerdings beliebte thierische Princip, der wir zu unserm Bedauern auch in dem Psalmencommentar des Verf. begegnen. Der entschiedenen Bestreitung der Engelleiblichkeit können wir nur beistimmen. Um so weniger kann es ihm gelingen die Möglichkeit der behaupteten Engelehen (Gen 6.) zu beweisen.“ Preußisch-unirte Kirche. Aus Greifswald (Pommern) wird unter dem 25. Juli d. J. geschrieben: Dem bisherigen Superintendentur-Verweser Pastor Pippow in Anclam soll das Ephoralamt entzogen werden, weil seine Liebe zur luth. Confession zu stark hervortritt. Auch Euen in Troptow wird die Bestätigung versagt. Es verlautet auf zuverlässige Weise, daß an leitender Stelle der Grundsatz gelte: bei den Superintendenten-Wahlen käme es an erster Stelle auf willfährige Hinneigung zur Union an, und nur an zweiter und letzter Stelle könne geistliche Tüchtigkeit und geschäftliche Befähigung zur Geltung kommen. (N. Pr. Z.) Rostock. Die Berufung des Prof. Dieckhoff zu Göttingen für die erledigte theologische Professur zu Rostock ist nunmehr zur Ausführung gekommen. Michaelis d. J. war der Termin des Antritts.