# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1860_S317 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Luthers Tischreden und Kirchenpostille. 317 sichtsloser auftretenden Ultramontanismus in kümmerlicher Weise ihr Leben fristen, ohne irgend welches Bewußtsein kirchlicher Einheit und gliedlicher Zusammengehörigkeit. Und doch ist nach dem so großen Mangel der Predigt des reinen Gotteswortes auf den Kanzeln, gerade dieser Punct, seiner Fol⸗ gen wegen, sehr schmerzlich, und es gereicht daher dem Kirchenregimente, und in ihm besonders wieder dem Hauptvertreter der rein geistlichen Angelegen⸗ heiten, dem Generalsuperintendenten zum schweren Vorwurf, die Abhaltung der von der Regierung schon 1833 für die Evangelischen des ganzen Reiches bestätigten Diöcesan⸗ und Provinzialsynoden hintertrieben zu haben, denn mit diesem Namen allein können wir nur die Ursache ihres Nichtzustan⸗ dekommens bezeichnen, Angesichts der nicht nur in Rußland seit 25 Jahren, sondern selbst im Königreich Polen durch die nur fünf kleine Gemeinden zäh⸗ lenden Reformirten jährlich abgehaltenen Synoden, seit der 1849 erfolgten Trennung der bis dahin vereinigten luth. und reform. Consistorien. Die Bedeutung aber dieser Synoden für die Pastoren sowohl, als auch für die Gemeinden, liegt eben zu handgreiflich vor, um nicht das beharrliche Igno⸗ riren der betreffenden Gesetze durch das Consistorium zu begreifen, welches recht gut weiß, daß mit der ersten Synode, die es früher oder später einmal wird berufen müssen, die Geburtsstunde der so verhaßten kirchlichen öffent⸗ lichen Meinung schlagen wird, und das der Evangelischen Kirche so unwür⸗ dige Regiment durch büreaukratische Erlasse und administrative Maßrege⸗ lungen, die jeglichen kirchlichen Characters ermangeln, ein Ende nehmen muß. Nur als ein erfreulicher Ansatz zu einer neuen Ordnung der Dinge kann der Umstand bezeichnet werden, daß, wie verlautet, in Folge des Todes eines der Superintendenten einige Pastoren der betreffenden Diöcese beschlos⸗ sen haben, sich mit der Bitte um Zusammenberufung einer Diöcesan⸗Synode Behufs der Neuwahl des Superintendenten an das Consistorium zu wenden; möchten sie doch in dem Beschlusse beharren: denn bei den obwaltenden Preß⸗ verhältnissen und sonstigen Landeszuständen sind wohl die Synoden das ein⸗ zige Mittel zur Reorganisirung unserer trostlosen kirchlichen Zustände.“ Der Berichterstatter erklärt im Folgenden, er halte sich im Gewissen ver⸗ pflichtet, kraft seiner Zubehörigkeit zur christlichen Kirche öffentlich Protest und Verwahrung einzulegen, nicht nur in seinem, sondern auch aller derer Namen, denen es noch ein wahrer Ernst ist, am alten Christenglauben festzu⸗ halten und, setzt er hinzu: „deren Zahl, Gott sei Dank, bei uns grö⸗ ßer ist, als die Feinde des göttlichen Wortes meinen.“ (Aus der Ev. Kirchen⸗Zeitung.) Luthers Tischreden und Kirchenpostille. Der Buchhändler O. Kritz in Berlin (Oberwallstr. 5) erbietet sich, die treffliche Ausgabe von Luthers Tischreden von Förstemann und Bindseil, 4 Bde., enthaltend 2232 Seiten, gr. 8. (Ladenpreis 8 Thlr.), bei directer Be⸗ stellung und freier Einsendung des Betrages für den äußerst geringen Preis von 1 Thlr. 7½ Gr. abzulassen. Ebenso für gleichen Preis die Ausgabe der Kirchenpostille von Franke, 2 Bde., 1468 S. Die Redaction erlaubt sich ihre Leser und vor allem die Herren Pastoren, die diese Werke noch nicht be⸗ sitzen, einzuladen, daß sie diese Gelegenheit, sie zu erwerben, nicht versäumen, die in solcher Weise früher noch nicht geboten ist und die wahrscheinlich nur kurze Zeit dauern wird, da der Vorrath nur ein verhältnißmäßig geringer