# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1860_S222 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 222 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. wurde ernannt, um die Sache sofort in die Hände zu nehmen. Diese Committee besteht aus vierzig Herren, aus allen Theilen der Union, welche sich um das Wohl der Deutschen in Amerika besonders verdient gemacht haben. (Luth. Kirchenbote.) II. Ausland. Ueber die weitverbreiteten religiösen Erweckungen in England und Irland spricht sich ein Correspondent der A. K. Z. aus London in folgender Weise aus: „Die Zu⸗ kunft muß es jedenfalls lehren, ob die ganze sogenannte Erweckung wirkliche Frömmigkeit hervorgerufen hatte. Wir bedauern, aus einer von den Gegnern dieser Bewegung aufge⸗ stellten vergleichenden Liste, bezüglich der in Belfast dem Trunke ergebenen Personen, ersehen zu müssen, daß in diesem Jahre fünfhundert mehr Fälle als früher vorgekommen sind, was jedenfalls beweist, wie gering der Einfluß der Erweckung auf diese Classe in Belfast war. Es ist vielleicht nicht zu voreilig geurtheilt, wenn wir in der religiösen Erweckung in vielen Fällen nur eine formelle erblicken. Tausende legen Bekenntnisse ab, gewisse Phrasen führt man im Munde, allein die Heiligung des Lebens vermißt man zu oft. In den meisten Fällen ist alles Theorie und keine Praxis.“ Hinsichtlich der Mission unserer Kirche in Ostindien wird in Nr. 1 des Leipziger Missions⸗ blattes von diesem Jahr ein erfreuliches Ereigniß berichtet: es ist die Anlegung einer im Dienste der Mission stehenden Buchdruckerei und Buchbinderei in Trankebar; noch im Laufe dieses Jahres wird von Leipzig aus ein junger Mann zur Errichtung derselben ausgesandt werden, der sich schon längere Zeit dafür vorbereitet hat. Das Bedürfniß, gute Schriften unter den Tamulen zu verbreiten, ist schon lange als sehr wesentlich anerkannt; dasselbe zu befriedigen, ist die Hauptaufgabe des Missionar Blomstrand, welcher mit großem Eifer sich der Sache hingiebt, die Anlegung einer eigenen Buchdruckerei ist natürlich eine bedeutende Förderung dieser Sache. Man ist in Leipzig erst bedenklich gewesen wegen der Kosten; da schreibt ein Freund der Mission, er wolle jährlich 400 Thlr. zu diesem Zweck hergeben, und das hieß: Vorwärts. (Braunsch. Kirchenbl.) Aus dem Schleswig'schen, 3. Mai. In der Gemeinde zu Grundtoft in Angeln, wo der zur Zeit der Ständeversammlung mehrfach genannte Kirchenprobst Hansen als Prediger und Seelsorger fungirt, ist bei der diesjährigen Confirmation der Fall vorge⸗ kommen, daß die von dem Probst in dänischer Sprache vorbereiteten Confirmanden sich un⸗ mittelbar nach der Einsegnung, 42 an der Zahl, von der Theilnahme an der Abendmahls⸗ feier, welche herkömmlich mit der Confirmationshandlung verbunden zu werden pflegt, still⸗ schweigend zurückgezogen, um das Sacrament nicht nach dänischem Ritus, in dänischer Sprache empfangen zu müssen, wie ihr Beichtiger und Seelsorger solches ihnen zugemuthet. (Pr. Z.) Darmstadt. Das Großherzogliche Oberconsistorium hat an sämmtliche evange⸗ lische Pfarrämter des Großherzogthums Nachstehendes erlassen: „Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben anzuordnen sich bewogen gefunden, daß in Zukunft der in der hessi⸗ schen Kirchen⸗Agende von 1724 enthaltene kleine Lutherische Katechismus nebst Fragestücken mit einem dem Lutherischen Bekenntnisse entsprechenden Spruchbuche, für den Religionsun⸗ terricht in den sämmtlichen Lutherischen Gemeinden allein, also mit Ausschluß des gleichzeitigen Gebrauchs des alten Badischen Katechismus, gebraucht werde. Höchstem Auftrage zu Folge setzen wir Sie von dieser Allerhöchsten Anordnung zu Ihrer Nachricht und Nachachtung und unter dem Anfügen in Kenntniß, daß es den Geist⸗ lichen überlassen ist, die bisher in Gebrauch gewesenen oder andere dem Lutherischen Be⸗ kenntnisse entsprechende Spruchbücher bis zu einer allgemeinen Entscheidung zu benutzen. (A. K. Z.) Der „Presse“ zufolge haben die evangelischen Gemeinden in Mähren vor kurzem eine Eingabe an das Ministerium für Cultus und Unterricht gerichtet, in welcher sie, anknüpfend an die kaiserliche Entschließung vom 1. September v. J., welche den Evan⸗ gelischen in den deutsch⸗slavischen Kronländern eine zeitgemäße Reorganisation ihrer Kirchen⸗ verfassung in Aussicht stellte, um die baldigste Erledigung dieser für die erbländischen Prote⸗ stanten so überaus wichtigen Angelegenheit bitten. Die Gemeinden führen aus, wie nur