# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1860_S284 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 284 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. nungen müssen wir uns aber bedanken, denn es könnte dabei am Ende heißen: Hoffen und harren macht manchen zum Narren, oder, wie es die Schrift ausdrückt: „Gleich wie einem Hungrigen träumet, daß er esse, wenn er aber aufwacht, so ist seine Seele noch leer, und wie einem Durstigen träumet, daß er trinke, wenn er aber aufwachet, so ist er matt und durstig.“ Jes. 29, 8. Die lutherische Kirche ist zu nüchtern, um sich mit Träumereien abspeisen zu lassen. Und ein jeder aufrichtige Lutheraner spricht allerdings: „Eine ist meine Taube,“ in welcher die Taubeneinfalt herrscht, die sich allein ins Wort versenkt und sich an dasselbe hält. Dabei läßt er gern andere mit ihren Gedanken sich hoch erheben und in der Luft schwärmen, er bleibt am Wort, denn das Wort hat ihn, und er hat das Wort. Was sollen es denn nun aber für „Irrthümer“ sein, die sich in der lutherischen Kirche und ihrem Bekenntnisse finden? Die müssten doch erst nachgewiesen werden. Doch das möchte wohl sehr schwer halten. — Die „Charismen, andern Kirchen gegeben,“ wollen wir ja gerne stehen und gelten lassen, man lasse uns doch unser Charisma des reinen Bekenntnisses. Was ist denn das aber für ein „gottgewollter Fortschritt?“ In der Lehre kann er nicht liegen; denn Gottes Wort widerspricht sich nicht. Nach ihm soll Ja Ja, und Nein Nein bleiben. Und darum müssen wir denn auch schon bei dem „Gegensatze zur evangelischen Schwesterkirche“ bleiben, bis sie ihre schriftwidrigen Lehren aufgibt, die wohl nach der Vernunft sein mögen, aber nicht nach der Schrift sind. Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. I. Amerika. Folgendes Gutachten der Editoren des „Lutheran Observer“, der Doctoren der Theologie Anspach und Diehl, das den Rath ertheilt, Prediger wegen Verletzung äußerlicher kirchlicher Ordnung auf die leichtsinnigste Weise in den Bann zu thun, lesen wir in genanntem Blatte, Juli 20.: „„Den Herren Editoren. — Ein lutherischer Prediger ist abgesetzt worden aus keiner anderen Ursache, als weil er die Synodalversammlungen zu besuchen vernachlässigt und wegen seiner Abwesenheit sich nicht entschuldigt hat, was doch die Constitution der Körperschaft, in der er ein würdiges Glied war, erforderte. — Frage: Bleibt er ein rechtmäßiges Glied der Kirche und ein würdiger Communikant? ꝛc.“ — Wenn unser Correspondent den Fall richtig angegeben hat, ist die Frage leicht beantwortet und wir sind erstaunt darüber, daß er in einer so einfachen Sache irgend einen Zweifel oder Bedenken haben konnte. Ein Prediger wendet sich freiwillig und ohne Zwang an eine Synode um Aufnahme, und wenn er für würdig gehalten wird, so wird er aufgenommen; dann ist er als Glied feierlich verpflichtet allem, was die Constitution der Körperschaft, der er angehört, fordert, nachzukommen. Die Ordnungen, welche zum Zwecke der Regierung kirchlicher Körperschaften gemacht werden, fordern von den Gliedern derselben den Besuch der regelmäßigen Versammlungen und sie sind, wenn ohne ihre Schuld verhindert, verpflichtet, sich zu entschuldigen, damit die Synode die Gründe ihrer Abwesenheit erfahre. Entfernt sich ein Glied ohne gerechte Ursache, so bricht es seine Verpflichtung und behandelt die Synode auf unwürdige Weise; bleibt es von den Versammlungen weg und weigert sich oder vernachlässigt eine gültige Entschuldigung einzuschicken, so behandelt es jenen Körper mit Verachtung. Unter diesen Umständen hat die Sy⸗