# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1860_S260 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 260 Ein Wort über die Unsitte: Glaubensartikel zu offenen Fragen zu machen. prozeß, durch Naturnothwendigkeit. Wenn die nach entgegengesetzten Zielen strebenden Richtungen der Geister innerhalb der rechtgläubigen Kirche in Verbindung gebracht sind und die Bewegung nach Vorwärts und die nach Rückwärts aufeinandertreffen, wird das allgemeine Gesetz der Action und Reaction, unter dem alles Leben steht, wirksam; die Richtungen gehen dann jede bis zum äußersten Extrem, erschöpfen alle Möglichkeiten des Irrthums zur rechten und linken Seite, bis sie endlich sich in sich selbst erschöpft haben und zerbrochen sind; dann kehrt der Geist zurück und läßt sich geruhig nieder in der seligen Mitte der Wahrheit und — der Glaubensartikel ist fertig. In dieser unausgesetzten Erzeugung der Glaubensartikel besteht das geistliche Leben der rechtgläubigen Kirche. Die evangelisch⸗lutherische Synode von Jowa hat ebenfalls die Glaubensartikel von der Kirche, vom Kirchenamte und von den letzten Din⸗ gen für offene Fragen erklärt.*) Um den Sinn, in welchem diese Kirchen⸗ gemeinschaft den Ausdruck „offene Frage“ faßt, zu erkennen, wird folgende aus der neuesten Nummer ihres „Kirchenblattes“ (Juli 1860) entnommene Stelle genügen: „Das ist nicht die Jowaer Richtung, daß sie den Chilias⸗ mus und nichts als den Chiliasmus predigen, sondern das, daß sie dafür halten, daß sowohl die Lehre von den letzten Dingen, als die Lehre von der Kirche und vom Predigtamt offene Fragen seien, als solche Fragen, über welche man innerhalb der Kirche ganz wohl verschiedener Meinung sein könne. Eben deswegen möchten sie auch mit den ver⸗ schiedenen anderen Richtungen in der lutherischen Kirche in gutem Frieden leben. Ein Pfarrer nun, der in dieser Ansicht und in diesem Grundsatz mit der Synode übereinstimmt, der kann in dieselbe aufgenommen werden, auch wenn er die in der Synode über jene streitigen Lehrpunkte allerdings herr⸗ schenden Anschauungen nicht theilen sollte. Von selbst versteht es sich, daß er sich friedlich gegen diese Anschauungen verhalten muß und sie demnach nicht als Ketzereien verschreien und bekämpfen darf, wie das leider heut zu Tage von so Manchen geschieht.“ Wir haben auch hier denselben Sinn des Ausdrucks, wie oben. Es giebt in den Lehren, über die in der rechtgläubigen Kirche ein Streit sich er⸗ hebt, kein göttliches Wort, in dem die richtige Erkenntniß und Lehre enthal⸗ ten und durch welches der Streit entschieden wäre; es giebt hier keine falsche Lehre, durch die der Name Gottes entheiligt werden könnte. Die Lüge und die Wahrheit sind von Rechtswegen in der rechtgläubigen Kirche einander vollständig gleichgestellt, Licht und Finsterniß müssen in friedlicher Gemein⸗ schaft erhalten werden darum ohne Zweifel, weil Niemand wissen kann, was Lüge, was Wahrheit, was Licht, was Finsterniß, was göttliche Offenbarung und was verderblicher Same des Teufels ist, — bis die Kirche das, was vor⸗ her nur als „Anschauung“ gelten durfte, zu rechter oder falscher Lehre, das theologische Problem zu einem Glaubensartikel gemacht hat. *) Dasselbe hat die Ohiosynode in Betreff der beiden ersteren gethan.