# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1860_S281 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ein Schriftbeweis gegen die Union. 281 mit den Ungläubigen; denn was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsterniß?“ „Schwer ist es, daß man von so vielen Landen und Leuten sich trennen und eine besondere Lehre führen will; aber hier steht Gottes Befehl, daß jedermann sich hüten soll und nicht mit denen einhellig seien, so unrechte Lehre führen oder mit Wütherei zu erhalten gedenken.“ — Ein anderes Beispiel. Der 10. Artikel der Concordienformel handelt von den sogenannten Mitteldingen; das sind solche Kirchengebräuche, die in Gottes Wort weder geboten noch verboten sind, wie liturgische Gebräuche u. s. w. Davon bekennen nun unsere Väter, daß die Gemeinde Gottes jedes Orts und jeder Zeit Macht habe, solche Gebräuche zu ändern, daß man aber dabei kein Aergerniß geben, sondern der Schwachgläubigen schonen solle. Insonderheit aber wenn falsche Lehrer und Feinde des Evangeliums mit solchen Kirchengebräuchen einen andern Sinn verbinden, als wir, wenn sie solche Kirchengebräuche in einem Sinne nehmen, der wider Gottes Wort: dann sollen wir auch in solchen Gebräuchen keine Gemeinschaft mit ihnen haben. „Denn in solchem Falle, heißt es, handelt es sich nicht mehr um Mitteldinge, sondern um die Wahrheit, daß die Schwachgläubigen nicht geärgert und die Abgöttischen in ihrer Abgötterei (d. i. falschen Lehre) nicht bestärkt werden.“ Und zum Beweise dessen berufen sich unsere Väter an jener Stelle der Concordienformel auf 2 Cor. 6, 14.: „Ziehet nicht am fremden Joch mit den Ungläubigen; denn was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsterniß?“ Da hast du nun Beispiele, lieber Leser, wie die lutherische Kirche das Wort St. Pauli: „Ziehet nicht am fremden Joch“ verstanden und erklärt hat. Sie erklärt jede falsche Lehre des Pabstes für „Unglauben und Finsterniß“ und befiehlt, daß sich jeder fromme Christ vom Pabste um der falschen Lehre willen, die er führt, lossagen soll, und zum Beweise dessen beruft sich unsere Kirche auf das Wort: „Ziehet nicht am fremden Joch mit den Ungläubigen.“ Und der Pabst und sein Anhang waren doch auch getaufte Christen und bekannten den dreieinigen Gott. Ja die lutherische Kirche erklärt solche Kirchengebräuche, die an und für sich erlaubt sind, sobald die Widersacher der reinen Lehre einen schriftwidrigen Sinn damit verbinden, für „Finsterniß und Unglauben“, daran kein rechtschaffener Christ theilnehmen dürfe. Somit ist denn bewiesen, daß die Worte (2 Cor. 6, 14.) nicht von mir allein, sondern von der lutherischen Kirche auf das Verhältniß der Christen untereinander angewandt und so erklärt werden, daß dadurch jede kirchliche Gemeinschaft mit falscher Lehre verboten wird.