# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1860_S240 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 240 Der Kampf innerhalb der preußischen lutherischen Kirche. Der hätte in Gottes Kirche nicht Raum.“ Und „die gesetzliche Kirchenherrschaft unter der „„Liebe““ befassen zu wollen, ist ein unglücklicher Versuch, weil es im Wesen der Liebe liegt, nicht mit Satzungen Herrschaft und Gehorsam ohne Ueberzeugung zu erzwingen.“ Ferner: „Wir brauchten hier eigentlich nichts zu sagen, wenn wir nur die Augsburgische Confession, die Apologie und die schmalkaldischen Artikel in der That bekennen wollten . . . Art. 14. heißt es: Die Kirchenzucht oder Jurisdiction der Bischöfe erstreckt sich nicht auf die Sünden wider ihre neuen Gesetze (in Kirchenordnungen) sondern allein auf solche Sünde, die wider Gottes Gebote sind, denn das Evangelium (das die Kirche allein zu bringen hat) richtet ihnen nicht ein Regiment an außer dem Evangelio, das ist ja klar und gewiß . . . Ganz ähnlich bekennen auch die schmalkaldischen Artikel, daß man in der Kirche nicht wieder ein Reich nach Art der Obrigkeit in Satzungen aufrichten dürfe, das was die Juristen heutzutage Kirchenregiment nennen, sondern daß das Regieren in der Kirche sei: lauterlich das Evangelium lehren und die Seelen bei derselben Gnadenpredigt und durch dieselbe zusammenhalten.“ Möchte nur Räthjen sich das Alles auch selbst gesagt sein lassen. Aber der Anerkennung der Wahrheit, die er von seinen Gegnern fordert, glaubt er (oder giebt wenigstens den Anschein) für sich und seine Freunde enthoben zu sein. Um ein Beispiel für das letztere anzuführen erwähnen wir nur, daß er in denselben Blättern, in denen er diese Sätze ausspricht, die darin enthaltene Lehre und die derselben gemäße Praxis in Amerika durch seinen Freund Grabau als „widertäuferischen Freiheitsschwindel“ bezeichnen läßt. Was seine eigene Lehre in diesem Punkte betrifft, so wird sie aus folgenden Stellen genügend erkannt werden können. Er sagt: „Das Predigtamt allein ist das eigentliche und oberste Kirchenregiment und hat die Gewalt des ordo und der jurisdictio d. h. Spendung der Gnadenmittel und die Kirchenzucht. Die Prediger üben es nun gut oder schlecht: übertragen ists ihnen von Christo; von ihnen wird es Gott auch fordern. Thun können sie keinem was und sollen's auch nicht anders als mit dem Worte; und predigen sie falsch, so soll sie jeder verlassen“ (— daß ihnen Kirche und Pfarrhaus allein überbleibt). „Außerdem sollen zweitens de jure humano, weil Ordnung sein muß und ein Haufe Menschen nicht als Haufe sich selber Ordnung machen kann, die Prediger die nöthige Ordnung machen . . . dem (sic) alle um der Liebe und guten Sitte willen zu folgen haben. Solche Weisen haben die Gemeinden Christi; so lehrt unser Symbol. Doch setzen wir hinzu (aus besonderer Huld gegen die armen Laien, deren das Symbol sich nicht rühmen kann?): hierüber kann man sich mit Obrigkeit und einsichtigen Gliedern der Kirche brüderlich vergleichen, weil es menschliche Dinge betrifft.“ „Ferner muß man sich in dieser Welt wohl Zeit und Ort bestimmen, wo man Gottes Wort lehrt und lernt und Gott anbetet und die Sakramente feiert. Das ist etwas zeitlich Nothwendiges und eine Nothwendigkeit in niederer Sphäre, als die Nothwendigkeit des reinen Worts und Sakraments. Da aber Christus zunächst (was dann?) nur das Amt des Wortes eingesetzt hat, so haben die