# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1860_S320 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 320 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. bunden ist, auszuüben; noch war es unsere Absicht, damit irgend etwas zu sagen, was jene Bräuche, sofern sie in der Kirche unserer Väter vorhanden sind, herabsetzen sollte.“ Die Missouri⸗Synode soll nach dem luth. Herold den bei Harms früher wei⸗ lenden Missionar Schwensen „dringend begehrt“ haben. Zu Steuer der Wahrheit sei bemerkt, daß dem nicht so ist, Pastor Harms hat vielmehr der Missouri⸗Synode Schwensen unaufgefordert angeboten. Berleburger Bibel. Es thut uns leid, in dem „luth. Herold“ eine Empfehlung dieser Bibel aufs neue zu finden, vor der doch jeder Lutheraner ernstlich warnen sollte. Ohio⸗Synode. In einem Referat der vereinigten Conferenz des östlichen Districts der ev.⸗luth. Synode von Ohio, welches die „lutherische Kirchenzeitung“ vom 10. Sept. veröffentlicht, heißt es u. A.: „Luther und die Symbole protestiren feierlich gegen eine ver⸗ flüchtigte erdichtete Kirche, die nirgends zu finden sei. Daraus erhellt, daß, wenn sie von denen reden, die eigentlich die Kirche sind, sie den Haufen der wahrhaft Frommen meinen, welche sich um reines Wort und Sacrament sammeln.“ II. Ausland. Tauflehre. Wie wir aus der Ev. Kirchenzeitung Dr. Hengstenbergs vom 14. Juli ersehen, hielt auf der am 13. und 14. Juni c. abgehaltenen Conferenz des landeskirch⸗ lichen ev.⸗luth. Vereins in der Provinz Schlesien P. Wendel aus Schlottau einen Vortrag über die Frage, ob die heil. Taufe als alleiniges Mittel der Wiedergeburt anzusehen sei. Es heißt in dem Bericht: „Anfänglich hatte es fast so den Anschein, als ob diese Frage verneint werden solle, und wurde dadurch eine Opposition hervorgerufen, die sich na⸗ mentlich auf exegetischem Gebiete bewegte. Die am andern Morgen fortgesetzten Erörte⸗ rungen schlossen aber doch mit dem Resultate allgemeiner Bejahung der aufgestell⸗ ten Frage.“ — Es ist traurig, wenn die, welche lutherisch innerhalb der Union sein wollen, ihr Lutherthum durch solche Ueberschreitung der reinen Sacramentslehre zu bethätigen suchen. Vgl. 1 Pet. 1, 23. Jak. 1, 18. 1 Cor. 4, 15. Gal. 3, 2. Röm. 10, 17. 1, 16. Act. 10, 44. Aus der Allgemeinen Kirchenzeitung erfahren wir, während die von der Be⸗ hörde für die Provinz Schlesien empfohlenen Katechismen die Wiedergeburt an die Erleuch⸗ tung und Heiligung im 3. Artikel anschließen, verlangen Einige, vornehmlich auch Lehrer der Seminaristen, daß sie ihren Platz erst und nur im 4. Hauptstück (von der Taufe) finde. Breslau. Der Ev. Kirchenzeitung entnehmen wir die Nachricht, daß Dr. Edward, ein Judenmissionar und Prediger der freien Schottischen Kirche, eifriges Glied des ev. Bundes, seit Jahresfrist alleiniger Vorsteher des zu Breslau bestehenden Zweigvereins der ev. Gesellschaft für Deutschland zu Elberfeld und damit zugleich Localin⸗ spector der von dieser Gesellschaft hier stationirten Stadtmissionare (für innere Mission!) ist. Nachdem man sich diesen Gast so selbst in das Haus geladen hat, benutzt derselbe seine günstige Stellung zum Proselytenmachen, und hat derselbe bereits 40—50 Anhänger ange⸗ worben, mit denen er eine eigene Gemeinde unter dem Namen „freie evangelische Gemeinde“ zu begründen beabsichtigt. Löhe. Folgendes lesen wir in der Darmstädter Allgem. K. Z. vom 8. Aug. d. J.: „Laut mündlichen Ueberlieferungen ist Pf. Löhe in Neudettelsau auf unbestimmte Zeit sus⸗ pendirt worden. Das Oberconsistorium sah sich nach langem Hin⸗ und Herverhandeln zu diesem so lange verschobenen Schritt genöthigt, da der Führer der Altlutheraner sich der Dis⸗ ciplin aus Gewissensgründen nicht fügen wollte. Außer Anderem führte er eine eigene Agende in seiner Gemeinde ein. Um es nicht zum Bruche kommen zu lassen, hatte Löhe früher schon erklärt, er wolle von seinem Pfarramte zurücktreten, wenn man ihm in der von ihm gegründeten und geleiteten Diakonissenanstalt und der Missionsschule zu Neudettelsau gewähren lasse. Neuerdings weigerte sich Löhe entschieden, ein Brautpaar zu trauen, weil der Mann geschieden, obwohl die Proclamation in der Kirche schon zweimal geschehen war. Auf die Klage des Brautpaars hin sollte Löhe den Proclamationsschein ausliefern, damit ein anderer Geistlicher die Trauung verrichten könne; aber Pf. Löhe verweigerte auch diesen. Da nun vorschriftsmäßig jeder Einsegnung einer Ehe die dreimalige Proclamation in der Heimathkirche vorzugehen hat und ohne den Nachweis darüber eine Trauung nicht stattfinden kann, so sah sich das Brautpaar genöthigt, klagend gegen Löhe aufzutreten. Löhe berief sich darauf, daß auch die Gemeinde gegen die Trauung des geschiedenen Mannes sei. Nach dem Vorgange Löhe's wollten noch einige Geistliche sich weigern, Ehen Geschiedener einzusegnen.“ So eben lesen wir auch im Pilger aus Sachsen vom 18. Aug.: „Wir hören, daß Pf. Löhe auf unbestimmte Zeit suspendirt worden ist, weil er sich weigert, einen Mann zu trauen, der wider Gottes Wort geschieden gewesen.“ Hoffentlich werden spätere Blätter über die wahre Beschaffenheit des Falles Licht geben, daß auch wir urtheilen können, auf wessen Seite das Recht ist, ob auf der Löhe's oder des Oberconsistoriums. Druckfehler im vorigen Hefte: S. 261, Z. 22 für demnach lies dennoch.