# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1860_S256 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 256 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. Einklang stehende Ordnung für die Ordination Eingeborner die allgemeine Zustimmung der Versammelten erfuhr. Wegen des gegenwärtigen Mangels an Arbeitskräften, unter dem unsre Mission und die Kraft unsrer Missionare zu leiden droht, wurde beschlossen, daß das Collegium einen Aufruf an die Candidaten erlassen soll, sich zum Dienst der Mission zu stellen. Gott segne dieses Wort! Die herzliche und freudige Uebereinstimmung, welche sich in diesem Beschluß aussprach, gab sich auch in den übrigen Berathungen kund, so daß sie nach einigen Stunden geschlossen werden konnten. Der Abend vereinigte wie gewöhnlich eine überaus große Zahl von Missionsfreunden aus der Stadt im Saal des Hotel de Prusse, welcher vollgedrängt war, zu herzlicher und erregender von Past. Ahlfeld mit seiner bekannten Meisterschaft geleiteten Versammlung, welche durch eine Reihe interessanter Mittheilungen über kirchliche Zustände Nord⸗Amerika's, Schwedens, Mecklenburgs u. s. w. belebt war. Ueber die mit den preußischen Brüdern noch schwebende Frage in Betreff der Abendmahlsgemeinschaft fand, da die Verhandlungen zwischen dem Missionscollegium und dem Oberkirchencollegium in Breslau zum vorläufigen Abschluß gebracht sind und die Entscheidung zunächst in den Händen der preußischen Generalsynode liegt, Debatte in der General⸗Versammlung nicht statt; wohl aber wurden Privatbesprechungen gepflogen, von denen wir wünschen, daß sie die Möglichkeit anbahnen, durch weitere persönliche Aussprache das Mißtrauen in Preußen zu verscheuchen und ein Einverständniß trotz bleibender Differenz in jener Frage herbeizuführen und so einen Riß zu vermeiden und unsrer Mission ihre große Bedeutung zu bewahren, das allgemeine, leider einzige äußere Band der lutherischen Kirche des Erdbodens zu bleiben. Dem aber, der sie trotz der Sünden und Irrthümer der Menschen bisher so gnädig und wunderbar gesegnet hat, sei sie auch ferner befohlen! — (Sächs. K.⸗ u. Sch.⸗Bl.) Der preußische Ehegesetzentwurf, der am 27. März nochmals vom Abgeordnetenhause angenommen worden war, ist zum andern Mal an das Herrenhaus gekommen und daselbst besprochen worden. Der Cultusminister von Bethmann⸗Hollweg befürwortete die facultative (erlaubte) Civilehe, fand aber wenig Anklang, da dieselbe mit 87 gegen 21 Stimmen verworfen wurde. Auch die Nothcivilehe wurde mit 61 gegen 48 Stimmen abgelehnt. — So hat der traurige Handel vorläufig ein Ende; denn der preußische Landtag ist nunmehr geschlossen. (Pilger a. Sachsen.) Der „Freimund“ berichtet noch Folgendes: Ein neuer Erlaß des Oberkirchenraths in der Ehefrage erhält nicht nur die bisher von den protestantischen Kirchenbehörden beanspruchte Befugniß gerichtlich Geschiedenen, wenn die Scheidung aus andern gesetzlichen Gründen als Ehebruch und böslicher Verlassung erfolgte, die Wiederverheirathung zu versagen, aufrecht, sondern verpflichtet auch die Geistlichen, die gerichtlich constatirte Thatsache des Ehebruchs oder der böslichen Verlassung anderweit zu prüfen, und wenn diese Prüfung das gerichtlich festgestellte Sachverhältniß nach geistlichem Ermessen nicht bestätigt, die Wiederverheirathung zu versagen. In Folge der Sinnesänderung, welche die großherzoglich badische Regierung neuerdings in Betreff des Concordats gezeigt, hat der Erzbischof von Freiburg dem Großherzog erklärt, das Concordat sei ein Kirchengesetz und verpflichte daher die Katholiken zu dessen Vollzug; es sei aber auch ein Staatsvertrag, weshalb die darin gewährten Rechte der Kirche nicht entzogen werden könnten. Wegen eines in gleichem Sinne erlassenen erzbischöflichen Rundschreibens an die badische Geistlichkeit, hat sich das Staatsministerium genöthigt gesehen, den Kirchenherren auf seinen Standpunct als Unterthan zu verweisen. — Auch die erste Kammer des Landtags hat sich am 15. Mai für Beseitigung des Concordates und Einschlagung des Gesetzgebungsweges entschieden. — (Pilger a. Sachsen.) Der Kaiser von Oesterreich hat die geistlichen Angelegenheiten der Evangelischen (beider Confessionen), die in seiner Armee dienen, dadurch geregelt, daß er für die Hauptgarnisonsorte die Anstellung je zweier Prediger, eines lutherischen und eines reformirten, befohlen hat. Zugleich sollen denselben Locale für ihre Gottesdienste und die heiligen Geräthschaften beschafft werden, deren Gebrauch jedoch beiden Confessionen gemeinsam sein wird. — (Pilger a. Sachsen.) Todesanzeige. Am Tage vor dem heiligen Himmelfahrtsfeste, den 16. Mai d. J., hielt der Pfarrer und Decan Eduard Bachmann zu Münchberg in Oberfranken seine Nachfahrt seinem JEsu nach, den er treu bekannt, geliebet und gelobet, so lange es Tag war. Er hatte eben mit seinem Hause den Morgensegen gebetet und war an sein Tagewerk gegangen, als er ganz unerwartet und schnell zu seines HErrn Freude einging. „Wie wird mir!“ — diese drei Wörtlein und ein paar Seufzer — das war alles, was man hörte zwischen seinem Leben und Tod. Er starb im 56. Lebensjahre. (Freimund.) Berichtigung. Seite 222, Z. 5 v. o. lies: Schottland für England.