# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1860_S291 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Alte Zeugnisse wider neue Irrthümer in Betreff der Wirkung ꝛc. 291 II. Zeugnisse aus den Privatschriften alter anerkannt rechtgläubiger Lehrer unserer Kirche. Luther: „Es läßts aber Christus daran genug sein, daß er im ersten Stück dieses Spruchs (Marc. 16, 16.) sagt: Wer da gläubet und getauft wird; und im andern: Wer aber nicht gläubt ꝛc., die Taufe nicht wiederholt; freilich darum, daß es mit dem ersten (Stück) genug angezeiget und anderswo weiter davon befohlen, als Matth. 28, 19. Und folget nicht daraus, daß man darum die Taufe nachlassen möge, oder genug sei, daß jemand wollt fürgeben, er hätte den Glauben, und bedürfte der Taufe nicht. Denn wer ein Christ wird und gläubet, der wird gewißlich auch solch Zeichen gerne annehmen, auf daß er beide, solch göttlich Zeugniß und Bestätigung seiner Seligkeit, bei ihm habe und sich deß stärken und trösten möge in seinem ganzen Leben, und daß er auch solches vor aller Welt öffentlich bekenne. Wie denn zu einem Christen beide Stück gehören, als Paulus Röm. 10, 10. sagt: Mit dem Herzen vor Gott und bei ihm selbst gläuben, und mit dem Munde vor der Welt bekennen. Wiewohl es kann geschehen, daß einer auch mag gläuben, ob er gleich nicht getauft, und wiederum etliche die Taufe nehmen, die doch nicht wahrhaftig gläuben. Darum muß man diesen Text also verstehen, daß hiermit die Taufe befohlen und bestätigt, als die man nicht soll verachten, sondern brauchen, wie gesagt ist; und doch darum nicht so gar enge spannen, daß darum sollte jemand verbannt sein, der zur Taufe nicht kommen könnte. Und Summa: aus diesem Text gehen diese vier Sprüche: 1. Daß etliche gläuben, und werden getauft; welches ist insgemein der Befehl Christi und die Regel, so man lehren und halten soll. 2. Etliche gläuben, und werden nicht getauft. 3. Etliche gläuben nicht, und werden doch getauft. 4. Etliche gläuben nicht, und werden auch nicht getauft. Solchen Unterscheid gibt der Text selbst. (Und zu den ersten zweien gehöret, wie gesagt, das Stück dieses Spruchs, die Affirmation oder Verheißung der Seligkeit, so er spricht: Der wird selig werden.) Und ist allezeit einträchtiglich gehalten, daß, ob jemand gläubte, und doch ungetauft stürbe, der würde darum nicht verdammt; denn es mag etwa der Fall vorfallen, daß einer gläubet, und ob er wohl der Taufe begehret, durch den Tod übereilet würde, (wie es zuweilen mit jungen Kindern geschehen kann, vor oder in oder auch nach ihrer Geburt, welche doch zuvor durch ihrer Eltern oder Anderer Glauben und Gebet Christo geopfert und ihm befohlen sind; welche er auch laut seiner Worte: Lasset die Kindlein zu mir kommen ꝛc., ohne Zweifel annimmt. Aber in denen andern zwei Stücken, von denen, so nicht gläuben, Gott gebe, sie werden getauft oder nicht, ist das Urtheil gesprochen, daß sie müssen verdammt werden.)“ (Kirchenpostille über das Ev. am Tage der Himmelf. Christi. XI, 1332—4.) Chemnitz: „Gott, welcher verordnet hat, daß die Genugthuung seines Sohnes das Verdienst und die Erwerbung unserer Seligkeit sei, welcher auch verordnet hat, daß der Glaube gleichsam unsere Hand sei, mit der wir die