# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1860_S297 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Alte Zeugnisse wider neue Irrthümer in Betreff der Wirkung ꝛc. 297 Johann Paul Hebenstreit (Prof. zu Jena, gest. 1719): „Wenn ich in der Thesis gelehrt habe, daß die im strictesten und eigentlichsten Sinne sogenannte Wiedergeburt diejenige Handlung ist, vermöge welcher Gott zuerst dem nicht⸗glaubenden und in Sünden völlig todten Menschen den rechtfertigenden Glauben wirksam mittheilt, so habe ich eben damit angedeutet, daß erwachsene Menschen durch das Wort ohne Taufe eigentlich zu reden wiedergeboren werden können und daß daher die eigentlichst⸗sogenannte Wiedergeburt von doppelter Art sei: die eine, vermöge welcher der Glaube (nehmlich in den Erwachsenen) zuerst durch das bloße gelesene oder gehörte Wort ohne die Taufe angezündet wird; die andere, vermöge welcher der Glaube zuerst durch die Taufe (nehmlich in den Kindern) erzeugt wird. ... Dagegen wendet man erstlich ein: Wenn die Erwachsenen vermittelst des Wortes ohne die Taufe wahrhaft wiedergeboren werden können, so folge daraus etwas Ungereimtes und ein den Worten Christi Joh. 3, 5. (Es sei denn, daß jemand geboren werde aus dem Wasser und Geist, so kann er nicht in das Reich Gottes kommen) entgegengesetztes Dogma, daß nehmlich ein Mensch, welcher nicht getauft ist, selig werden könne. Es ist aber dieses Dogma (wenn es in dem Sinne verstanden wird, in welchem es aus jener unserer Behauptung fließt, daß Erwachsene vermittelst des Wortes ohne Taufe wahrhaft wiedergeboren werden können) keineswegs ungereimt, noch ist es dem angeführten Ausspruch des Heilandes entgegen. Man behauptet nehmlich weder etwas Ungereimtes, noch redet man wider Christi Worte und Einsetzung, wenn man sagt, daß ein erwachsener Mensch, welcher zwar bekehrt ist und den wahren, das Verdienst Christi ergreifenden Glauben hat, auch die Absicht hatte die Taufe zu empfangen, aber, vom Tode übereilt, seines Wunsches nicht theilhaftig werden und die Taufe nicht erlangen konnte, auf außerordentlichem Heilswege selig werde. Denn jeder wer an den Sohn Gottes glaubt, geht nicht verloren, sondern hat das ewige Leben, Joh. 3, 16. Auch verdammt nicht die Ermangelung, sondern die Verachtung des Sacraments. Es widersprechen aber auch unserem Dogma die Worte des Heilandes nicht, die aus Joh. 3, 5. in dem Einwurf angezogen werden. Denn diese sind nur von dem ordentlichen Wege der Seligkeit anzunehmen und sofern sie die ungetauften Erwachsenen von dem Himmelreich ausschließen, betreffen sie insonderheit die gottlosen Verächter der Taufe. Daher spricht Augustinus über die Seligkeit gewisser Erwachsener, welche zur Zeit des Neuen Testamentes das Sacrament der Taufe nicht empfingen, offenbar dieselbe Meinung aus, wenn er De Civitate Dei B. 13. Cap. 7. schreibt: „„Allen, welche, auch ohne das Bad der Wiedergeburt empfangen zu haben, um des Bekenntnisses Christi willen sterben, gilt es zur Vergebung der Sünden ebensoviel, als ob sie durch den heiligen Quell der Taufe abgewaschen würden. Denn derjenige, welcher gesagt hat: Es sei denn, daß jemand von neuem geboren werde aus dem Wasser und Geist, so wird er nicht in das Reich Gottes eingehen, hat durch einen anderen Ausspruch jene ausgenommen, wo er nicht weniger allgemein gesagt hat: Wer mich bekennt vor