# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1860_S288 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 288 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. chen. 2) Die Civilehe ist eingeführt, doch nicht als ständige Einrichtung, sondern nur für Nothfälle, d. h. wenn Geistliche die Trauung verweigern. Die Regierung sucht Conflicte möglichst zu vermeiden; dies geht auch daraus hervor, daß sie nach Belieben bürgerliche Standesbeamte, d. h. solche, welche die Kirchenbücher und was damit zusammenhängt, besorgen, ernennen kann. Sie kann also irgend einen Bürgermeister damit betrauen. 3) Es ist offenbar der römischen Kirche viel weniger gewährt, als die aufgehobene Uebereinkunft mit dem Pabste ihr bewilligt hatte. Nach letzterem durfte der Erzbischof nach den canonischen Gesetzen, d. i. nach den Bestimmungen des tridentinischen Concils regieren. Davon ist nun nicht mehr die Rede. 4) Darum ist auch in der römischen Geistlichkeit große Unzufriedenheit bemerkbar. Sie rüstet sich zu Kampf und Widerstand; sie erklärt, allein jene Uebereinkunft, und nicht diese neuesten Staatsgesetze als maßgebend betrachten zu wollen. 5) Die unirte evangelische Landeskirche rüstet sich auch, aber nicht zum Kampfe, sondern zu neuen Conferenzen in Durlach, welche besonders von Zittel und seinen Freunden betrieben werden, worin glänzende Reden gehalten und auf Zusammenberufung von Synoden und Einführung des allgemeinen, unbeschränkten Wahlrechts und völlige Gleichstellung der Laien mit den Geistlichen gedrungen werden soll. 6) Die lutherischen Gemeinden, welche von der Union geschieden sind, bitten nun auch um Verleihung kirchlicher Rechte, insonderheit um Gewährung der Körperschaftsrechte, und es ist ihnen einige Aussicht gegeben, daß ihnen solche werde verliehen werden. In Summa: der Friede ist noch nicht hergestellt und wird auf diesem Wege, auf den Wegen staatskirchlicher Gesetzgebung, wohl nimmermehr hergestellt werden. Es liegt auch in dieser liberalen kirchlichen Gesetzgebung der fruchtbare Keim innerer Reibungen und des Unfriedens; z. B. in demjenigen, was über die religiöse Kinderziehung und über die Verantwortlichkeit der Geistlichen, dem Staate gegenüber, festgesetzt ist. Es schließt zwar das ganze Gesetz mit genau ausgeführten Strafbestimmungen im Falle des Amtsmißbrauchs, aber dies alles heilt den tiefen Schaden nicht, auch nicht Kraut noch Pflaster, sondern des HErrn Wort, welches alles heilt, und der Friede kommt allein von Dem, der da gesagt hat: Den Frieden lasse ich euch! Meinen Frieden gebe ich euch! Ev. Joh. 16. Amen. (Freimund.) Sonntag, den 1. Juli, Mittag nach 1 Uhr starb zu Laufzorn bei München der Naturforscher und Erzähler Geheimrath Dr. Gotthilf Heinrich von Schubert im 81. Jahre seines Lebens. Am 4. Juli, morgens 8 Uhr, ward er begraben. Cultusminister, die Professoren der Universität und die Studenten erwiesen dem Entschlafenen mit vielen Anderen, die ihn lieb hatten, „die letzte Ehre,“ die der Christ dem Samenkorn erweisen kann. Der treuen Arbeit des „alten Schubert“ hat man aber damit gewiß noch nicht die letzte Ehre angethan; das Gedächtniß dieses Gerechten wird nicht nur in den Kreisen, die ihn umgaben, sondern in ganz Deutschland im Segen bleiben. — Er war geboren am 25. April 1780 zu Hohenstein im Schönburgischen in Sachsen und practicirte nach vollbrachten Studien zunächst als Arzt in Freiberg, Altenburg und Dresden. Dann ward er Director des Realinstituts in Nürnberg, Erzieher am Hofe zu Schwerin und endlich ordentlicher Professor der Naturwissenschaften in Erlangen und danach in München, wo der „alte Schubert“ ein auch den ärmeren Volksclassen wohlbekannter Mann war. Sein Lehrbuch der Naturgeschichte, sein „Altes und Neues“, seine Erzählungen ꝛc. sind bekannt. (Pilger aus Sachsen.) Leipzig. Das in diesen Tagen erschienene Personalverzeichniß der Universität Leipzig für das Sommersemester 1860 weist einen Bestand von 106 akademischen Lehrern nach, von denen 13 auf die theologische, 20 auf die juristische, 29 auf die medicinische und 47 auf die philosophische Fakultät kommen. Die Zahl der Studirenden beträgt 874, nämlich 661 Inländer und 213 Ausländer, wozu noch 11 nicht inscribirte kommen, also im Ganzen 885, während im vorigen Semester 848 (resp. 863), nämlich 647 Inländer und 201 Ausländer. Auf die einzelnen Facultäten vertheilen sie sich so, daß Theologie studiren 258, nämlich 183 Inländer und 75 Ausländer. Jurisprudenz 258, nämlich 209 Inländer und 49 Ausländer; Medicin 184, nämlich 150 Inländer und 34 Ausländer u. s. w. Die Zahl der Theologen betrug im vor. Semester 244, nämlich 180 Inländer und 64 Ausländer. Es ist also diese Zahl und speciell auch die der Ausländer in diesem Semester wiederum gestiegen und überhaupt seit vielen Jahren die höchste. So betrug im Wintersemester 1854—1855 die Zahl der Theologen 170, nämlich 116 Inländer und 54 Ausländer; seitdem ging es wachsend aufwärts. (Sächsisches Kirchen- und Schulblatt.) Zur Nachricht. Mit nächster Nummer geht die Redaction dieser Zeitschrift, die seit März d. J. von dem Unterzeichneten wegen Abwesenheit des Redacteurs fortgeführt worden ist, wieder in die Hände Herrn Prof. Walthers über. R. Lange.