# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1860_S258 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 258 Ein Wort über die Unsitte: Glaubensartikel zu offenen Fragen zu machen. Der HErr ... wird, was auf uns als eine noch nicht abge⸗ schlossene Frage gekommen ist, durch Seinen Geist, der in alle Wahrheit leitet, gnädig lösen.“ (S. 114). „Ich sage vorerst nicht, daß das Amt wirklich eine Bedingung für Giltigkeit und Kraft des Sakraments sei. Ich will es dahin gestellt sein lassen. Aber weil die lutherische Praxis mit der gewöhnlichen Theorie nicht stimmt, für den im Amte lebenden Praktiker aber jeden Falls die Ruhe einer sicheren Theorie gewonnen werden muß; so scheint mir, bei dem Schweigen der Symbole, auch diese Frage in der Schwebe, in einer solchen zwar, die auf Entscheidung dringt, und ich denke es wird auch das Beste sein, sie als eine solche zu behandeln.“ (S. 117). „Diese Punkte der Differenz gehören alle, wenn man sie nämlich nach Lage der Kirche beurtheilt, mehr zu den dubiis, zu den unfertigen Sachen, obschon ichs wagte, zwischen Irrthümern und schwebenden Fragen meine Grenzen zu ziehen. Die lutherische Kirche war dreihundert Jahre lang nicht im Fall, entscheiden zu müssen.“ (S. 118). „Man werde sich klar, daß noch nicht zum Abschluß ge⸗ kommene Fragen, die drei Jahrhunderte lang von der Kirche unerle⸗ digt mit hingetragen und man kann sagen, fast übersehen wurden, die Kir⸗ chengemeinschaft derer nicht aufheben, welche sonst mehr als andere Menschen in Bekenntniß und Lehre einig sind. Man reiche sich die Bruderhand und übe die süße Gemeinschaft der heiligen Kirche ꝛc. So beginne man in Lieb und Frieden, unter Gebet und Flehen eine Prüfung der Streitpunkte vom Standpunkte einfacher Wahrheitsliebe und Sehnsucht nach vollkommener Einigkeit. Man suche im Gedanken des Gegners das Wahre ꝛc., dabei lasse man sich Zeit. .. Dabei aber soll Kirchen⸗ gemeinschaft, diese Bürgschaft, dies Zeugniß wahrer Einigkeit sestgehal⸗ ten werden.“ (S. 119. 120). Diese Sätze enthalten einestheils ein dogmatisches Urtheil über die Be⸗ schaffenheit gewisser Glaubensartikel, anderntheils ein darauf gegründetes sittliches Urtheil über das Verhalten in Betreff jener, die sich beide etwa so darstellen lassen: Die Kirche hat in Betreff gewisser Glaubensartikel noch nicht entschieden, was rechte Lehre und Wahrheit und was Irrthum ist. Bis zu dieser Entscheidung bleibt die Lehre der Schrift hierüber dunkel, so daß eine Lehre, die das Siegel der göttlichen Wahrheit in sich trüge, aus der Schrift nicht genommen werden kann; so lange diese Entscheidung nicht er⸗ folgt ist, kann die Wahrheit nur gesucht, nicht aber als schon erkannt erachtet und festgehalten werden, da alles, was aus der Schrift vor dieser Entscheidung der Kirche, welche der Schrift erst das ihr mangelnde Licht ertheilt, entnom⸗ men wird, nothwendig noch in der Schwebe und unfertige Sache ist. Darum ist es Unrecht, wenn einzelne Glieder der Kirche oder ganze Kirchengemein⸗ schaften vor solcher Entscheidung der Kirche ihre, wenn auch der Schrift ent⸗ nommene, Lehre für Gottes Wort, die derselben entgegenstehende für Irrthum erklären; wenn sie uneingedenk dessen, daß sie die Wahrheit erst gemeinschaft⸗ lich mit ihren Gegnern durch Satz und Gegensatz zu suchen haben, für ihre