# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1860_S321 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang VI. November 1860. No. 11. Fünfzehn Thesen über den Wucher.*) I. Nicht nur verbietet Christus, der HErr und das Haupt Seiner Kirche den Kindern Gottes das Leihen auf Wucher, sondern der heilige Geist erklärt in der heiligen Schrift auch das Leihen auf Wucher für eine That, die das Leben des Nächsten dem Verderben zu⸗ führt, ein Greuel vor Gott und eine Missethat ist, welche nicht nur von der Gemeinde Gottes ausschließt und die ewige Verdammniß zur Folge hat, sondern auch in diesem Leben schon zeitliche Strafe verwirkt. A. Daß Christus den Kindern Gottes das Leihen auf Wucher verbie⸗ tet, erhellt aus der Stelle, Luc. 6, 35.: „Leihet, daß ihr nichts da⸗ von hoffet, so wird euer Lohn groß sein und werdet Kinder des Aller⸗ höchsten sein.“ Da wir als Kinder des Allerhöchsten nur so leihen können und dürfen, daß wir nichts davon hoffen, das Leihen auf Wucher aber gerade darin besteht, daß man durch das Leihen etwas für sich zu gewinnen hofft, und da wir ferner alles, was wir thun, in dem Namen des HErrn JEsu thun sollen, Col. 3, 17., so folgt, daß das Leihen auf Wucher den Kindern Gottes schlechterdings verboten ist. B. Daß nach der Schrift das Leihen auf Wucher eine That ist, die, so viel an ihr ist, das Leben des Nächsten dem Verderben zuführt, be⸗ weist: 1. Die Stelle 3 Mos. 25, 36.: „Du sollst nicht Wucher von ihm nehmen noch Uebersatz, sondern sollst dich vor deinem Gott fürch⸗ ten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne.“ 2. Die Stelle 5 Mos. 23, 20.: „An dem Fremden magst du wu⸗ chern, aber nicht an deinem Bruder.“ Der Fremde hier ist nicht der Fremdling, dem Liebe erwiesen werden sollte, sondern hanachri, d. i. der unter Gottes Fluch sich befindende Götzen⸗ diener, den das Volk Israel auf Gottes Befehl ausrotten sollte. *) Ist ein Referat des Hrn. Prof. Lange's, welches in der allgemeinen Pastoralconferenz der Synode von Missouri verlesen worden ist und nach deren Wunsch hierdurch im Druck erscheint. D. Red.