# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1860_S286 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 286 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. zer wollen auf kirchlichem Gebiet ein ähnliches Trauerspiel aufführen, wie die Churhessen mit ihrer Verfassung auf staatlichem. Doch damit nicht zufrieden, hat die gegnerische Versammlung ihrerseits eine Erklärung abgegeben, der wir nichts ähnliches an die Seite zu setzen wissen. Sie hat die gesammte Geistlichkeit sammt dem Consistorium in den Bann gethan. Sie hat nämlich folgende 5 Sätze als Inhalt ihrer Ueberzeugung ausgesprochen: 1) „Wir erkennen nur die Vereinigung vom Jahr 1818 nach Wort und Grundsätzen, wie sie in die Vereinigungsurkunde niedergelegt sind, als unserer Ueberzeugung und religiösen Anschauung gemäß an. 2) Wir erklären demnach, daß wir an der Vereinigungsurkunde nach ihrem Geiste und ihren Grundsätzen unverbrüchlich festhalten, und daß wir zu ihrer Vertheidigung alle gesetzlichen Mittel und Wege mit all unserer Kraft erschöpfen werden. 3) Deshalb müssen wir uns auch nach vollster Ueberzeugung und um unseres Gewissens willen zu den von der Vereinigung herrührenden Religionsbüchern bekennen, und der Einführung anderer, welche diesen Grundsätzen nicht entsprechen, auf das entschiedenste entgegentreten. 4) Alle Herabwürdigung derselben, wie sie schon lange von manchen Geistlichen vielfältig geübt worden, weisen wir gebührend zurück und rathen solchen, welche nicht mit uns gehen können, sich eine andere Gemeinschaft zu suchen. 5) Mithin erkennen wir nur diejenigen als unsere Kirchengenossen an, welche diesen Grundsätzen gemäß lehren, wirken und handeln“. Hierzu bemerkt die Quelle, aus der wir schöpfen, freilich der Bericht eines Unionsmannes vom reinsten Wasser: „Die pfälzische Kirche ist jetzt zu einem fast feindlichen Gegensatz völlig auseinander getreten. In dem einen Lager steht die große Mehrheit der Geistlichen mit einem sehr geringen Anhang in den Gemeinden; auf der andern Seite die Gemeinden durchgehends, indem auch in den meisten derjenigen, wo das neue Gesangbuch durch die Presbyterien eingeführt ist, große Unzufriedenheit darüber herrscht. Die Kluft zwischen Geistlichen und Gemeinden ist vollendet.“ Was jene fünf Sätze der Versammlung von Kaiserslautern betrifft, so will uns bedünken, daß die Vertreter derselben wirklich auf kirchlichem Grund und Boden stehen, daß sie wirklich die Unionsurkunde für sich haben. Diese ist bekanntlich ein echtes Erzeugniß des Rationalismus und da sie noch völlig zu Recht besteht, so dürfte es dem Consistorium schwer werden, die Vertreter der fünf Sätze einer unkirchlichen Gesinnung und Richtung zu überführen. Die kirchliche Zerrissenheit in der Pfalz ist die Frucht der Union und so lange sie diese nicht aufgibt, kann sie nicht heil werden. Das jetzige Consistorium hat aber gerade die Union zu ihrem Schooßkinde gemacht: so sei es denn auch stille, wenn es jetzt von diesem frommen Töchterlein Faustschläge ins Angesicht bekommt oder vielmehr vor die Thür gesetzt wird. Gegenwärtiger Stand der Concordatsache in Baden. Kürzlich sind auch der versammelten Ständekammer von dem neuen Minister Stabel die Vorlagen zur gesetzlichen Regelung der kirchlichen Verhältnisse des Landes gemacht worden. Laut dem gegebenen Worte unseres Landesherrn vom 7. April d. J. sollen der römischen Kirche auf dem Wege der Gesetzgebung ungefähr dieselben Rechte verliehen werden, welche das nicht genehmigte Concordat mit dem Pabste enthalten, dabei aber auch die evangelische Kirche nicht vergessen werden. — Nun ist denn folgendes gesetzlich festgestellt worden: „Der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche sind die Rechte öffentlicher Körperschaften gewährleistet, den bloß geduldeten Religionsgemeinschaften bleiben ihre früherhin verliehenen Concessionen.“ — Unter diesen geduldeten Gemeinschaften sind keine anderen verstanden, als die Mennoniten (Wiedertäufer), die Deutschkatholiken und die — Lutheraner! So wollte denn unsere Landesregierung immer noch nicht die Schmach von dem Lande hinwegthun, daß die alte Bekennerkirche, die Kirche, welcher das Land sein früheres Gedeihen und den Ruhm seines Fürstenhauses verdankt, die Kirche, welcher alle unsere Landesherren bis zum Großvater unseres jetzigen Fürsten angehörten, die Kirche reinen Wortes und Sacramentes immer noch als eine nur nothdürftig geduldete betrachtet, und in die Reihe der Secten gesellt wird. Wir hätten um des Besten des Volks und des Fürsten willen innigst gewünscht,